Rund um die Mifid-II-Regulierung, die ab Jänner 2018 angewendet werden muss, gibt es noch einige offene Fachfragen. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat nun zu einigen unklaren Punkten über verschiedene Geltungsbereiche Stellung bezogen. Unter anderem gilt die Mitteilungspflicht bei einem Wertverlust von über zehn Prozent auch gegenüber professionellen Kunden, stellt die Behörde fest.

Portfolioverwalter müssen laut Mifid II spätestens am Ende des Geschäftstages die Kunden informieren, wenn der Gesamtwert eines Portfolios um mehr als zehn Prozent fällt. Der entsprechende Artikel 62(1) bezieht sich sowohl auf Retail-Kunden als auch auf professionelle Klienten, macht die ESMA in ihrer Q&A-Aktualisierung klar.

Die strengen Mifid-II-Regelungen hinsichtlich der Dokumentation gelten außerdem auch für Wertpapierfinanzierungsgeschäfte (etwa Wertpapierverleihgeschäfte oder Rückkaufvereinbarungen), bestätigt die ESMA. Neue Feststellungen gibt es auch rund um Provisionen und Anreizsysteme.

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