Nachhaltigkeitsrisiken sind bis jetzt in vielen offiziellen Kalkulation nicht ausreichend abgebildet. Dabei haben schädigende Verhaltensweisen in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung ("Environment, Social and Governance", "ESG") messbare Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft. Nun hat die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) einen sektorübergreifenden Leitfaden zum veröffentlicht, der den beaufsichtigten Unternehmen zeigt, wie sie mit den Risiken umgehen sollen.  

Wichtig wird das insbesondere, weil künftig Offenlegungspflichten verlangen, dass die Auswirkungen des eigenen Wirtschaftens auf Nachhaltigkeitsfaktoren dargelegt werden. Abseits davon legen Kunden, Investoren und Mitarbeiter schon jetzt immer mehr Augenmerk darauf, welche Unternehmen hier förderliche oder weniger förderliche Beiträge zur Klimazielerreichung setzen, heißt es im Leitfaden.

Die Aufsicht spannt in ihren Unterlagen den Themenbogen von Klimawandel über Korruption bis hin zu Kinderarbeit. Diese Risiken können die Performance einzelner Vermögenswerte oder Finanzmarktteilnehmer negativ beeinflussen und darüber hinaus auch die Finanzstabilität gefährden.

Verständigung zwischen Marktteilnehmern
"Der Leitfaden dient dazu, das gemeinsame Verständnis zwischen FMA und beaufsichtigten Unternehmen zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen ("Level Playing Field") zwischen den beaufsichtigten Unternehmen sicherzustellen," so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: "Er adressiert sektorübergreifend sowohl Banken, Versicherungen, Asset Manager, Pensions- und Betriebliche Vorsorgekassen. Sie alle haben Nachhaltigkeitsrisiken in die bestehenden Risikokategorien, in Strategie und Unternehmensführung sowie soweit wie möglich in die bestehenden Transparenzpflichten einzubeziehen."

Der Leitfaden soll ständig erweitert werden. Er enthält überdies zwei Annexe, einen zu "Good Practices", einen zu weiteren Informationsquellen. Anschauliche Beispiele bieten möglichst praxisnahe Erklärungen. (eml)

Der Leitfaden kann auf der FMA-Homepage heruntergeladen werden: https://www.fma.gv.at/fma/fma-leitfaeden/