Kaum sind die Baugerüste abgetragen, steht schon der nächste Arbeitertrupp für Renovierungen bereit. So geht es momentan der FMA. Nicht dass die Aufsicht an sich eine Baustelle wäre, aber offenbar ist sie ein schönes Gestaltungsobjekt, an dem sich die Politik gerne versucht. 2017 setzte der damalige Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) nach großen Entmachtungsplänen eine Mini-Reform durch. Nun kündigte der neue Finanzminister Hartwig Löger (VP) weitere "Verbesserungen" der FMA an.

Löger will eine Aufsichtsreform 2019 angehen – nach der EU-Ratspräsidentschaft, die Österreich im zweiten Halbjahr 2018 antritt. Das sagte der Finanzminister gestern im Finanzausschuss. Wie die Reform aussehen könnte, blieb weitgehend offen. Laut Löger könnte aber die – von den Neos einmal mehr mit Nachdruck monierte – Gewaltenverschränkung zur Diskussion gestellt werden: Die Aufsichtsbehörde kann bekanntlich nicht nur die Unternehmen prüfen und Strafsanktionen verhängen, sondern sie erlässt gleichzeitig auch Verordnungen.

"Finanzminister will die Verordnungen gar nicht"
Ein Insider bezweifelt gegenüber FONDS professionell ONLINE aber, ob der Finanzminister wirklich daran rütteln möchte. Das Finanzministerium habe nämlich einst die Verordnungsermächtigung nicht ganz uneigennützig der FMA übertragen. Die Sache mit den Verordnungen war für das Ministerium einigermaßen belastend. "Bei jeder Veränderung des Garantiezinses sind die Lobbygruppen schon Wochen davor beim Minister gestanden", so die mit der Sache betraute Person.

Zu einer möglichen Zusammenlegung der FMA mit der OeNB äußerte sich Löger nicht. Die hatte der vorige Finanzminister ja angedacht, der angeblich kein Fan der Behörde war. Fraglich ist überhaupt, wie sehr dem neuen Minister am Umkrempeln liegt. Ins Regierungsprogramm kam die FMA-Reform vor allem auf Betreiben der FPÖ. Im Arbeitsübereinkommen der Regierung heißt es explizit: "Auflösung von Doppelstrukturen − Bankenaufsichtsbehördliche Agenden in einer Institution zusammenführen (Doppelstruktur von OeNB und FMA auflösen)". Die Regierung braucht dafür jedenfalls eine Zwei-Drittel-Mehrheit, also ein paar Stimmen der Opposition. Die dürfte sie bei den Neos finden, die damit im Finanzausschuss ebenfalls Stimmung machten.

Die Behörde, die seit Jahren gegen den Vorwurf der Doppelgleisigkeiten ankämpft, muss sich damit wieder auf eine heiße Phase gefasst machen. FMA und OeNB würden nicht parallel, sondern zusammen arbeiten, heißt es stets: Die Vorort-Prüfungen im Bereich der Bankenaufsicht erledigt die OeNB. Den Prüfauftrag dazu erteilt die FMA. Die OeNB kann aber eine Prüfung oder eine Erweiterung eines Prüfauftrags beantragen. (eml)