Der Dax bekommt nächstes Jahr neue Regeln. Stoxx wird die Kappungsgrenze für den deutschen Leitindex von zehn auf 15 Prozent anheben, wie die Deutsche-Börse-Index-Tochter mitteilt. Damit kann der maximale Wert einer Aktie im Index künftig 15 Prozent betragen. Mit dieser neuen Grenze gleicht Stoxx nach eigenen Angaben die Dax-Familie an internationale Standards an. Die neue Regel gilt erstmals mit der Indexüberprüfung im kommenden März, die ab dem 18. März 2024 wirksam wird. Das Dax-Regelwerk werde dann entsprechend angepasst.

Die Kappungsgrenze definiert, wie hoch das maximale Gewicht eines einzelnen Unternehmens im Index sein darf. Steigt das Gewicht über diesen Wert, wird zur Indexüberprüfung alle drei Monate das Gewicht entsprechend angepasst. Die Grenze von zehn Prozent habe im Dax in den vergangenen zehn Jahren zu insgesamt 38 Kappungen bei vier Unternehmen geführt. Im selben Zeitraum habe kein Unternehmen die 15 Prozent erreicht.

Mehrheit stimmte für neue Kappungsgrenze
Die Änderungen folgen nach einer Umfrage unter Marktteilnehmern, deren Mehrheit sich für die Erhöhung der Grenze auf 15 Prozent aussprach, so Stoxx. Die Pläne des Indexbetreibers hatten zu Diskussionen in der Branche geführt. Befürworter, wie etwa das Deutsche Aktieninstitut, argumentierten, dass eine höhere Kappungsgrenze verhindere, dass sich Unternehmen mit überdurchschnittlich steigendem Börsenwert vom deutschen Aktienhandel zurückziehen. Das tat beispielsweise der Industriegase-Konzern Linde, der seine Aktien nur in New York listen lässt. 

Zu den Opponenten der Reform gehörte der deutsche Fondsverband BVI. Er argumentierte laut einer Stellungnahme, dass Finanzindizes breit diversifiziert sein sollten, "damit aktive Vermögensverwalter in möglichst viele Bestandteile eines Finanzindex investieren können". Der Verband verwies weiter darauf, dass deutsche Vermögensverwalter die im Paragraf 206 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und in der OGAW-Richtlinie festgelegten Anlagegrenzen einhalten müssen: UCITS-Fonds, die sich nicht an einem Index orientieren, dürfen zur Vermeidung von Klumpenrisiken nicht mehr als zehn Prozent ihres Vermögens in einen Einzelwert investieren. UCITS-Indexfonds dagegen dürfen laut Paragraf 209 KAGB zu 20 Prozent investiert sein. (jb)