FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2022
sion eine private Pensionsvorsorge. Und diese wenigen konzentrieren sich nur auf ein paar Länder. Steuer-Dickicht Doch solche Verheißungen sind völlig wertlos, wenn die Bedingungen nicht stim- men. Zum Beispiel die Steuersituation: Wie ein PEPP besteuert wird, hängt näm- lich vom einzelnen EU-Staat ab. „Die Idee ist, dass ein Kunde seine Europarente in einem Land startet und dort in den Vertrag einzahlt. Wenn er umzieht, beginnt er für ein anderes Unterkonto in dem neuen EU- Staat zu sparen, in dem er dann arbeitet“, erläutert Justus Lücke, Geschäftsführer der Versicherungsforen Leipzig. Klingt so weit plausibel. „Allerdings herrschen in jedem Mitgliedsstaat andere Steuer- und Sozial- versicherungsgesetze, sodass die PEPP-Ein- zahlungen in einem Land steuerlich be- günstigt sein können, in einem anderen aber nicht“, erklärt Lücke. In der Praxis führt das zu einem enormen Verwaltungs- aufwand, der in der Rentenphase noch größer werden dürfte und den die Anbie- ter scheuen (siehe Kasten nächste Seite). Auch die Uniqa-Versicherung in Wien streicht dieses Problem hervor. „Prinzipiell ist die Stoßrichtung richtig, allerdings ent- scheidet die nationale Implementierung über Erfolg oder Misserfolg des PEPP“, sagt Thomas Jaklin, Leiter Personenversiche- rung bei der Uniqa. „Je nach Regelung von Steuervorteilen oder Förderungen kann das PEPP mit den lokalen Produkten konkur- rieren oder eben nicht“, so Jaklin. Staatlich gefördert? In Österreich sollen PEPPs wie die priva- te Altersvorsorge (dritte Säule) besteuert werden, erklärte das Finanzministerium (BMF) gegenüber der Redaktion. Erstaun- lich: Während befragte Branchenteilneh- mer fix erwarten, dass der österreichische Gesetzgeber die steuerliche Behandlung ausdrücklich regelt, sieht das BMF dazu keinen Anlass. „Aus aktueller Sicht ist keine gesetzliche Adaptierung geplant“, heißt es auf Anfrage. In die dritte Säule fallen die (mit Versicherungsteuer belegten) Renten- und Kapitalversicherungen sowie die prä- mienbegünstigte Zukunftsvorsorge (PZV). Scheinbar sollen die Versicherer dort etwai- ge PEPPs einordnen. Vertrieb Eine weitere Baustelle ist der Vertrieb. Ex- perten wiesen schon 2019, als die Verord- nung veröffentlicht wurde, darauf hin, dass PEPPs wegen der steuerlichen Implikatio- nen und der Vorgaben zur Kapitalanlage komplex und beratungsintensiv sind. Ver- mittler haben also einiges an Arbeit vor sich – und möchten diese auch vergütet wissen. Allerdings hat das Basis-PEPP einen Kostendeckel von einem Prozent des jähr- lich angesparten Kapitals. Damit müssen Verwaltungs-, Anlagekosten und eben auch der Vertrieb bezahlt werden. Eine ausführ- liche Beratung lässt sich da kaum finanzie- ren. Zwar wünscht der EU-Gesetzgeber ausdrücklich einen günstigen Digitalver- trieb. Die Umsetzung ist aber schwierig. „Zudem bevorzugen Verbraucher bei kom- plexen Produkten einen Gesprächspartner aus Fleisch und Blut“, so Lücke. Niedrigzinsen Und last but not least gelten die Risiko- bedingungen als Hürde für die Anbieter. Denn die PEPP-Standards sehen Regeln wie Kapitalschutz oder Inflationsabgleich vor. Beides ist im Tiefzinsumfeld schwer zu günstigen Konditionen erzielbar: Sichere, kapitalschützende Anleihen liefern niedrige Renditen und können die aktuell hohen Inflationswerte nicht kompensieren. „Die Anforderungen des EU-Regulators an Kri- terien wie Kapitalerhalt und Inflationsaus- gleich sind im aktuellen Kapitalmarktum- feld überhaupt nicht erfüllbar“, sagt Alexan- der Kling, Partner am Institut für Finanz- Alexander Kling, Ifa-Institut: „Die Anforderungen an Kriterien wie Kapitalerhalt sind im aktuellen Kapitalmarktumfeld überhaupt nicht erfüllbar.“ Justus Lücke, Versicherungsforen Leipzig: „Verbraucher wollen bei komplexen Produkten einen Gesprächspartner aus Fleisch und Blut.“ » Je nach Steuervorteilen oder Förderungen kann das PEPP mit den lokalen Produkten kon- kurrieren oder nicht. « Thomas Jaklin, Uniqa fondsprofessionell.at 2/2022 255 FOTO: © VERSICHERUNGSFOREN LEIPZIG, IFA-INSTITUT
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