FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2022

Bereich Wertpapier- in die Bankenaufsicht gewechselt. Wir hören von WPF die Sorge, sie würden nun von Prüfern kontaktiert, die Auskunft nach Bankenstandards verlangen. Müller: Der Wechsel stimmt so nicht ganz, sondern jener Teil der Geldwäschepräven- tion, der die WPF betroffen hat, wurde in der integrierten Aufsicht gebündelt. Dort haben wir die Daten, Prüfungstools und Spezialisten. Ettl: Wir erwarten uns durch den Schritt einfach eine Entlastung. Die Wertpapier- firmen sind ressourcenmäßig eher klein. Ohnehin ist es so, dass wir Versicherungen, Banken, WPF oder Krypto-Asset-Service- Provider auf gleicher Grundlage beaufsich- tigen, nämlich nach dem Finanzmarkt- Geldwäschegesetz. In Österreich ist die Geldwäscheaufsicht geteilt: Die FMA kontrolliert die von ihr beaufsichtigten Unternehmen, während die tausenden Gewerbetreibenden von den Bezirkshauptmannschaften oder Magistra- ten überwacht werden. Die EU hingegen setzt bei der Prävention vermehrt auf Bün- delung. Ist die österreichische Teilung nach demWillen der EU aufrechtzuerhalten? Müller: Generell lässt das EU-Recht ge- trennte Zuständigkeiten zu. Natürlich soll- ten die gleichen Standards angewandt werden.Wenn man Risiko und Proportio- nalität berücksichtigt, ist der österreichische Weg durchaus gangbar. Die Behörden versuchen ja gerade, sich verstärkt auszu- tauschen. Bei einzelnen Behörden gibt es schon proaktivere Zugänge. Sehr fortgeschritten ist das aber noch nicht. Unserer Kenntnis nach hat zum Bei- spiel in den Bundesländern nur Oberöster- reich die Geldwäschekompetenzen zen- tralisiert. Die BH Perg ist dort landesweit zuständig. Müssen die regionalen Struktu- ren aus Ihrer Sicht professioneller werden? Ettl: Da wird sicher künftig noch stärker auf Österreich geschaut. Es muss allen klar sein, wir sind hier ein offenes Buch. Ein Bericht der Financial Action Task Force (FATF) hat genau das kritisiert. Was unter FMA-Aufsicht passiert, läuft gut, aber auf anderen Ebenen hinken wir nach. Deshalb haben die Institutionen mit einem Pro- gramm begonnen, das zu vereinheitlichen. So wurde gesetzlich ein nationales Koordi- nationsgremium eingerichtet, dem unter anderem mehrere Ministerien, FMA, Ge- werbebehörden sowie Interessenvertreter, etwa von Rechtsanwälten, angehören. Ge- setzliche Lücken wurden imWesentlichen bereits geschlossen. Nun werden eine ge- meinsame „Nationale Anti-Geldwäsche/ Terrorismusfinanzierungs-Strategie“ sowie ein „Nationaler Aktionsplan“erarbeitet mit dem Ziel, die Aktivitäten zu koordinieren. Generell vernetzen sich die Finanzbehör- den stärker. Seit Ende 2021 gibt es eine ge- meinsame Arbeitsgruppe aus Wirtschafts- ministerium, Bezirksbehörden und FMA, wo koordiniert geprüft wird, ob der Versi- cherungsvertrieb dieWohlverhaltensregeln einhält. Was sind die ersten Ergebnisse? Ettl: Man hat gesagt, es soll ein Level Playing Field geben, gleiche Regeln für alle. Es gibt eine Arbeitsgruppe, wo man sich abstimmt, austauscht und wo die Bezirks- verwaltungsbehörden nach einheitlicheren Standards prüfen. Erste koordinierte Prü- fungen haben stattgefunden. Die Ergebnis- se werden gerade ausgewertet und sollen im Herbst bei einer Koordinationssitzung besprochen werden. Welche gemeinsamen Prüfthemen standen imVordergrund? Müller: Man hat sich besonders die abge- gebenen Produktempfehlungen und die Eignungsprüfung angesehen. Heuer sind das seit Längerem kritisierte Pfandleihmodell GoLending und die Immo- » Es muss allen klar sein, wir sind hier ein offenes Buch. « Helmut Ettl, FMA KURZ-VITA: Helmut Ettl Seit 2008 Vorstandsmitglied der FMA. Der studierte Volkswirt ist in zahlreichen europäischen Gremien vertreten, etwa als stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsgremium der EZB. 268 fondsprofessionell.at 3/2022 STEUER & RECHT Helmut Ettl + Eduard Müller | FMA

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