Mit ihrer so genannten "Sortimentsbereinigung" sorgte die Bawag PSK unlängst für großen Unmut unter den Kunden. Im Oktober 2016 wurden die Inhaber billiger Konten vor die Wahl gestellt: Entweder sie wechseln in ein wesentlich teureres Modell, oder die Bank kündigt ihnen per Ende Jänner 2017. Rund 20.000 Kunden waren betroffen. Unter anderem wären zum Beispiel auch Bankomat-Abhebungen weitgehend kostenpflichtig geworden.

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) moniert nun, die Verantwortlichen hätten den Kunden "keinen funktionierenden Kontowechsel zur Verfügung gestellt". Sie beruft sich dabei auf § 17 VZKG (Verbraucherzahlungskontogesetz) und verhängt nun eine Geldstrafe in der Höhe von 480.000 Euro gegen insgesamt neun Personen. Das deshalb, weil weder im Zahlungsdienstegesetz noch im VZKG eine Bestrafung von juristischen Person vorgesehen sei. Die Straferkenntnisse sind nicht rechtskräftig, heißt es auf der Homepage der FMA.

Die Bawag PSK will sich zu dem FMA-Erkenntnis nicht äußern, wie eine Sprecherin zu FONDS professionell ONLINE sagte.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat im Auftrag des Sozialministeriums eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien wegen der Kontenumstellung eingereicht. Ein erstgerichtliches Urteil liegt noch nicht vor, heißt es beim VKI gegenüber FONDS professionell ONLINE. Ein Verhandlungstermin stehe bevor. (eml)