FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2024

Editorial MEINUNG S ollten Sie als Vermögensberater oder Versicherungsvermitt- ler plötzlich verstärkt mit Vor-Ort-Prüfungen zur Kontrolle der Geldwäschebestimmungen zu tun haben, dann hat das einen einfachen Grund: Österreich wird imnächsten Jahr nach fast einer Dekade wieder von der internationalen Financial Action Task Force (FATF) hinsichtlich seiner Geldwäschestan- dards überprüft.Die FATF hat ihren Sitz in Paris und ist der Or- ganisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwick- lung (OECD) angegliedert. Sie bewertet anhand von öffentlich zugänglichen Listen, inwiefern sich Länder bei der globalen Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung kooperativ zeigen. Bei der letzten Überprüfung 2015/2016 wäre Österreich fast in die Liste der ausgewiesenen Geldwäschesün- der aufgenommen worden. Entsprechend groß ist der Druck, diesmal ein deutlich besseres Bild abzugeben. Dies spüren nun auch Marktteilnehmer wie Vermögensberater und Versiche- rungsvermittler durch vermehrte Kontrollen. Gerade Letztere trifft der Besuch des Marktamtes oder der Gewerbebehörde mit Hinweis auf die Kontrolle der Geldwäschebestimmungen oft wie aus heiterem Himmel. In der Versicherungsvermittlung erschließt sich die Sinnhaftigkeit der umfangreichen Prüfung nicht; es stellt sich die Frage, wobei hier Geldwäsche betrieben werden könnte, denn Bargeld ist hier in der Regel nie im Spiel. Für die Behörde geht es dabei vor allemumdas Lebensversiche- rungsgeschäft, bei dembei Einmalanlagen auch größere Beträge fließen können.Ärgerlich ist dabei die Tatsache, dass verschiede- ne Dienstleister in der Abwicklungskette derlei Überprüfungen über sich ergehen lassen müssen. Vor allem für kleinere Unter- nehmen sind die Anforderungen jedenfalls eine weitere büro- kratische Last, die die Beratungspraxis aufwendiger und somit teurer macht.Das gilt auch für die sogenannte PEP-Abfrage,mit der man mittlerweile viermal im Jahr den Kundenstamm auf politisch exponierte Personen überprüfen muss. Den betrof- fenen Dienstleistern kann man nur raten, die – weitgehend sinnlosen – Kontrollen keinesfalls auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern sich entsprechend vorzubereiten. Denn die Strafen können empfindlich ausfallen und bis zum Entzug der Gewerbeberechtigung führen. FP Die FATF wirft ihren Schatten Ihr Georg Pankl, Chefredakteur fondsprofessionell .at 5. /6. MARZ 2025 fondsprofessionell.at 4/2024 9 FOTO: © MARLENE FRÖHLICH FÜR FONDS PROFESSIONELL

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