Heute vor sieben Jahren fand die erste Bitcoin-Transaktion statt: 10.000 Bitcoin zahlte ein hungriger Konsument für eine Pizza. Das Geld wäre aus heutiger Sicht besser angelegt worden, denn der dafür ausgegebene Betrag entspricht mittlerweile 19 Millionen Euro.

Zeitgleich mit dem Bitcoin-Pizza-Day, der am 22. Mai begangen wird, stellt sich eine weitere historische Nachricht ein: Die Cyberwährung knackte am Wochenende erstmals die 2.000-Dollar-Schwelle.  

"Kurs wird fallen und sich stabilisieren"
Man merke, dass rund um solche Meldungen das Interesse an Bitcoin steige, sagt Max Tertinegg, Gründer und Geschäftsführer des größten österreichischen Bitcoin-Brokers und -Consulters. "Viele Anleger haben dann das Gefühl, ich muss schnell kaufen. Aber es wird sicher wieder eine Korrektur geben. Wenn die Medienberichte nachlassen, wird sich das ganze auf hohem Niveau stabilisieren", so Tertinegg.


Ihre Meinung ist gefragt!
Obwohl die Kryptowährung Bitcoin und ähnliche Konzepte seit Jahren fixer Bestandteil der Finanzberichterstattung ist, dürften auch viele Finanzprofis bisher damit wenig praktische Erfahrungen gesammelt haben. Wie sieht es bei Ihnen aus?


Die Marktschwankungen, denen die Währung zuletzt unterlag, weist darauf hin, dass Anleger und Investoren Bitcoin zunehmend als veritable und langfristigere Investitionsmöglichkeit betrachten: Während Bitcoin von Beginn an vor allem über Betrugsfälle in die Schlagzeilen kamen, geht gleichzeitig unter, dass der Kurs der virtuellen Währung immer konsequenter von Marktnachrichten aus der seriösen Ecke dominiert wird. Einige Beispiele aus den vergangenen Wochen: Im März lehnte die US-Börsenaufsicht SEC einen Bitcoin-ETF der Winkelvoss-Zwillinge ab. Der Kurs stürzte um 18 Prozent ab. Als die SEC später bekanntgab, die Entscheidung erneut zu prüfen, zog der Kurs wieder kräftig an: Fonds und Vermögensverwalter, die nur in SEC-genehmigte Vehikel investieren dürfen, könnten den Markt mit einer Milliardennachfrage antreiben.

In Japan wurden Bitcoin vor einigen Wochen als offizielle Währung zugelassen. Auch das unterstützte den Kurs deutlich. In Marktgerüchten fallen immer wieder Russland und Indien als Länder, die diesen Schritt ebenfalls gehen könnten.

Keine Konzessionspflicht oder Gewerbeberechtigung
In Österreich kann man in 4.000 Trafiken und Poststellen mit Bitcoin bezahlen. Offizielle Währung ist Bitcoin aber nicht. Es gibt also keinen gesetzlichen Annahmezwang. Der Handel mit Bitcoin ist gemäß EuGH-Urteil aus dem Jahr 2015 von der Umsatzsteuer befreit. Davon abgesehen fehlen aber rechtliche Grundlagen weitgehend.

Finanzministerium und FMA sehen Bitcoin nicht als Finanzinstrumente an. Der Handel wird damit nicht von der FMA reglementiert. Es besteht grundsätzlich keine Konzessionspflicht. Es gibt laut WKO (siehe Info-pdf im Anhang) keine Pflicht zum Lösen einer Gewerbeberechtigung: Das Wirtschaftsministerium hat nämlich festgestellt, dass virtuelle Währungen auch keine Handelsgüter sind.

Vermögensberater seien an dem Thema zwar interessiert. Allerdings würde sich im Moment kaum jemand darüber trauen, sagt Tertinegg, dessen Unternehmen Bitcoin verkauft respektive in der Bitcoin-Beratung für Unternehmen tätig ist. Er plant, den Vertrieb der Digitalwährung über Vermögensberater auf breitere Beine zu stellen: "Die Zurückhaltung ist verständlich, weil weitgehend die rechtliche Basis fehlt. Für unser Geschäftsmodell funktioniert die Abstimmung mit der FMA gut. Aber die Vermittler und Berater, die von den Regulatoren die Antwort bekommen, dass es weder Geld noch Handelsware ist, warten lieber bis es genauere Festlegungen gibt", sagt Tertinegg zu FONDS professionell ONLINE.

Kommendes Jahr werde es eine bessere rechtliche Basis geben: "Der fünfte Zusatz zur Geldwäscherichtlinie, der 2018 auch in Österreich umgesetzt wird, wir das Ganze rechtlich in einen ganz anderen Rahmen setzen", so Tertinegg. Dienstleister im Umfeld virtueller Währungen werden in die Geldwäscherichtlinie einbezogen. So sollen Anbieter zum Beispiel verpflichtet werden, Identitätsprüfungen durchzuführen. Bei Coinfinity macht man das bereits bei geringen Beträgen. In dem Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Geldwäscherichtlinie heißt es außerdem: "Die zuständigen Behörden sollten in der Lage sein, die Verwendung virtueller Währungen zu überwachen". (eml)