FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2024

tigkeitsbegriffen imNamen von deutschen Publikumsfonds. Sie galten folglich für Fonds, die vornehmlich für Privatanleger vorgesehen sind. „Die ESMA-Leitlinien richten sich dagegen nun an alle in der EU regulierten Fonds, also auch an Spezial- fonds, in die nur professionelle Anleger investieren können“, erläutert Pötzsch. Die Verwaltungspraxis der Bafin deckte zudem auch solche Fonds ab, die Anbieter gegen- über Anlegern als nachhaltig bewarben. „Künftig ist für uns allein der Fondsname ausschlaggebend“, sagt Pötzsch. Zeitaufwendige Anpassungen Andreas Serafin, Partner und Leiter Financial Services bei Grant Thornton in Deutschland, mahnt Asset Manager zur Eile. „Sie müssen sich mit ihrem Fonds- portfolio auseinandersetzen und prüfen, inwiefern die Fonds mit entsprechenden Namen auch die dazugehörigen Anlage- strategien und Investitionskriterien einhal- ten“, sagt er. „Auch wenn für Bestandsfonds Übergangsfristen bis Mai 2025 gelten, drängt die Zeit, denn die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen können auf- wendig sein“, weiß der Experte. Deutsche Kapitalverwaltungsgesellschaf- ten zeigen sich indes recht gelassen. „Die neue EU-Regulierung sollte zu mehr Klarheit und Wahr- heit in Bezug auf das Leis- tungsversprechen eines Fonds- namens führen“, erklärt etwa die Deka. Die geforderte „Stra- tegie-Quote“ von mindestens 80 Prozent stelle für Aktien- und Rentenfonds sowie für die meisten Mischfonds des Hauses keine besondere Her- ausforderung dar. Lediglich für flexible Fonds mit Dein- vestionsstrategien sei die Quo- te nicht geeignet. Diese Fonds müssten dann gegebenenfalls auf einen anderen Namen ausweichen, so die Deka. Union Investment erkennt in den Guidelines einen wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz. „Wir befinden uns ak- tuell in der Analyse der Auswirkungen auf unsere Produktpalette“, erklärt der Fonds- anbieter des genossenschaftlichen Sektors. Über die Folgen könne daher noch keine Aussage getroffen werden. Allianz Global Investors begrüßt die Intention der ESMA grundsätzlich. „Gleichzeitig bringen die neuen Guidelines Herausforderungen mit sich“, erklärt ein Sprecher. Für die Überprüfung und Einhal- tung der 80-Prozent-Quote werde häufig eine Abdeckung mit nachhaltigkeitsbezo- genen Daten benötigt. „Deren Verfügbar- keit ist je nach Thema oder Marktsegment mal einfacher, mal schwieriger“, so Allianz Global Investors. In den Bereichen ESG- Ratings oder CO 2 -Daten sowie für ent- wickelte Märkte sei die Datenabdeckung höher als etwa im Bereich Biodiversität oder für die Schwellenländer. Auch die DWS heißt die ESMA-Guide- lines prinzipiell gut. Die Mindestquote von 80 Prozent sieht das Haus nicht als kritisch an. „Wir gehen derzeit davon aus, dass die- ser Wert für die meisten Fonds, die unter die ESMA-Leitlinie fallen, keine Restriktion darstellt“, sagt ein Sprecher. Aktuell liege der Wert etwa für deutsche Fonds bei 75 Pro- zent.Die Erhöhung um fünf Prozentpunk- te sollte daher kein Problem darstellen. Simmons-Jurist Lühmann ist nicht so optimistisch und hält genauere Definitio- nen der ESMA für dringend erforderlich. Andernfalls könn- ten viele Asset Manager auf nachhaltigkeitsbezogene Be- griffe für ihre Fonds verzich- ten, um sich bloß nicht dem Vorwurf des Greenwashings auszusetzen. „Die ESMA möchte Klarheit darüber ha- ben, dass dort, wo ESG drauf- steht, auch ESG drin ist“, er- klärt Lühmann. Sollte sie ihre Leitlinien in wichtigen Punk- ten aber nicht präzisieren, könnte künftig vereinzelt auch gelten: Wo nicht ESG draufsteht, ist trotzdem ESG drin. ANDREA MARTENS FP » Künftig ist für uns allein der Fondsname ausschlaggebend. « Thorsten Pötzsch, Bafin Nachhaltige Namen Namensbestandteile europäischer Publikumsfonds In der Morningstar-Datenbank finden sich über 1.000 europäische Fonds mit dem Kürzel ESG im Namen. 1 Sustainable,Sustainabilityetc. Quelle:MorningstarDirect |Stand:September2024 0 200 400 600 800 1.000 „Ethic“ „Environment“ „Social“ „Transition“ „Green“ „Responsible“ „SRI“ „Impact“ „Climate“ „Sustain1“ „ESG“ Zahl der Fonds mit entsprechendem Namensbestandteil 1.093 865 270 206 201 195 149 124 82 47 26 Namens- bestandteil: Anzahl STEUER & RECHT ESMA-Leitlinien 272 fondsprofessionell.at 3/2024 FOTO: © CHRISTOPH HEMMERICH

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