FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2021
ten die Raiffeisenbank International (RBI), die Raiffeisenlandesbanken (RLBs) und die Primärbanken bei FMA und EZB den Antrag auf ein einheitliches IPS. Im Mai stimmten die Behörden zu und genehmig- ten das IPS auch als Einlagensicherung und Anlegerentschädigung. Ganz geschlossen geht der Wechsel zwar nicht vonstatten: Vier Banken bleiben in der ESA, heißt es gegenüber der Redaktion, drei aus Kärnten und eine Salzburger Bank. Angesichts der hohen Beteiligungs- quote will man dies aber nicht überbe- werten: „Man muss sehen, dass es sich um eigenständige Banken handelt. Es ist natür- lich eine verschärfte aufsichtsrechtliche Änderung. Da kann jeder frei entscheiden“, heißt es gegenüber der Redaktion. Geld zurück Der Wechsel von der ESA in die neue Österreichische Raiffeisen-Sicherungsein- richtung eGen (ÖRS, vormals Sektorrisiko eGen) soll unter Einhaltung der Halbjah- resfrist bis Ende November über die Büh- ne gehen. Eile, es bis Jahresende zu schaf- fen, war aufgrund einer Klausel gegeben, die es erlaubt, dass im aktuellen Jahr einbe- zahlte Beträge in eine neue Einlagensiche- rung mitgenommen werden können. Da- mit soll Raiffeisen rund 135 Millionen Euro von der ESA zurückbekommen. „Es ist vertraglich festgeschrieben. Wir gehen davon aus, dass wir das bekom- men“, heißt es. Unverändert bleiben indes für die RBG die Bedingungen für die Befül- lung des eigenen Entschädigungs- fonds. Wie in der ESA ist auch hier ein Mindestzielwert von 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen bis 2024 gefor- dert. Insgesamt steht der Raiffeisen- sektor für rund 88 Milliarden Euro an eigenen Kundeneinlagen ein. Einlagensicherung und IPS sind üb- rigens getrennt zu betrachten. Im IPS, das greifen soll, bevor ein Sicherungs- fall eintritt, wird ein separater Topf mit Mitteln befüllt. Konkrete Beträge kommu- niziere man nicht, heißt es. Es handle sich aber um substanzielle Werte, die die Ban- ken abseits der neuen Einlagensicherung an das IPS abliefern müssen. Die bisher be- stehenden institutsbezogenen Sicherungs- systeme (B-IPS, L-IPS) werden aufgelöst und ihre Vermögen auf das neue einheitli- che System übertragen. Was am Ende wie ein Formalakt klingt, dürfte für den Sektor in Wirklichkeit ein viel größerer Schritt sein. Zum einen muss die Gruppe, die eigentlich unter keinen Umständen als Konzern wahrgenommen werden will, im IPS eine konsolidierte Berichterstattung ablegen. Damit erhalten Außenstehende einen Gesamtblick auf den Sektor. Zum anderen müssen die Mitglie- derbanken im IPS ein Stück der im Sektor so hoch gehaltenen Selbstbestimmung abgeben. Vor allem gilt das für die Primär- banken. Sie sind Eigentümer der Landes- banken und damit Mehrheitseigentümer des Zentralinstituts RBI und können autark agieren. In einem IPS erhalten die sektoralen Kollegen hingegen ein gewisses Durchgriffsrecht. Ein sogenannter Risikorat kann den Banken etwa Fusionen oder die Einstellung eines Geschäftsfelds auftragen, wenn er Probleme für die Liquidität ortet. Subsidiarität nicht aufgehoben Freilich, ein ähnliches Auffangnetz ist den Raiffeisenbanken ja bestens bekannt. Allerdings auf freiwilliger Basis: Im Rah- men von Solidaritäts- oder Hilfsvereinen greift man auf regionaler Ebene bereits seit Langem in Schwierigkeit geratenen Mit- gliedern mit Zuschüssen oder anderen Maßnahmen unter die Arme. Diese Hilfs- strukturen würden durch die neue sekto- rale Institutssicherung nicht obsolet, heißt es seitens der RBG. „Die Subsidiarität fin- det sich im neuen IPS voll wieder“, wird auf Nachfrage erläutert. Es gilt also weiter der Gedanke, dass zuerst die Mittel der tie- feren Ebene ausgeschöpft werden, bevor die höhere tätig wird. Es liege aber schluss- endlich am jeweiligen Bundesland, ob eine freiwillige Solidaritätseinrichtung weiter- betrieben wird, heißt es. Die Einlagensicherung Austria ver- liert mit dem Abgang von Raiffeisen an Gewicht. 45 Prozent der gedeckten Einlagen fließen damit ab. Von den gut 420 ESA-Mitgliedern waren 360 Banken aus dem Sektor. Es ist übri- gens nicht der einzige ESA-Abgang: Auch die s Bausparkasse, die einst nicht in die Sparkassensicherung gewechselt war, vollzieht diesen Schritt jetzt. Die Volksbanken haben nach den beiden Pleiten ebenfalls keine Lust mehr auf eine sektorübergreifende Haftung und würden gern die ESA verlassen. Sie erreichen aber die erfor- derliche 15-Prozent-Schwelle beim Einlagenmarktanteil nicht. EDITH HUMENBERGER-LACKNER FP » Die Subsidiarität findet sich im neuen IPS voll wieder. « Raiffeisenbankengruppe Mitglieder im Raiffeisen IPS Von den 338 Banken abwärts sind fast alle dabei: l 338 Raiffeisenbanken (4 Raiffeisenbanken machen nicht mit) l 8 Raiffeisenlandesbanken l RBI AG l Raiffeisen-Holding NÖ-Wien l Raiffeisen Bausparkasse Ges.m.b.H. l Kathrein Privatbank AG l Salzburger Landes-Hypothekenbank AG l Raiffeisen Centrobank AG l Raiffeisen-Wohnbaubank AG l Raiffeisen-Factorbank AG l Posojilnica eGen l Raiffeisen-Kredit-Garantiegesellschaft m.b.H. Der fast geschlossene Wechsel war für Raiffeisen-Kenner eine positive Überraschung. Quelle:L-IPSNÖ-Wien,2020 BANK & FONDS Einlagensicherung 246 fondsprofessionell.at 3/2021
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