Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA verhängt eine Meldepflicht für Netto-Leerverkaufspositionen in Höhe von 0,1 Prozent oder mehr. Betroffen sind alle Aktien, die an einem geregelten Markt der EU notieren. Die Schwellen müssen an die nationale Aufsicht gemeldet werden.

Die Regelung gilt seit Montag (16. März) und ist vorerst auf drei Monate begrenzt. Davor galt eine Meldeschwelle von 0,2 Prozent des ausgegebenen Nominalkapitals. Nicht betroffen sind Aktien, deren Haupthandelsplatz in einem Drittstaat außerhalb der Union liegt, sowie Market-Making- oder Stabilisierungsgeschäfte.

Instabilität verhindern
Mit der Transparenz-Maßnahme will die europäische Aufsicht eine Basis schaffen, um schneller reagieren zu können, wenn die Stabilität der EU-Finanzmärkte oder der Anlegerschutz in Gefahr sind. Bereits unter dem Eindruck der Finanzkrise 2008 haben weltweit etliche Staaten Leerverkäufe eingeschränkt, um zu verhindern, dass eine Abwärtsspirale bei Wertpapierkursen die Situation weiter verschärft. "Die ESMA ist der Ansicht, dass die gegenwärtigen Umstände eine ernsthafte Bedrohung für das Marktvertrauen in die EU darstellen", schreibt die Behörde nun auf ihrer Homepage. (eml)