FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 2/2020
Schuldverschreibungen Seine grundsätzliche Handel- und Übertrag- barkeit legt die Bafin auch für ihre Kategori- sierung eines Tokens als Wertpapier zugrunde. „Streng genommen, das heißt zivilrechtlich, ist ein Token aber eigentlich keine Schuldver- schreibung“, sagt Axel von Goldbeck. Er ist Rechtsanwalt in der Kanzlei DWF und berät Anbieter von Immobilien-Token in Fragen der Strukturierung. Hierfür bedürfe es der Papier- form, die Token aber nicht haben. Dass ein Token zivilrechtlich keine Schuldverschrei- bung ist, erkennt man unter anderem daran, dass die Übertragung in aller Regel durch Abtretung, das heißt eine Vereinbarung der Beteiligten, erfolgt. Bei einer Schuldverschrei- bung würde die Übergabe des Papiers ausrei- chen. Gemeint ist damit eine klare Grenz- ziehung: Es handelt sich bei einemWertpapier um eine physisch vorhandene Urkunde – auch wenn die aus praktischen Gründen als „Glo- balurkunde“ bei einer Verwahrstelle hinterlegt Immobilien-Token: Aktuelle und kürzlich platzierte Angebote im Überblick Blockchainbasierte Immobilieninvestments mit qualifiziertem Nachrang Das Spektrum ist weit: Laufzeiten zwischen zwei und 25 Jahren, Volumina von 800.000 bis fünf Millionen Euro 1 bereits platziert, Folgeprodukt in Vorbereitung | 2 CHF | SVQN: Schuldverschreibung mit qualifiziertem Nachrang | NANL: Nachrangige Anleihe nach Liechtensteiner Recht | NDQN: Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Nachrang Quelle: Angebotsunterlagen, Webseiten der Plattformen | Stand: 12.5.2020 Foto: © Wertgrund |DWF » Der Gesetzgeber hat das Potenzial der Blockchain erkannt. « Jens Siebert, Kapilendo Plattform Anbieter/ Emittent Projekt Konzept Volumen in Euro Ve- hikel Rendite- prognose Art der Ver- zinsung Lauf- zeit Gestattung Min- dest- anlage Bloxxter Bloxxter 1 GmbH Städtisches Kaufhaus und Reclam-Carrée Leipzig Finanzierung zweier Bestandsimmobilien, deren Bewirtschaftung und anschließender Verkauf 39 Mio. SVQN 3 % p. a. Fest 5 bis 8 Jahre Bafin: steht aus 500 EUR Crowdli Crowdli- token AG Noch zu erwerbendes Portfolio diverser Immobilien Erwerb, Bewirtschaftung, Verkauf eines Immobilienportfolios 16 Mio. 1/2 NANL 5–7 % p. a. Fest und variabel 14. 12. 2044 FMA Liechtenstein: 10. 4. 2019 100 CHF Finexity Neuprop 040 – 2 GmbH & Co. KG High Rise! Serviced Apartments Errichtung, Bewirtschaftung und Verkauf einer Apartment- Wohnanlage in Frankfurt 0,8 Mio. SVQN 5 % p. a. Variabel 15 Jahre Bafin: 15. 4. 2020 500 EUR FND German RE FND German RE GmbH Unternehmens- finanzierung Erwerb, Bewirtschaftung, Verkauf eines Portfolios aus überwiegend Wohn- und Gewerbeimmobilien 500 Mio. SVQN 4 % p. a. Variabel 31. 12. 2033 Bafin: 11. 12. 2019 1 EUR Klickown PG Lüneburg 1 GmbH Historisches Lüneburg 1 Finanzierung einer Bestandsimmobilie, deren Bewirtschaftung und anschließender Verkauf 1,5 Mio. SVQN 5 % p. a. Fest 31. 1. 2023 Bafin: 25. 2. 2020 10 EUR Raay F81 GmbH & Co. KG Connex München, Gewerbeimmobilie Finanzierung einer Bestandsimmobilie und deren Bewirtschaftung 2,5 Mio. NDQN 3 % p. a. Fest 31. 12. 2024 Bafin: 27. 2. 2020 10 EUR Axel von Goldbeck, Kanzlei DWF: „Streng genommen ist ein Token keine Schuldverschreibung.“ Thomas Meyer, Wertgrund: „Der Token wird seinen gleichberechtigten Stellenwert behaupten.“ 200 www.fondsprofessionell.de | 2/2020 sachwerte I immobilien-token
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