Noch geben sich die EU-Experten zuversichtlich: "Die EU verfügt in Kürze über ein gemeinsames Klassifikationssystem, das Anreize für private Investitionen in nachhaltiges Wachstum bietet und zu einer klimaneutralen Wirtschaft beiträgt", heißt es in einer Presseaussendung, nachdem der Rat der EU am Mittwoch erwartungsgemäß die Taxonomieverordnung angenommen hat. Darin werden sechs Ziele definiert, die eine Investition anstreben muss, um als nachhaltig zu gelten.

Trotz des Jubels steht jedoch für viele Beobachter in den Sternen, ob die Staaten es schaffen, sich in kurzer Zeit bei der näheren Definition der Ziele einig zu werden. Seit Jahren ist zum Beispiel ein Streitthema, inwieweit Atomkraft oder Gas als "grün" einzustufen sind. Eine endgültige Einstufung fehlt noch.

Fahrplan
Laut EU-Vorgaben soll die Taxonomie für die zwei Bereiche "Klimaschutz" und "Anpassung an den Klimawandel" bis Ende 2020 erstellt werden, damit sie ab Ende 2021 in vollem Umfang angewandt werden kann. Für die übrigen vier Ziele soll sie bis Ende 2021 vorliegen und ab Ende 2022 angewandt werden.

Vergangenen Dezember haben sich die EU-Staaten über die Einführung dieses Einstufungssystems geeinigt (FONDS professionell ONLNIE berichtete). Die Verordnung muss noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt veröffentlicht werden und in Kraft treten kann.

Wichtig für Geldgeber
Diese Taxonomie soll es Investoren ermöglichen, ihr Geld vorrangig in nachhaltige Technologien und Unternehmen zu fließen zu lassen. Ein einheitlicher und klar definierter Kriterienrahmen gilt als unumgänglich, da die Investoren am Ende für die versprochene Nachhaltigkeit ihrer Strategie geradestehen müssen. Die Taxonomie soll dazu beitragen, dass die EU bis 2050 Klimaneutralität und die Ziele des Pariser Übereinkommens für 2030 erreichen kann. Dazu zählt eine Verringerung der Treibhausgasemissionen um 40 Prozent, wofür die EU nach Schätzungen der Kommission eine Investitionslücke von rund 180 Milliarden Euro pro Jahr schließen muss. (eml)

Der künftige Rahmen beruht auf sechs Umweltzielen der EU:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen
  • Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  • Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
  • Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme