Banken mit hohem Exposure bei Fremdwährungskrediten stehen bald sehr deutlich in der Auslage. Die FMA verlangt von ihnen die Veröffentlichung der Details zu ihren  FWTT-Krediten (Fremdwährungs- und/oder Tilgungsträgerkredite): Am 1. Juni 2017 treten die neuen "FMA-Mindeststandards zum Risikomanagement und zur Vergabe von Fremdwährungskrediten und Krediten mit Tilgungsträgern" in Kraft – kurz, aber dennoch nicht knackig: FMA-FXTT-MS.

Unter dem Punkt "Markttransparenz" findet man die gesonderten Offenlegungspflichten, die bald besonders exponierte Institute treffen: Dabei geht es um Banken, deren Volumen bei Fremdwährungskrediten über zehn Prozent gemessen am Gesamtkreditbestand liegt, oder die wegen der FWTT-Kredite hohe Rechts- oder operationelle Risiken erwarten müssen. Auch eine Deckungslücke von zumindest 20 Prozent verpflichtet künftig zu verschärften Offenlegungsregeln.

Volumen und Deckungslücke
Wer in die verschärften Offenlegungspflichten fällt, muss regelmäßig das aushaftende Volumen an FWTT-Krediten und deren Anteil am Gesamtkreditportfolio veröffentlichen. Unter anderen sind auch die wesentlichen Währungen anzugeben sowie die zu erwartende Deckungslücke auf Basis von begründeten und offengelegten Annahmen.

Darüber hinaus gibt es eine Empfehlung, die Höhe der als notleidend eingestuften Kredite sowie der vorgenommenen Wertberichtigungen, die Aufschlüsselung nach Restlaufzeiten beziehungsweise Fälligkeiten (laufend/tilgend) sowie die Darstellung der Refinanzierungsstruktur zu veröffentlichen.

Gespräch und Maßnahmen
Banken sind außerdem künftig ihren Fremdwährungskreditkunden gegenüber zu einem engmaschigen Info-Netz verpflichtet. Ist die Restlaufzeit sieben Jahre oder kürzer, muss es jährlich eine Mitteilung über die aktuelle Höhe des aushaftenden Volumens und über den Stand des Tilgungsträgers (wenn vorhanden) geben. Es sind mindestens zwei realistische Szenarien über Deckungslücken am Laufzeitende zu erbringen, und es muss eine Aufklärung über Risikobegrenzungsmaßnahmen wie Konvertierung in Euro, Umstellung endfälliger Kredite auf Abstattungskredite oder Änderungen beim Tilgungsträger geben. Eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch nach standardisierten Regeln ist ebenso vorgesehen.

Rund 110.000 Haushalte haben in Österreich noch entsprechende Kredite laufen. Ihre Vergabe ist mittlerweile defacto verboten beziehungsweise auf sehr kapitalstarke Individuen eingeschränkt. Die Regelung tritt am 1. Juni 2017 in Kraft und löst die Vorgaben aus dem Jahr 2013 ab. Im Anhang können Sie das Papier downloaden. (eml)