FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2022

Kurzer Hoffnungsschimmer Das Jahr 2022 gestaltete sich in der Rechtsprechung zum Fremdwährungskredit turbulent. Anfang des Jahres gab es einen Hoffnungsschimmer für Kreditnehmer. D as Thema Fremdwährungskredit beschäftigt weiterhin die Gerichte. Seit demmassiven Kurseinbruch des Euro- Schweizer-Franken-Kurses im Jahr 2008 und der Aufwertung des Franken ummehr als 60 Prozent versuchen viele Kreditneh- mer ihre damaligen Kreditvermittler und ihre Bank für die eingetretenen Währungs- verluste in die Verantwortung zu nehmen. Zahlreiche Klagen waren die Folge, zumeist jedoch erfolglos. Ab 2015 verfestigte sich die Rechtsprechung des OGH, dass dem einzelnen Kreditnehmer in der Regel ab 2009 – zumeist mit Erhalt von Schreiben zu drohenden Tilgungsträgerlücken bezie- hungsweise hohen Währungsverlusten – die Risikoträchtigkeit dieser Kredite erkenn- bar war. Rechtlich hatte dies zur Folge, dass die von den Kreditnehmern behaupteten Schadenersatzansprüche verjährt waren. Die weiterhin hohe Relevanz dieser Rechtsprechung zeigt eine Pressemitteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom Juni 2022.Demnach ist das aushaften- de Fremdwährungskreditvolumen privater Haushalte seit dem Höhepunkt 2008 wechselkursbereinigt um minus 82,9 Pro- zent zurückgegangen. Absolut haften jedoch immer noch 9,4 Milliarden Euro in fremder Währung aus. Viele Kreditnehmer sitzen daher immer noch auf ihren Fremd- währungskrediten und zittern dem Lauf- zeitende und den drohenden Währungs- verlusten entgegen. Aufgrund der bisheri- gen für die Kreditnehmer negativen Recht- sprechung musste jedoch ein neuer Ansatz her. Dieser wurde darin gefunden, die Bank nicht mehr auf Schadenersatz wegen Fehlberatung zu klagen, sondern sich statt- dessen auf die Unwirksamkeit der Fremd- währungsklauseln im Kreditvertrag zu stüt- zen. Der OGH entschied jedoch auch in diesen Verfahren bis vor Kurzem gegen die Kreditnehmer. So komme es auf die Ver- ständlichkeit der Fremdwährungsklausel insoweit nicht an, als für die Gültigkeit lediglich entscheidend sei, ob der Vertrag Ansprüche auf Zahlung in der Fremdwäh- rung begründet.Werde dem Kreditnehmer die Wahl eingeräumt, ob er sich den Kredit in Fremdwährung oder Euro auszahlen lässt, so sei dies als ein Angebot der Bank zu verstehen, zusätzlich zum Kreditvertrag einen Geldwechselvertrag abzuschließen. OGH-Entscheidung Anfang 2022 war allerdings kurzfristig plötzlich alles anders. Der OGH gab in einer vielbeachteten Entscheidung der Re- vision eines Kreditnehmers Folge. Worum ging es? Im konkreten Anlassfall verpflich- tete sich die beklagte Bank, dem Kläger einen in Euro und Fremdwährung ausnutz- baren endfälligen Kredit „bis zum Gegen- wert von 50.000 Euro“ zur Verfügung zu stellen. Der Kreditvertrag wies die Gesamt- belastung „bei vertragsgemäßer Einhaltung der Rückzahlungsvereinbarung und einer Verzinsung von 1,375 Prozent in CHF“mit 65.393,44 Euro zuzüglich Kosten aus. Die Rückführung des Kredits erfolgt laut Kre- ditvertrag in jener Währung, „in der der Kredit ausgenützt ist“.Die Bank führte folg- lich für den Kredit zwei Konten, einerseits das Fremdwährungskonto, das den Soll- Betrag in Schweizer Franken auswies, und andererseits ein damit verbundenes Giro- konto in Euro, über das der Kläger verfü- Bislang scheiterten Klagen der Kreditnehmer gegen die Bank in der Regel daran, dass der behauptete Schadenersatzanspruch verjährt war. Zu Beginn des Jahres stellte der OGH diese Entwicklung auf den Kopf. STEUER & RECHT Fremdwährungskredite 268 fondsprofessionell.at 4/2022 FOTO: © GINA SANDERS | STOCK.ADOBE.COM

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