FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2024
Neue Gesellschaftsform Seit Jahresbeginn können Unternehmer in Österreich eine FlexCo gründen – eine GmbH mit den Gestaltungsmöglichkeiten einer AG. Auch für gewerbliche Finanzvermittler taugt die neue Rechtsform. D ass sich der österreichische Gesetz- geber als innovativ bezeichnen darf, passiert nicht alle Tage. Im Gesellschafts- recht ist Lob momentan aber angebracht. Innovative Start-ups hatten eine internatio- nal wettbewerbsfähige Unternehmensform gefordert und wurden erhört: Seit heuer ist die supereinfache Gründung eines Gesell- schaftstyps mit beschränkter Haftung (GmbH) möglich, der im Unterschied zur GmbH vor allem durch eine unkompli- zierte und zeitgemäße Mitarbeiterbeteili- gung glänzt. Einige hundert Unternehmen sind schon aufgesprungen und haben eine Flexible Kapitalgesellschaft, kurz FlexCo oder FlexKapG, gegründet.Doch hört man sich um, kommt reichlich Kritik am Ak- zeptanz-Level: In vielen Branchen kennen sich die juristischen Berater mit der FlexCo noch nicht genug aus. Sie empfehlen das Modell oft dort nicht, wo es sinnvoll wäre. Das ist häufig auch in der gewerblichen Versicherungsvermittlung der Fall. „Die FlexCo ist unter Versicherungsmak- lern mehr oder weniger unbekannt. Und interessanterweise haben teils auch Steuer- berater dieses Thema nicht im Fokus. Wir bringen es oft von uns aus ins Spiel“, sagt Wolfgang Willim, Geschäftsführer der auf die Versicherungsvermittlung spezialisier- ten Unternehmensberatung Sewico. Ein anderer Experte, der ungenannt bleiben will, bedauert ebenfalls: „Die Beratungspra- xis ist noch nicht dort, wo sie sein sollte.“ Selbst im Online-Rechtsformratgeber der Wirtschaftskammer, der Gründern anhand von ein paar Fragen den passenden Gesell- schaftstyp ermittelt, muss die neue FlexCo erst eingearbeitet werden. Gegründet werden kann die FlexCo be- reits ab 10.000 Euro. Das gilt seit Kurzem zwar auch für die GmbH, für die davor 35.000 Euro nötig waren. Gegenüber der GmbH gibt es aber etliche Formerleich- terungen (siehe Kasten nächste Seite); so können Beschlüsse schneller gefasst wer- den, und es bestehen neue Kapitalisierungs- möglichkeiten, die man aus Aktiengesell- schaften (AG) kennt; es besteht etwa die Option des genehmigten Kapitals – der Unternehmensführung wird also vorab die Ausgabe neuer Geschäftsanteile genehmigt, was den Einstieg von Investoren erleichtern kann. Neu: Unternehmenswert-Anteile Der große Vorteil gegenüber der GmbH ist aber die Option, neben den gewöhnli- chenGesellschafteranteilen der Gründer eine weitere Anteilsklasse auszugeben, die soge- nannten Unternehmenswert-Anteile (UWA). Sie sind zur Mitarbeiterbeteiligung ge- dacht. Während die regulären Gründer- aktien mit allen Rechten ausgestattet sind, gewähren die neuen UWA nur eine Parti- zipation am Unternehmenserfolg, jedoch keine Stimmrechte.Weniger als 25 Prozent » Die FlexCo ist unter Versicherungsmaklern mehr oder weniger unbekannt. « Wolfgang Willim, Sewico Die FlexCo gewährt Unternehmen mehr Bewegungsfreiheit. Hunderte Gründer haben die Möglichkeit schon genutzt. Bei Versicherungsmaklern herrscht weitgehend Unwissen. Dabei könnten viele davon profitieren. STEUER & RECHT FlexCo 266 fondsprofessionell.at 3/2024 FOTO: © CSTIRIT | STOCK.ADOBE.COM
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