Die EU-Kommission hat ihren Gesetzentwurf für die Einführung eines "digitalen Euro" vorgelegt. Das Digitalgeld soll den Euro und das Bargeld nicht ersetzen, sondern ergänzen. Hintergrund des Vorstoßes ist, dass immer weniger mit Bargeld gezahlt wird – auch wenn beispielsweise in Deutschland zuletzt noch fast 40 Prozent der Umsätze im Einzelhandel aus Barzahlungen stammten. Das berichten verschiedene Medien, denen der Entwurf vorliegt – darunter das "Handelsblatt".

Dem Entwurf zufolge soll die Europäische Zentralbank (EZB), auf deren Vorschlägen der Gesetzestext beruht, die nationalen Notenbanken autorisieren können, digitale Euro in Umlauf zu bringen. Damit käme die digitale Währung direkt von der EZB, bei der die Verbraucher auch ein Konto unterhalten würden. Technisch soll es mittels einer Blockchain umgesetzt werden, über die auch Überweisungen und Zahlung erfolgen. Die Höchstgrenze für Einlagen auf dem EZB-Konto soll bei 3.000 Euro liegen. Für die Nutzung im Alltag schlägt die Zentralbank laut "Handelsblatt" unter anderem eine Bezahlkarte sowie eine entsprechende Smartphone-App vor. Zahlungen mit dem digitalen Euro sollen gratis sein.

Kritik von Bankenseite
Gerade diese praktische Umsetzung alarmiert die Banken, so die Zeitung weiter. Die deutschen Sparkassen etwa kritisieren, dass sich mit der Digitalwährung ein neues Zahlungsverfahren etabliere, was einen Angriff auf die bestehenden Systeme der Banken bedeute. "Ein weiteres Zahlungssystem, das Gleiches leistet und in Konkurrenz zu europäischen Marktteilnehmern treten würde, ist überflüssig", zitiert das "Handelsblatt" aus einem Positionspapier des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands (DSGV).

Aus Bankensicht bestehe zudem die Gefahr, dass Bezahlangebote basierend auf dem digitalen Euro die Einnahmen der Geldhäuser schmälern oder diese zu kostenlosen Angeboten verpflichtet werden. Die Banken verdienen in der Regel zwar nicht an Überweisungen, aber sie verlangen vom Handel eine Gebühr bei Kartenzahlungen. Ferner würde ein Konto bei der EZB dazu führen, dass Kreditinstitute weniger Einlagen und damit Liquidität haben: Juristisch sind Bankguthaben Kredite der Kunden an ihre Bank. Werden diese geringer, so müssten sich Banken entweder anderweitig Liquidität zu ungünstigeren Konditionen beschaffen – etwa indem sie höhere Einlagenzinsen anbieten – oder die Kreditvergabe einschränken, um wieder die vorgeschriebenen Liquiditätspolster zu erreichen.

Die EU-Kommission betont in ihrem Gesetzentwurf indes, dass der digitale Euro nicht das Geschäftsmodell der Banken untergraben solle. Vielmehr sollten die Geschäftsbanken für das gesamte operative Geschäft mit dem digitalen Euro, also den Kundenkontakt, zuständig sein. (jb)