FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020

Foto: © Christoph Hemmerich D er deutsche Gesetzgeber hat im Frühjahr drei Maßnahmen zur Liquiditätssteuerung von Fonds im Kapitalanlagegesetzbuch verankert. Dabei handelt es sich um Rücknahmefristen von bis zu einem Monat und um Rückgabe- beschränkungen. Mit dem dritten Instru- ment, dem sogenannten „Swing Pricing“, können Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) den Nettoinventarwert (NAV) eines Fonds in gewissen Grenzen anpas- sen, um die Effekte großer Zu- und Ab- flüsse auf das Portfolio abzumildern. Die neuen Liquiditätssteuerungstools sind Teil des „Gesetzes zur Einführung von Son- dervorschriften für die Sanierung und Ab- wicklung von zentralen Gegenparteien“ und am 28. März 2020 in Kraft getreten (siehe FONDS professionell 1/2020, Seite 410). Im Interview erläutert Elisabeth Roegele, Exe- kutivdirektorin Wertpapieraufsicht und Vize- präsidentin der Bafin, warum Fondsgesell- schaften die neuen Instrumente so schnell wie möglich einsetzen sollten. Frau Roegele, an anderen großen Fonds- standorten, etwa in Luxemburg, stehen Kapitalverwaltungsgesellschaften schon seit einiger Zeit zahlreiche Instrumente für die Liquiditätssteuerung zur Ver- fügung. Seit März haben wir nun auch in Deutschland drei solche Tools. Was genau ist ihr Sinn und Zweck? Elisabeth Roegele: Die Instrumente erlauben es den KVGen, die Liquidität ihrer Fonds im Falle hoher Mittelabflüsse zu steuern und sie so stabiler aufzustellen. Als im März auf- grund der Corona-Pandemie weltweit die Märkte eingebrochen sind, haben wir wie- der einmal gesehen, wie schnell es passie- ren kann, dass sehr viele Anleger gleich- zeitig ihre Fondsanteile zurückgeben möchten. Solche Situationen können die Liquidität eines Fonds natürlich gefährden. Dies gilt umso mehr, wenn sich in einem Portfolio Assets befinden, die ohnehin nicht sehr liquide sind, oder wenn es in bestimmten Anlageklassen zu einem Preisver- fall kommt. Mit den Liquiditätstools haben die Fondsanbieter die Möglichkeit, bei mas- siven Anteilsrückgaben gegenzusteuern. Sie können etwa Rücknahmefristen einführen, sodass Anleger ihren Rückgabewunsch einige Zeit im Voraus anmelden müssen. Daneben sind Rückgabebeschränkungen ab einem be- stimmten Schwellenwert möglich. Wird eine solche Schwelle überschritten, müssen die KVGen Rückgabeverlangen vorerst nicht mehr bedienen. Solche Steuerungselemente sind enorm wichtig, um möglichst zu verhin- dern, dass die Anteilsrücknahme eines Tages komplett ausgesetzt werden muss. Warum hat sich der Gesetzgeber dafür entschieden, die neuen Regelungen im März 2020 einzuführen? Eine Krise, in der es zu hohen Mittelabflüssen kommen würde, zeichnete sich zu diesem Zeit- punkt ja noch nicht ab, die letzte lag über zehn Jahre zurück. Anders als bei den Rückgabefristen für offene Immobilienfonds, die im Jahr 2013 im Kapitalanlagesetzbuch verankert wur- den, gab es für den Beschluss über die Li- quiditätstools keinen aktuellen Anlass im Markt. Vielmehr wurde ein lang gehegter Plan in die Tat umgesetzt. Die Internatio- nale Organisation der Wertpapieraufsichts- behörden, kurz IOSCO, hat bereits 2017 einen Bericht dazu erstellt, welche Liqui- ditätstools es international schon gibt. Zu- dem hat sie allen nationalen Finanzmarkt- aufsichten empfohlen zu prüfen, ob sie solche Instrumente einführen möchten. Wir als Bafin haben das sehr ernst genommen. Die Rücknahmefristen für offene Immo- bilienfonds wurden 2013 verpflichtend eingeführt. Warum ist die Nutzung der neuen Tools für andere Fonds freiwillig? Das liegt daran, dass nicht jedes Tool für jede Art von Fonds geeignet ist. Daher hat der Ge- setzgeber die Nutzung nicht vorgeschrieben. Die KVG, die ihre Fonds schließlich am bes- ten kennt, soll entscheiden, ob sie ein Instru- ment einsetzen möchte und welches Tool am besten passt. Man muss bedenken, dass die neuen Maßnahmen für in Deutschland aufge- legte Wertpapier-Publikumsfonds (OGAW) und gemischte Sondervermögen gelten. Die Assets in solchen Fonds sind viel liquider, als es bei Immobilienfonds der Fall ist. Zudem sind die Liquiditätstools nicht nur für Fonds mit einer bestimmten Anlageklasse im Port- folio vorgesehen. Ist die Nutzung bindend, wenn sich eine KVG einmal dafür entschieden hat, in einem Fonds ein Tool einzusetzen? Das kommt auf das Tool an. Entscheidet sich das Unternehmen für eine Rückgabe- frist, dann wird diese in den Anlagebedin- gungen festgelegt und gilt damit dauerhaft. Wird hingegen eine Rückgabebeschrän- kung gewählt, dann kann die KVG die An anderen großen Fondsstandorten stehen Kapitalverwaltungsgesellschaften schon seit einiger Zeit Instrumente zur Liquiditätssteuerung zur Verfügung. Seit März 2020 gibt es solche Tools auch in Deutschland. Warum es sinnvoll ist, sie einzusetzen, erklärt die Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele . „Fondsbranche sollte die neuen » Wer der Ansicht ist, dass beispielsweise Rücknahmebeschränkun- gen ein Wettbewerbs- nachteil sein könnten, denkt nicht weit genug. « Elisabeth Roegele, Bafin Elisabeth Roegele Elisabeth Roegele studierte Rechtswissenschaften. Sie war Geschäftsführerin der Baden-Württembergischen Wertpapier- börse und Mitglied im Vorstand der Börse Stuttgart. Von 2004 bis 2006 war sie als Referatsleiterin Ad-hoc-Publizität, Direc- tors’ Dealings, Insiderverzeichnisse und Börsenfragen bei der Bafin tätig. 2006 wurde Roegele Chefsyndikus, Bereichsleiterin Recht und Produktsteuern bei der Deka Bank Deutsche Giro- zentrale. Seit 2015 ist sie Exekutivdirektorin Wertpapieraufsicht bei der Bafin, seit August 2018 auch Vizepräsidentin. steuer & recht I elisabeth roegele | bafin 422 www.fondsprofessionell.de | 2/2020

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