Die populärste Angst-Anlage der Welt hat derzeit wieder Hochkonjunktur: Der Goldbestand der Inhaberschuldverschreibung – respektive des ETC "Xetra-Gold" – hat sich 2016 nahezu verdoppelt und Ende Dezember mit 117,6 Tonnen ein neues Allzeithoch erzielt. Zum Vergleich: Anfang Januar 2015 lag dieser Wert noch bei 59,2 Tonnen.

Der Bestand erhöht sich immer dann, wenn Investoren Xetra-Gold-Anteile über die Börse kaufen. Für jeden Anteilschein wird im Zentraltresor für deutsche Wertpapiere in Frankfurt genau ein Gramm Gold hinterlegt.

"Der starke Anstieg seit Jahresbeginn 2016 ist insbesondere auf institutionelle Investoren zurückzuführen. Das Brexit-Votum und die US-Präsidentschaftswahlen haben Anleger verunsichert und zu steigender Nachfrage bei Gold geführt, genauso wie die Niedrigzins-Politik der EZB“, sagt Michael König, Geschäftsführer der Deutsche Börse Commodities GmbH, der Emittentin von Xetra-Gold.

Rohstoffquote wird genutzt
In Deutschland ist es auch Versicherungsgesellschaften erlaubt, im Rahmen der Rohstoffquote bis zu fünf Prozent Xetra-Gold für ihr gebundenes Vermögen zu erwerben. Die internationale Terminbörse Eurex bietet Futures und Optionen auf Xetra-Gold an. Außer in Deutschland ist Xetra-Gold zum öffentlichen Vertrieb in Österreich, Luxemburg und Großbritannien zugelassen.

Von allen über den Börsenplatz Xetra gehandelten ETCs ist Xetra-Gold das mit Abstand umsatzstärkste Wertpapier. Im Gesamtjahr 2016 lag der Orderbuchumsatz bei rund 2,7 Milliarden Euro. Das verwaltete Vermögen von Xetra-Gold beläuft sich aktuell auf rund 4,2 Milliarden Euro. Xetra-Gold-Anleger haben Anspruch auf die Auslieferung des verbrieften physischen Goldes. Seit der Einführung im Jahr 2007 haben Anleger davon mehr als 900 mal Gebrauch gemacht. Dabei wurden insgesamt 4,6 Tonnen Gold ausgeliefert.

Steuervorteil im Falle privater Transaktionen
Im September 2015 hat der Bundesfinanzhof zudem verfügt, dass Gewinne aus der Veräußerung oder Einlösung von Xetra-Gold nach einer Mindesthaltedauer von einem Jahr nicht unter die deutsche Abgeltungsteuer fallen. Somit sind der Erwerb und die Einlösung oder der Verkauf steuerlich wie ein unmittelbarer Erwerb und unmittelbarer Verkauf physischen Goldes zu beurteilen – also beispielsweise wie Barren oder Münzen, informiert die Deutsche Börse in ihrer Aussendung. (aa)