FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020

gemeinhin als „Active Ownership“, also das aktive Vertreten von Anlegerinter- essen, bezeichnet wird, ist ein integraler Bestandteil unserer Investmentprozesse, eben nicht nur im aktiven, sondern auch im passiven Geschäft. Ich würde sogar so weit gehen, dass wir im Hinblick auf die Ausübung von Stimmrechten weit über unsere treuhänderische Pflicht hinausgehen. Das bescheinigen uns im Übrigen auch externe Marktbeobachter. Wie zum Beispiel? Bei unabhängigen Erhebungen zum Abstimmungsverhalten bei ESG- oder Klimathemen erzielen wir regelmäßig Bestnoten. Das zeigen nicht nur Unter- suchungen von Morningstar, das be- scheinigt uns etwa auch Share Action, eine unabhängige Organisation aus Großbritannien, die regelmäßig unter- sucht, ob Asset Manager ihre Stimm- rechte nutzen, um klimabezogene For- derungen an Unternehmen durchzuset- zen. Wir belegen zudem Spitzenplätze in den Reports von Majority Action, ei- ner Non-Profit-Organisation, die unter- sucht, ob Aktionäre ihre Unternehmen zu hohen Standards in Bezug auf Un- ternehmensführung, soziale Aspekte und eine langfristig ausgerichtete Wert- schöpfung anhalten. Wie muss man sich das praktisch vorstellen? In unsere Politik zur Stimmrechtsausübung fließen diverse Regelsysteme ein, angefangen beim deutschen Corporate Governance Kodex und den Wohlverhaltensregeln des BVI bis hin zu speziellen Kodizes wie den von der EFAMA aufgestellten Regeln, dem britischen Corporate Governance Code oder dem japa- nischen Stewardship Code. Hinzu kommen diverse internationale Übereinkünfte wie die Prinzipien für verantwortungsvolles Investie- ren der UN (PRI) oder auch Regelwerke von großen Organisationen wie der OECD oder der Europäischen Kommission. Und daraus entsteht dann was? Wir haben diese verschiedenen Standards gebündelt, um aus der Gesamtheit der enthal- tenen Informationen und Aspekte unser eige- nes praxistaugliches Regelwerk zu erstellen. Daraus ist ein rund 40-seitiges, regelmäßig aktualisiertes Konvolut entstanden, in dem wir unsere Standpunkte zu den unterschiedlichs- ten Facetten von Unternehmensführung und ESG-Standards festhalten. Geben Sie uns einige Beispiele? Das betrifft zum Beispiel ein Thema wie die Zusammensetzung des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft. Aus unserer Sicht sind für einen effizienten Entscheidungsprozess und einen langfristig nachhaltigen Unternehmens- erfolg eine möglichst hohe Unabhängigkeit, aber auch eine ausreichend hohe Diversität der Aufsichtsratsmitglieder entscheidend. Ein wichtiger Aspekt betrifft zudem die Nachvoll- ziehbarkeit von Vergütungsstrukturen sowohl im Aufsichtsrat wie auch bei Vorstand und Führungskräften, verbunden mit der Ausge- wogenheit zwischen festen und variablen Vergütungsbestandteilen. Was das Thema Nachhaltigkeit angeht, erwarten wir von einem Unternehmen die Offenlegung seines Umgangs mit ESG-relevanten Themen, wer- ten darüber hinaus aber auch verschiedene ESG-Analysen sowie die Informationen von Ratingagenturen aus. Und wie sprechen Sie Unternehmen an? Das ist ein mehrstufiger Prozess, der in der Regel mit einem einfachen Brief beginnt, in dem wir das Unternehmen detailliert und aus- das ist kein Widerspruch mehr“ » Das aktive Vertreten von Anlegerinteressen ist ein integraler Bestandteil unserer Investmentpro- zesse, eben nicht nur im aktiven, sondern auch im passiven Geschäft. « Simon Klein, DWS www.fondsprofessionell.de | 2/2020 365

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