FONDS professionell Österreich, Ausgabe 1/2022
Wirtschaftsministerium (BMDW) ließ eine Frage der Redaktion nach bundesweiten Kontrollen und Ergebnissen unbeantwor- tet. Direkt überwacht wird der gewerbliche Vertrieb von den lokalen Gewerbebehör- den, also von den Bezirkshauptmannschaf- ten (BH) und in größeren Städten vom Magistrat. Wer Genaueres erfahren will, muss dort oder beim Land anrufen. Bundesweite Inspektionen So teilt zum Beispiel die Stadt Graz mit, „dass eine generelle Überprüfung der gewerblichen Vermögensberater und Ver- sicherungsvermittler erst in diesem Jahr stattfinden wird“. Im Vorjahr ging man nur konkreten Beschwerden nach. Mehr war wegen Corona einfach nicht drin. Genau das hört man momentan im Ge- spräch mit fast jeder lokalen Gewerbebe- hörde: „Wegen der Pandemie war oft mehr als die Hälfte des Personals in den Bezirken beim Contact Tracing eingesetzt“, fasst Wolfgang Seider, Leiter der Stabsstelle Ge- werbe beim Land Salzburg, die Situation zusammen. Da jedoch die Beanstandun- gen in Wien hoch waren, werde man nun möglicherweise auch in Salzburg den Blick darauf richten – sofern sich das pandemi- sche Geschehen beruhigt.Denkbar sei etwa, Schulungen gemeinsammit Anti-Geldwä- sche-Standards zu prüfen oder briefliche Aufforderungen zu versenden, so Seider. Briefe soll es heuer jedenfalls fix im Bur- genland geben. „Wir schicken erstmals im Burgenland an alle eine Aufforderung, ihre Schulungen nachzuweisen“, sagt Roland Breithofer, zuständiger Gewerbefachmann beimMagistrat Eisenstadt. Nicht die Weiterbildung, sondern die Beratungsverpflichtungen stehen gerade in Vorarlberg unter Beobachtung: In einer Schwerpunktüberprüfung der Standes- und Ausübungsregeln werden rund 35 ver- mittelte Verträge vertieft auf Mängel abge- klopft, teilt die Abteilung Wirtschaftsrecht der Landesregierung mit. Behörden in anderen Bundesländern meldeten indes nichts oder nichts Auf- schlussreiches zurück. So gab es 2021 etwa eine Schwerpunktkontrolle in Innsbruck, „organisiert und beauftragt“ vom BMDW, wie das Magistrat erklärt. Die Daten lägen im Ministerium. Dieses ließ jedoch die re- daktionelle Anfrage dazu unbeantwortet. Dass es zu Prüfergebnissen keine flächen- deckenden Angaben gibt, wird von Beob- achtern als nicht ideal erachtet. Letztend- lich fehlen dadurch den gesetzlichen Stan- desvertretern im sensiblen Bereich der Fi- nanzvermittlung belastbare quantitative Hinweise zu Praxisproblemen. Versiche- rungsmaklerobmann Christoph Bergham- mer sagt im Gespräch, man würde solche Zahlen gern kennen, um als gesetzliche Vertretung gezielt reagieren zu können. Dass der gewerbliche Vertrieb von loka- len Behörden überprüft wird, hat Vor- und Nachteile: Die Vor-Ort-Zuständigkeit er- laubt ein unmittelbares Eingehen auf die Bedürfnisse von 18.000 Vermittlern (und zigtausenden anderen Gewerbetreibenden). Gleichzeitig müssen die oft dünn besetzten BHs einen enormen Arbeitsumfang bewäl- tigen (siehe Corona) und sich bei immer komplexeren Regulierungsthemen ausken- nen, etwa bei Geldwäschevorschriften. Weiß da jede örtliche BH, worauf sie schau- en muss? Oder wird man vom gut ausge- statteten Marktamt in der Bundeshaupt- stadt strenger geprüft? „Vom BMDW wird ein bundesweit möglichst einheitliches Vor- gehen angestrebt. Dazu wurde auch ein regelmäßiger Arbeitskreis mit den Vertre- tern der Bundesländer eingerichtet“, erklärt Stefan Trojer, Legist für die Gewerbeord- nung im BMDW. Die Ausstattung der Behörden liege jedoch bei den Ländern. Erste Verschränkung mit FMA Wissenswert: Wie die Redaktion erfuhr, wird die Vermittlerprüfung gerade mit der Finanzmarktaufsicht (FMA) verschränkt. Die FMA ist ja für die Versicherer (und de- ren Direktvertrieb) zuständig, während das Gewerbe wie erwähnt regional beaufsich- tigt wird. Im vierten Quartal 2021 hätten FMA und Bezirksverwaltungen erstmals einen gemeinsamen, inhaltlich abgestimm- ten Aufsichtsschwerpunkt für den Versiche- rungsvertrieb gestartet, „welcher auch noch 2022 im Laufen ist“, bestätigt die FMA. Hintergrund ist die EU-Versicherungsver- triebsrichtlinie IDD, die bei geteilter Auf- sicht eine Behördenkooperation verlangt, damit alle Vertriebskanäle nach gleichem Maß überwacht werden. In die Prüfung selbst mischen sich die Behörden gegen- seitig nicht ein. Aber man tauscht sich aus. „Insofern interessiert sich die FMA natür- lich auch für Erkenntnisse, die das Markt- amt in Wien gewonnen hat“, heißt es. Fokus der ersten vereinten Prüfwelle: Die Kontrolleure schauen, ob Produktempfeh- lung und Eignungserklärung passen. Kon- kret: § 135a (2) VAG 2016 beziehungsweise §§ 3 (2) und 10 (5) Standesregeln sowie Art. 14 DelVO 2017/2359, sagt die FMA. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP » Vom BMDWwird ein bundesweit möglichst einheitliches Vorgehen angestrebt. « Stefan Trojer, BMDW FONDS & VERSICHERUNG Marktamt-Vermittler 188 fondsprofessionell.at 1/2022 FOTO: © MARLENE FRÖHLICH | LUXUNDLUIMEN
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