FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2023

Jahres mehr als bewährt, zumal wir ledig- lich die Einstufungsprozesse im Hinter- grund anpassen mussten. Hier muss man sich halt mit der Berechnungslogik des neuen SRI auseinandersetzen, die deutliche Unterschiede zum SRRI mit sich bringt. Daraus ergibt sich auch die niedrigere Einstufung bei den meisten Produkten, allerdings ist diese neue Einstufung auch anders zu bewerten und anders auf die Risikobereitschaft des Kunden umzulegen“, so Ferstl. Berechnungsmethode Was viele Berater zusätzlich verwirrt, ist die Frage, welche Berechnungsmethoden den vier Performanceszenarien zugrunde liegen, die jetzt im PRIIPs-BIB angegeben werden müssen. In der Tat sind die Erläu- terungen in den PRIIPs-BIBs zum Teil nicht so leicht zu verstehen. Klar ist aber, dass KAGen die Performanceszenarien nach ganz bestimmten in der PRIIPs-Ver- ordnung festgelegten Berechnungsmetho- den zu ermitteln haben. Dabei gehen die Szenarien von einer günstigen, einer neu- tralen und einer ungünstigen Performance des Sondervermögens aus, zusätzlich wird ein Stress-Szenario angenommen. „Jedes Szenario wird für einen Zeitraum von einem Jahr berechnet sowie für die jeweils empfohlene Haltedauer des Fonds“, erklärt Bernhard Bittner, Partner in der Financial Services Consulting Practice der Wirt- schaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft EY. Bei einem Aktienfonds etwa wären dies fünf Jahre. Die neue Methode „Das Stress-Szenario wird wie in der ersten Fassung des PRIIPs-BIB nach der Cornish-Fisher-Methode ermittelt, da sich gezeigt hat, dass diese hier zu realistischen Werten führt“, sagt Bittner. Bei den drei weiteren Szenarien hingegen hat der euro- päische Gesetzgeber auf eine neue Metho- de umgestellt. Dies soll vermeiden, dass es wie in den ursprünglichen PRIIPs-BIBs häu g zu unangemessen positiv dargestell- ten Performanceentwicklungen kommt. „Bei der neuen Methode handelt es sich um eine historische Betrachtungsweise“, so Bittner. „Dabei schaut man sich die Kurs- entwicklung eines Fonds in den vergange- nen zehn Jahren an“, erklärt er. Der Gedan- ke dahinter ist, dass es in einemZehnjahres- zeitraum immer einmal zu einem Crash kommt. Von der historischen Entwicklung des Fonds werden dann die Zukunftsszena- rien abgeleitet. Dies führt zu realistischeren Prognosen, als das mit der alten Cornish- Fisher-Methode häu g der Fall war. Ist ein Sondervermögen noch keine zehn Jahre amMarkt, dürfen Asset Manager für die fehlende Zeit Vergleichswerte wie Benchmarks heranziehen. „Bei einem euro- päischen Aktienfonds könnte das zum Beispiel der Euro Stoxx 50 sein“, sagt Bitt- ner. Als zweite Möglichkeit dürfen Proxies, also Entwicklungen von Stellvertreter nanz- instrumenten, herangezogen werden. Mit diesen Daten wird die Performance des Fonds sozusagen nach hinten „aufgefüllt“. Was Berater verwirren kann, ist die Tat- sache, dass es, je nachdem wie lange ein Fonds am Markt ist, zu unterschiedlichen Berechnungsweisen für die Szenarien „günstig“, „neutral“ und „ungünstig“ kommt. Dass zwischen Proxies und Bench- marks gewählt werden kann, macht die Sache nicht einfacher. GEORG PANKL FP Neuer Risikoindikator: Der SRI und was er verändert Der bisherige Indikator: Bis zum 31. De- zember 2022 hatten Kapitalverwaltungsgesell- schaften (KVGen) die Risikostufe für jeden Fonds anhand des Synthetic Risk and Reward Indi- cators (SRRI) zu ermitteln. Die Kennzahl ordnete Sondervermögen je nach Schwankungsbreite einer von sieben Risikostufen zu. Die Fondsan- bieter mussten die SRRI-Stufe wöchentlich über- prüfen und gegebenenfalls in den wesentlichen Anlegerinformationen (Key Information Document, KID) anpassen. Das neue Schwankungsbarometer: Die PRIIPs-Verordnung sieht ein neues Risikobaro- meter vor, den Summary Risk Indicator (SRI). Dieser unterscheidet ebenfalls zwischen sieben Risikostufen. Er wird jedoch nach einer anderen Methode berechnet als der SRRI. KVGen müssen den SRI auch nur einmal pro Monat ermitteln. Die Risikobewertung: Anders als der bis- herige Indikator berücksichtigt der SRI neben dem Marktrisiko grundsätzlich auch das Bonitäts- risiko eines Produktgebers. Für offene Invest- mentfonds gibt es jedoch eine Ausnahme. Da die Einlagen ein Sondervermögen bilden, auf das die Bonität des Produktgebers keine Auswirkungen hat, wird der SRI wie zuvor der SRRI ausschließ- lich auf Grundlage des Marktrisikos bestimmt. Davon ausgenommen sind Garantiefonds. Andere Bandbreiten: Bei der Bestimmung des Marktrisikos gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den beiden Risikomaßen. Damit erge- ben sich für den SRI pro Risikostufe deutlich breiter gefasste Bandbreiten, als das beim SRRI der Fall war. Niedrigere Risikoklassen: Experten zufol- ge hat die Verwendung des SRI dazu geführt, dass fast 95 Prozent aller offenen Investment- fonds nun einer geringeren Risikoklasse zuge- ordnet sind als zuvor. Zwar müssen freie Berater die Kunden nicht zwingend informieren, wenn ihre Fonds die Risikoklasse gewechselt haben. Das gilt zumindest, wenn sie keine laufenden Betreuungs- oder Servicevereinbarungen getrof- fen haben. Ein entsprechender Hinweis empfiehlt sich dennoch. Quelle:Fondsnet,FONDSprofessionell » Den Start kann man daher definitiv als holprig bezeichnen. « Stefan Ferstl, Privatconsult STEUER & RECHT PRIIPs 272 fondsprofessionell.at 1/2023

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