FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2024
werden, das in einem dynamischen und sich schnell verändernden Umfeld agiert.“ Um die Qualität und die Transparenz in der Finfluencer-Szene zu erhöhen, emp- fiehlt der Wissenschaftler, dass der Gesetz- geber aktiv wird. Mindeststandards für die Veröffentlichung und den Umgang mit Fi- nanzinhalten auf sozialen Medien stärkten die Integrität der von Finfluencern geteil- ten Informationen und verringerten das Betrugsrisiko. Das könnte auch bedeuten, dass gewisse Hochrisikoprodukte nicht mehr ohne Lizenzierung beworben werden dürfen. „Ein allgemeines Werbeverbot könnte hier jedoch eher kontraproduktiv wirken und den Wettbewerb hemmen“, mahnt der Hochschullehrer. Ein konkretes Lösungs- beispiel finde sich in Frankreich, wo es seit Ende vergangenen Jahres mit dem „Re- sponsible Influence Certificate in Finance“ eine Zertifizierung gibt. „Hier gilt: So we- nig Regulierung wie möglich, aber so viel wie nötig“, so Zülch. MARCUS HIPPLER FP Niels Nauhauser | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg „Finfluencer überwachen “ Niels Nauhauser, Leiter der Abteilung Altersvorsorge, Banken und Kredite bei der Verbraucher- zentrale Baden-Württemberg in Stuttgart, über Copy-Trading und wertlose Informationen. N ach seiner Bankausbildung und dem BWL-Studium in Mannheim stieg Niels Nauhauser zunächst bei der Unternehmensberatung McKinsey ein. Seit mittlerweile gut 20 Jahren arbeitet er bei der Verbraucherzentrale Baden-Würt- temberg in Stuttgart. Herr Nauhauser, wie steht es um den Ausbildungs- beziehungsweiseWissens- stand der Finanz-Influencer? Nils Nauhauser: Wissenschaftliche Studien zeigen, dass insbesondere Finfluencer in aller Regel ihr Expertentum nur inszenie- ren. Das heißt: Sie verfügen über keine beziehungsweise allenfalls sehr geringe Kompetenz. Dies belegt beispielsweise eine Ausarbeitung des Swiss Finance Institute. Sollte die Bafin bei selbsternannten Ex- perten, die riskante Produkte ohne Risiko- aufklärung und Warnhinweis bewerben, entsprechend einschreiten? Die britische Aufsichtsbehörde führt derzeit einen Pro- zess gegen drei „auffällige“ Finfluencer. Ein Vorbild auch für Deutschland? Ja, die Bafin sollte Finfluencer unbedingt in ihre Überwachungsaufgabe einbezie- hen. Gleichzeitig darf nicht der Eindruck entstehen, die Bafin würde diese Influen- cer „zertifizieren“. Wir setzen uns für ein gezieltes Verbot von geschäftlichen Hand- lungen durch Finfluencer ein, die für Ver- braucher in hohemMaße schädlich sind. So sollte insbesondere die Werbung für den Handel mit CFDs und das Copy-Tra- ding verboten werden. CFDs sind Deriva- te, die nicht auf dem Preis des Basiswerts beruhen, sondern auf dessen Verände- rung. Es handelt sich um hoch spekula- tive Anlageformen, bei denen auf Preis- änderungen bei Aktien, Indizes,Währun- gen und Rohstoffen gewettet wird. Das Geschäftsmodell des Copy-Trading be- ruht darauf, privaten Anlegern gezielt Zu- gang zu Trading-Strategien anderer Privat- anleger zu verschaffen.Diese werben wie- derum als Finfluencer für den vermeint- lichen Erfolg ihrer Anlagestrategien um Follower und Kopierer,weil ihre Einkünf- te davon abhängen: Mit der Zahl der Nachahmer steigen die Entgelte des Bro- kers, aus denen die Vergütung des Fin- fluencers finanziert wird. Kern des Ange- bots der Copy-Trading-Plattformen ist die Spekulation. In der Werbung wird der spekulative Charakter allerdings regel- mäßig verschleiert. Wie lautet Ihr Gesamturteil zum Thema Finfluencer? Aus der Perspektive der Verbraucher ist nicht erkennbar, ob die Informationen des Finfluencers verlässlich und zielfüh- rend sind. Vor diesem Hintergrund sind Informationen von Finfluencern für Ver- braucher für deren Anlageentscheidung wertlos. MARCUS HIPPLER FP Niels Nauhauser, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Finfluencer inszenieren ihr Expertentum in aller Regel nur.“ BANK & FONDS Finfluencer 262 fondsprofessionell.at 3/2024 FOTO: © VERBRAUCHERZENTRALE BADEN-WÜRTTEMBERG
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