Die Dienstleister am Finanzmarkt müssen als "besonders risikobehaftete Berufsgruppen" bei Geldwäscheverdachtsfällen oder unüblichen Transaktionen Alarm bei der Geldwäschemeldestelle (A-FIU) schlagen und risikobehaftete Kunden besonders prüfen. Die Aufmerksamkeit der Finanzmarktteilnehmer ist laut neuen Zahlen des BK steigend.

2019 verzeichnete die Geldwäschemeldestelle ein Plus von 4,6 Prozent bei sämtlichen Akteneingängen auf 3.656. Der Großteil (3.073) waren Verdachtsmeldungen, nur ein geringer Teil fällt auf Anfragen oder Sparbuchlegitimierungen oder anonyme Anzeigen. Die meisten Verdachtsmeldungen (2.882) kommen von Banken. Die restlichen Meldungen machen Notare (31), Rechtsanwälte (30) sowie Versicherungen (11). Von Gewerbetreibenden kamen nur sieben Meldungen. In dieser Statistik gab es kaum größere Verschiebungen zu den Vorjahren.

Deutlich mehr Steuerdelikte
Deutlich hob sich allerdings die thematische Segmentierung der Verdachtsfälle ab: Steuerdelikte legten um 155 Prozent zu, Korruption um 121 Prozent und Geldwäsche um 21 Prozent. Im Deliktsbereich Terrorismusfinanzierung kam es hingegen zu einem Rückgang von 38 Prozent der Meldungen. Einen Grund dafür nennt das BK in einer Aussendung nicht. In 44 Prozent der Fälle handelte es sich um konkrete Geldwäscheverdachtsmeldungen, bei 39 Prozent um Betrugsdelikte.

Analyse-Behörde
Die Geldwäschemeldestelle im BK sieht sich als eine den Strafverfolgungsbehörden vorgelagerte Einrichtung mit "Filtertätigkeit". Sie ist eine zentrale Stelle für die Entgegennahme und Analyse von Sachverhalten im Zusammenhang mit Geldwäscherei, ihren Vortaten oder mit Terrorismusfinanzierung. Sie bildet in ihrer Zentralstellenfunktion die einzige Ansprechstelle für meldepflichtige Berufsgruppen. Ihre Analysen sollen die Strafverfolgungsbehörden entlasten, indem diesen nur solche Sachverhalte übermittelt werden, deren strafrechtliche Verfolgung erfolgversprechend scheinen.

In Österreich sind nicht nur bestimmte Berufsgruppen zur Erstattung von Meldungen an die Geldwäschemeldestelle verpflichtet. So wurden 2019 der Geldwäschemeldestelle 67 Hinweise und Sachverhalte vom Finanzministerium und 34 von der Finanzmarktaufsicht gemeldet. 2019 gab es 63 rechtskräftigen Verurteilungen wegen des Tatbestandes der Geldwäsche. Es konnten 2019 auf Grund von Verdachtsmeldungen oder im Zusammenhang mit Straftaten rund um Geldwäsche 6.716.203,41 Euro sichergestellt werden. (eml)