FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2021

Finanzprofis in Bewegung ››› Die aktuellsten News täglich auf fondsprofessionell.at GAM Investments hat ein neues Büro in Singapur er- öffnet und Terence Bong zum neuen Leiter für die Kundenbetreuung in der Republik und der Region Südostasien berufen. Bong kommt von Templeton AM. Union Bancaire Privée hat Thomas Body zum Leiter ihrer Frankfurter Niederlas- sung ernannt. Er wird damit die Verantwortung für das Asset-Management-Ge- schäft in Deutschland und Österreich innehaben. Seit Anfang Juni hat Frank Richter bei Nordea Asset Management Deutschland die Stelle als Head of In- stitutional Sales inne. Er kommt von Principal Global Investors, wo er auch das Österreich-Geschäft leitete. Eric Bertrand hat Jean- Marie Mercadal in dessen bisheriger Funktion als Investmentchef von Ofi AM abgelöst. Bertrand kam 2016 zu Ofi AM und war bereits jeweils als stellver- tretender CEO und CIO tätig. Die Fondsboutique Pyfore Capital hat den Wholesale- Vertrieb mit Eugen Herzig gestärkt. Er wird in seiner Funktion die Sales-Agenden der beiden Fonds The Digi- tal Leaders Fund und EM Digital Leaders leiten. Harald Glander | Simmons + Simmons „Artikel 8 ist kein Gütesiegel“ Harald Glander, Partner im Frankfurter Büro der international tätigen Kanzlei Simmons + Simmons, über nachhaltige Investmentfonds und die Offenlegungsverordnung der Europäischen Union. R echtsanwalt Harald Glander, der als Part- ner der Kanzlei Simmons + Simmons Asset Manager berät, nimmt zur ESG- Regulierung Stellung. Herr Glander, die Anbieter haben jeden fünften Fonds als nachhaltig gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverord- nung eingestuft. Die können nicht alle echt „grün“ sein. Harald Glander: Es ist allerdings wichtig zu wissen, dass Artikel 8 kein Gütesiegel ist. Die Verordnung schreibt für entspre- chende Fonds ja keinerlei Unter- oder Obergrenzen für nachhaltige Investments vor, sondern sie verpflichtet die betroffenen Unterneh- men lediglich zur Offen- legung. Der Anleger erhält also mehr Informationen darüber, wie der Fonds bei- spielsweise mit Nachhaltig- keitsrisiken umgeht und auch gewisse Nachhaltig- keitskriterien berücksichtigt. Ob das Portfolio seinen eigenen ESG-Vor- stellungen entspricht, kann er allein an- hand der Einstufung nach der Offenle- gungsverordnung aber nicht erkennen. Ich hatte übrigens nicht erwartet, dass die Asset Manager so bestrebt sind,möglichst viele Fonds nach Artikel 8 einzustufen. Warum das? Die höheren Kategorien der EU-Offen- legungsverordnung, also Artikel-8- und Artikel-9-Produkte, verpflichten die Anbieter zu zahlreichen zusätzlichen Angaben. Dabei können natürlich Fehler passieren, was ein potenzielles Haftungs- risiko darstellt. FP Harald Glander, Partner der Kanzlei Simmons + Simmons in Frankfurt Online weiterlesen: QR-Code scannen oder fponline.at/ESG321 NEWS & PRODUCTS Investmentfonds 26 fondsprofessionell.at 3/2021 FOTO: ©SIMMONS + SIMMONES, GAM; MARLENE FRÖHLICH, NORDEA AM, ANTEA, OFI AM

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