Das Spekulieren auf einen weiteren Kurzssturz von Aktien an der Wiener Börse ist vorerst verboten. Das hat die Finanzmarktaufsicht FMA Mittwochabend beschlossen. Sie hat per Verordnung gedeckte Leerverkäufe von Aktien, die zum Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die FMA -Aufsicht fallen, verboten. Die Entscheidung sei "unvermeidlich und angemessen", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

"Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen Risiken führen", teilt die Behörde mit. Die Maßnahmen sollen die Stabilität der Finanzmärkte und das Vertrauen der Anleger in den Aktienmarkt sicherstellen. Wie hoch das Ausmaß an Leerverkäufen in den vergangenen Tagen war, beantwortete die FMA auf Nachfrage vorerst nicht. 

"Bedauerlich", dass EU-Lösung scheiterte
Österreich hat auf eine europaweite Lösung gedrängt, diese war aber gescheitert, wie es aus der Wiener Börse heißt. "Die nationale Aufsicht, wie auch wir, haben das erweiterte Verbot dringend auf EU-Ebene angestrebt", so Christoph Boschan, Vorstandsvorsitzender der Wiener Börse. Die Länder seien unterschiedlich von den Auswirkungen der Corona-Epidemie betroffen und zugleich seien offenbar die Interessenslagen der einzelnen EU-Märkte "noch sehr verschieden". Aus der Sicht eines Europäers sei es "äußerst bedauerlich", dass eine einheitliche Lösung nicht durchsetzbar war, kritisierte Boschan. Die nationale Lösung sei richtig.

Neben der österreichischen Aufsichtsbehörde haben unter anderem auch die italienische, französische, belgische und spanische Aufsichtsbehörde entsprechende nationale Maßnahmen ergriffen. (eml)