FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2024

Wer hat das bestellt? Eine teure neue Regulierung entsteht auf den Reißbrettern der EU. Österreichs Finanzdienstleister wehren sich heftig gegen die Pläne zu Open Finance und haben dafür starke Argumente. W enn Gesetzgeber den Begriff „Rah- men“verwenden, klingt das immer ein bisschen, als dächten sie an eine nicht allzu enge Vorgabe – eine, wo den Betrof- fenen Spielraum bleibt. Vergangenen Juni legte die EU-Kommission einen Vorschlag zu einem „Rahmen für den Zugang zu Finanzdaten“ vor. Der allerdings ist gar nicht locker. Viele davon betroffene Unter- nehmen fühlen sich von dem, was auf dem Papier steht, unnötig eingeengt. Die Open-Finance-Verordnung (FIDA- VO, Financial Data Access Regulation) sieht vor, dass Unternehmen sämtliche Finanzdaten an andere Marktteilnehmer weitergeben müssen, wenn die Kunden das wollen. Hört sich bekannt an: Ähnli- ches gilt seit dem Jahr 2018 bereits für Ban- ken. Sie müssen seit Einführung der Zah- lungsdiensterichtlinie (PSD2, Open Ban- king) externen Anbietern wie Fintechs ebenfalls Zugang zum Konto gewähren. Die FIDA kann quasi als Weiterentwick- lung der PSD2 betrachtet werden. Aller- dings handelt es sich aus Sicht der Finanz- industrie nicht einfach um eine Evolution, sondern mehr um eine grobe Umwälzung. Denn der auf dem Tisch liegende Vor- schlag fiel – für die Branche überraschend – extrem weitreichend aus: Er betrifft zum einen sämtliche Marktteilnehmer wie Ban- ken, Zahlungsdienstleister, E-Geldinstitute, Wertpapierfirmen, Kryptowährungsdienst- leister, Alternative Investmentfonds Mana- ger (AIFM), Kapitalanlagegesellschaften, Crowdinvestingplattformen, Versicherun- gen oder auch große Versicherungsvermitt- ler ab 250 Mitarbeitern oder 50 Millionen Euro Umsatz.Und anders als bei der PSD2, wo es klar begrenzt nur um den Zugang zu Zahlungskonten ging, schreibt die Kommission in der FIDA-VO nun ganz breit von „Finanzdaten“. Riesiges Datenvolumen „Es geht um alle Daten, nicht nur jene der Kunden, sondern auch um jene, die die Unternehmen generieren“, sagt der auf den Kapitalmarkt spezialisierte Rechtsanwalt Martin Pichler (Kanzlei Akela). Darunter kann alles fallen – bis hin zum Anlegerpro- fil, der Risikoneigung und der Geeignet- heitsprüfung. Ein Kunde, der die Wert- papierfirma wechselt, könnte die Übertra- gung all dieser Daten verlangen und sich theoretisch das komplette „Prozedere“ bei der neuen sparen. Die EU will auf diese Weise den Wettbewerb fördern. Kleinanle- ger sollen mit wenig Aufwand zu besseren Anbietern weiterziehen können. Nur: Es gibt Zweifel an der Praxistauglichkeit der Idee, wonach die Anlageberatung durch den Datentransfer effizienter wird. „Man kann sich fragen, ob man sich auf Daten verlassen will, die ein anderes Unterneh- men irgendwann beim Kunden erhoben hat“, so Pichler. „Das muss man dann viel- leicht dem Richter erklären“, verweist der » Das muss man dann vielleicht dem Richter erklären. « Martin Pichler, Akela Nach PSD2 kommt eine neue – extrem weitgreifende – Regulierung zur Öffnung von Finanzdaten. Und darauf haben betroffene Unternehmen wenig Lust. Die meisten rätseln noch, wer das alles überhaupt wollte. STEUER & RECHT Open Finance 260 fondsprofessionell.at 1/2024 FOTO: © CLEARVIEWSTOCK | STOCK.ADOBE.COM | GENERIERT MIT KI

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