Seit Wochenbeginn schreibt die österreichische Bundesregierung weitere drastische Einschränkungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens vor. Um die exponentielle Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) zu verhindern, wurde der Handel geschlossen – Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte und andere wichtige Bereiche (Ausnahmen siehe Bundesgesetzblatt). Betroffen von den Schließungen ist auch der Finanzdienstungssektor.

Finanzdienstleister und Versicherungsmakler müssen Geschäfte schließen
Das am Sonntag, 15.3.2020, beschlossene COVID-19-Maßnahmengesetz (Link Parlaments-Seite) verbietet das Betreten von Betriebsstätten zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen ab 16.3.2020. "Finanzdienstleister fallen unter keine Ausnahme", mahnt Hannes Dolzer, Obmann der Finanzdienstleister in der Wirtschaftskammer. "Geschäftslokale haben geschlossen zu bleiben – jeder Kundenverkehr ist einzustellen", so Dolzer. Dasselbe gelte auch für die Versicherungsmakler, wie deren Obmann Christoph Berghammer mitteilt.

Prinzipiell könnten aber Finanzdienstleistungsunternehmen oder Versicherungsmakler-Betriebe, in denen es keinen Kontakt mit Kunden gibt, offen halten. Ebenso sind der Inhaber der Betriebsstätte und seine Mitarbeiter oder Personen, die in dieser Betriebsstätte Dienstleistungen erbringen (beispielsweise Reinigungsarbeiten), vom Betretungsverbot nicht betroffen. 

Online- und Telefonberatung erlaubt
Online- und Telefon-Beratung seien ebenso erlaubt, wie der Onlineversand über Post- oder Paketdienstleister. Die Regelung gilt bis 22.3.2020. Es wird erwartet, dass der Gesundheitsminister im Laufe der nächsten Woche weiter entscheidet. 

Auch viele Versicherungen haben das Personal ins Home Office geschickt; Manche scheinen laut Medienberichten von der Situation deutlich herausgefordert zu werden und können aus Kapazitätsgründen ihre Strategie noch nicht kommunizieren. Das Heft in die Hand genommen haben hingegen Riesen wie Vienna Insurance Group (VIG) oder Uniqa, die ihre Kunden aktiv über den Home-Office-Betrieb informieren. Die Uniqa schließt ihre Zentrale und alle Landesdirektionen. Die Generalagenturen werden aufgefordert, den Maßnahmen ebenfalls zu folgen. 

Kurt Svoboda, Chief Risk Officer und damit auch Leiter des Krisenstabs bei Uniqa, bittet um Verständnis dafür, dass man im Notfallbetrieb nicht das übliche Service garantieren könne – vor allem nicht in der gewohnten Geschwindigkeit. "Wir haben aber das Ziel, den operativen Betrieb für unsere Kunden, gerade für Schaden- und Leistungsfälle, wenn auch eingeschränkt aber dennoch, aufrecht zu halten", so Svoboda.

Kfz-Stellen werden auf Notbetrieb umgestellt
Zwischen dem Versicherungsverband VVO und dem zuständigen Mobilitätsministerium (BMK) wurde vereinbart, dass die Kfz-Zulassungsstellen im Notbetrieb teilweise weiter arbeiten. Es dürfen offenbar nur noch Fahrzeuge für Versorgung, öffentliche Sicherheit oder Gesundheitswesen angemeldet werden. Auch können Fahrzeuge abgemeldet werden, wenn es zwingende wirtschaftliche Gründe gibt.

Versicherungsmakler, die selbst eine Zulassungsstelle betreiben, müssen mit dem zuständigen Versicherungsunternehmen Rücksprache halten, heißt es beim Verband der Versicherungsmakler. Die Versicherer müssen sichergestellen, dass die einzelnen Zulassungsstellen im Notbetrieb nicht nur Kunden der eigenen Versicherung, sondern auch Antragsteller, die bei einem anderen Unternehmen versichert sind, bedienen.

Banken dürfen offen halten
Unter die Geschäftslokale, die offen halten dürfen, fallen Banken. Aber auch hier wird teils der Kontakt zu den Kunden begrenzt. Die Unicredit Bank Austria teilt mit, dass die vier Filialen Wien Hauptbahnhof und Wien Mariahilf, so wie Lienz und Innsbruck-Ost Radetzkystraße vorübergehend geschlossen werden, um Tiefenreinigungen und Desinfektionen durchzuführen. Mitarbeiter dieser Filialen sollen sich in Quarantäne-Gebieten aufgehalten haben. Generell werde die persönliche Beratung in den Filialen in den nächsten Tagen schrittweise auf höher frequentierte Standorte reduziert. Die Selbstbedienungszonen bleiben geöffnet. (eml)


Service:
Die Wirtschaftskammer hat einen Coronavirus-Infopoint für Unternehmer eingerichtet.
Eine WKÖ-Liste zeigt, in wie weit die einzelnen Sparten den Betrieb einschränken müssen. Die WKO hat auf ihrer Homepage unter anderem Musterformulare über die behördlich angeordneten Geschäftsschließungen veröffentlicht.