Kunden der Bawag beziehungswese deren Marke Easybank wurden über mehrere Jahre hinweg Gebühren verrechnet, die nach einem Spruch des Obersten Gerichtshofs (OGH) nicht zulässig sind. Nun ist ein Rückerstattungsverfahren angelaufen. Die Bank und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) haben einen außergerichtlichen Vergleich über die Bedingungen erzielt.

Laut VKI wird die Bawag folgende Entgelte rückerstatten, die seit 01.07.2016 verrechnet wurden:

  • Entgelt für Rechtsfallbearbeitung: 100 Euro
  • Abrechnungsentgelt Todesfall: 150 Euro
  • Entgelt für die Ausstellung einer Ersatzkarte: 8,12 Euro
  • Manipulationsentgelt für die Bearbeitung von grenzüberschreitenden Kreditkartentransaktionen, die nicht in Euro oder außerhalb der EU erfolgt sind (soweit dieses bis 30.06.2020 verrechnet wurde).

Darüber hinaus erhalten Kunden, die eine Co-branded ÖAMTC MasterCard (Stand 01.01.2016 und später) abgeschlossen haben, eine pauschale Abgeltung von 40 Euro für das Karten- und das Barauszahlungsentgelt. Eventuelle Mahngebühren werden ebenfalls refundiert.

Potenziell betroffen seien Kunden oder ehemalige Kunden, die ein Konto, einen Depotvertrag oder einen Verbraucherkredit abgeschlossen beziehungsweise eine Kreditkarte bei der Bawag P.S.K. (oder easybank) erworben haben. Auch Erben, die das Abrechnungsentgelt Todesfall bezahlt haben, können sich melden. Forderungen können beim VKI unter www.verbraucherrecht.at eingebracht werden. Die Teilnahme an der Sammelaktion ist bis 31.07.2022 möglich. (eml)