FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2023

eigentlich für kreditwürdige Kunden ge- dacht sind, die aus einem anderen Grund die neuen strengen Vorgaben nicht erfüllen (etwa Jungverdiener mit gutem Gehalts- steigerungsschema, die es jedoch zu Karrie- rebeginn nicht über die neue Schulden- dienstquote scha en).Die Novelle sieht vor, dass Zwischen nanzierungen eine Laufzeit von zwei Jahren nicht überschreiten dür- fen. Dieser Zeitraum ist vielen zu kurz. Bauvorhaben würden oft deutlich länger dauern, heißt es kritisch in den Stellung- nahmen, die man auf der FMA-Homepage nachlesen kann. Bei Redaktionsschluss lag nur der Ent- wurf der Novellierung vor. Neu ist darin auch eine Teilanhebung der Geringfügig- keitsgrenze von bisher 50.000 Euro. Dieser Betrag steigt in einer Partnerschaft nun auf 100.000 Euro. Bis zu diesem Limit gilt die KIM-V nicht. Vor allem in Kombination mit den ab Mai geltenden Erleichterungen für Pensionistenkredite im Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) bringt das neue Möglichkeiten in Rich- tung Generationenberatung, sagt In na- CEO Kirchmair. So werde die energetische Sanierung incentiviert, was sich positiv aus- wirkt, wenn das Objekt zur Kreditbesicherung hergenom- men werden soll. Auch Vor- haben wie An- und Umbau eines Elternhauses könnten neuen Schwung erhalten. Dass die Novellierung den trüben Kreditmarkt wesent- lich aufhellt, davon geht indes niemand aus. Und wenn die Banken nicht achtgeben, droht sogar ein weiteres Anziehen der gesetzlichen Zügel. Diese Möglichkeit ist mit Blick auf jüngste Vergabekapriolen sehr real: Entgegen dem Wunsch der Aufseher ist nämlich der Anteil variabel verzinster Kre- dite hierzulande angestiegen. Und das extrem,wie die unlängst verö ent- lichten Zahlen der EZB für den Jänner zeigen: Fast 66 Prozent der neuen Immo- bilienkredite an österreichische Haushalte sind variabel verzinst (entweder ganz oder mit Fixbindung bis zu einem Jahr). Vor einem Jahr waren es nur 30 Prozent der Neuvergaben, und schon damals klagte die FMA längst wegen des hohen Anteils. Schließlich können Kreditnehmer mit variablen Verträgen rasch an die Belastungs- grenze kommen, wenn die Zinsen steigen. O enbar streichen die Banken im aktuel- len Umfeld aber zunehmend die langjäh- rigen Fixzinsbindungen. Etliche vergeben von vornherein nur noch die Hälfte der Zeit x, hört man. Rute im Fenster Was vielfach überlesen wurde: Als das FMSG im Februar der FMA die Linde- rung der Kreditregeln auftrug, stellte es gleichzeitig den Banken die Rute ins Fens- ter.Mahnend erinnerte das Gremium, dass es eigentlich schon seit März 2022 für variabel verzinste Kredite eine maximale Schuldendienstquote von 30 Prozent emp- ehlt. Auf Nachfrage sagt das FMSG nicht, wann genau es die Reißleine ziehen und das 30-Prozent-Limit zur P icht machen würde. Gespräche stehen jedoch an. Erste Daten der Banken dazu würden Ende des ersten Quartals 2023 vorliegen und in der nächsten FMSG- Sitzung diskutiert, heißt es aus der OeNB, die Mitglied im FMSG ist. „Der Anstieg des Anteils der variabel ver- zinsten Kredite vor demHin- tergrund steigender Zinsen wird vom Gremium kritisch gesehen“, so OeNB-Experte Stefan W. Schmitz. Man er- warte sich „von jeder Bank die Einhaltung der Leitlinien“. Ob es eine verbindliche Be- grenzung braucht, müsse in einer Analyse gemeinsammit der E ektivität der bereits bestehenden Maßnahmen beurteilt werden, so Schmitz. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP » Auch die Kreditinstitute müssen erst ihren Umgang mit der Situation finden. « Christoph Kirchmair, Infina EU-Wohneigentumsquote in ausgewählten EU-Ländern Der Immobilienerwerb stockt in allen EU-Ländern. In Österreich ist das jedoch besonders bitter, weil die Besitzquote ohnehin zu den niedrigsten gehört. Quelle:OeNB 0% 20% 40% 60% 80% 100% Rumänien Ungarn Kroatien Slowakei Polen Tschechien Spanien Italien Belgien Niederlande Irland Frankreich Deutschland EU Österreich 54,2 % 69,9 % 95,3 % 49,5 % BANK & FONDS Wohnkreditregeln 262 fondsprofessionell.at 1/2023 FOTO: © ELKE MAYR

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