FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2020
sich leicht ansehnliche Positionen aufbauen. Umgekehrt ist die Veräußerung nicht unbe- dingt so einfach, wenn die Bank mehr zur Mittelherkunft wissen möchte. „Ich würde es nicht nehmen, wenn ich die Herkunft nicht kenne“, sagt der oben zitierte Privatbank- CEO. Das Edelmetall spielte in der Vergan- genheit bei Geldwäschefällen eine Rolle, etwa beim Megaskandal rund um die Danske Bank. Entsprechend sensibel sind viele Insti- tute, die nicht bei der Aufsicht anecken wol- len: Vielerorts werde Gold anonym den Kun- den nur noch weit unter der gesetzlichen Grenze von 10.000 Euro verkauft, sagt etwa Veyder-Malberg. Goldhändler Rudolf Brenner, Geschäfts- führer von Philoro, sieht die Schwierigkeiten nicht derart ausgeprägt wie die Banken. Man verkaufe selbstverständlich bis 10.000 Euro anonym. BeimAnkauf dagegen verlangt sein Unternehmen ab dem ersten Euro eine volle Legitimation und ab 50.000 wird vertieft geprüft. Wenn etwas nicht schlüs- sig wirkt, setze die Tiefenprüfung bereits beim ersten Euro ein, bestätigt er. Dass aus dieser „Durchleuchtung“ Probleme für Anleger mit sauberem Gold entstehen, sei aber fast nie der Fall: „Wenn Schwie- rigkeiten auftreten, handelt es sich meist um gewisse Konstrukte und Scheinfir- men, die sich deutlich abheben.“ Gold und die Rote Invasion Natürlich kommt aus Sicht der Privatban- ken beim Thema Gold häufig noch die Her- ausforderung der Internationalität dazu. Der anonyme Goldschatz in der Schweiz war ein beliebter Sicherheitspolster vieler Österreicher – ob aus einer legalen oder Schwarzgeldquel- len. „Oft haben Staaten in Krisen den privaten Goldbesitz verboten. Angst vor Enteignung ist einer der Gründe, warum Gold anonym ge- kauft wird. Ich warne trotzdem davor, weil es zu Problemen führt“, so Veyder-Malberg. Ähnliches schildert der Privatbank-Chef, der nicht genannt werden will: „In den 70er-Jah- ren gab es genug, die aus Angst vor der roten Invasion Gold in der Schweiz einlagerten. Das bekommt man nur schwer zurück.“ Wer an dieses Vermögen will, dem bleibe nur die Selbstanzeige. „Die Deklaration ist der einzige und auch der richtige Weg, um das Vermögen wieder in den Kreislauf zu bringen“, so der Experte. Dass die Finanzmarktaufsicht bei den Geldwäscheregeln streng ist, sei gerechtfertigt und tue dem Finanzplatz Österreich gut. Dafür müsse man ab und zu auch weniger sinnvolle Detailforderungen der FMA in Kauf nehmen – etwa Belege über kleinste Zins- erträge. Kollege Veyder-Malberg kritisiert ebenfalls, dass das österreichische Gesetz und die Auf- sicht für Erschwernisse sorgen, die es andern- orts nicht gibt. Er erläutert das anhand der Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten von Treuhandlösungen imAusland: Die Auf- sicht verlange, dass nicht nur die Treugeber selbst geprüft werden, sondern auch die Treu- händer. „In der Regel kann der Kunde nicht vom Dienstleister verlangen, dass er seine Verhältnisse offenlegt. Geld aus solchen Trusts nach Österreich zurückzuführen, ist damit ein Problem“, sagt Veyder Malberg. In diesem und anderen Fällen sei die deut- sche Bafin weniger streng, bestätigt der Com- pliance-Experte Volker Enzi, Chef des Bera- tungsunternehmens C-Suite. „Die FMA legt die Maßstäbe weit über dem an, was aus den Rundschreiben oder aus dem Gesetz ab- lesbar ist“, sagt er. Zwar ist die Strenge der Behörde bei komplexen Auslands- konstruktionen nachvollziehbar, aber die Verunsicherung bei den Banken sorgt auch dafür, dass „gewöhnliche“ Privatan- leger vor den Kopf gestoßen werden. Enzi nennt das Beispiel einer Flugbegleiterin, die ab den 1980ern ein hohes Einkommen und geringe Ausgaben hatte. „Bei der Hausbank war ihr Vermögen kein Thema. Als sie die Bank wechseln wollte, war das aber nicht möglich“, so Enzi. Schließlich muss jedes Institut vor Beginn einer dauer- haften Geschäftsbeziehung Person und Mit- telherkunft neu prüfen. „Es passiert häufig, dass die Bank Geld nicht nehmen kann, ob- wohl sie alle Gründe hat anzunehmen, dass es redlich verdient ist“, so Enzi. Er begrüßt daher ein Papier der EU-Kommission aus dem März, wonach Geldwäsche und Terrorismus- finanzierung von der nationalen auf die EU- Ebene verlagert werden sollen: „Damit ver- meidet man nationale Sonderregeln.“ EDITH HUMENBERGER-LACKNER| FP Wissenswertes über Geldwäsche l Der österreichische Bankenmarkt ist laut IWF ein „Gatekeeper“ für Osteuropa und somit eines von 25 systemrelevanten globalen Finanzzentren. l Bargeld – noch immer aktuell: Im All- tag wird es weniger; Bargeld bleibt aber die bevorzugte Methode, um Erlöse aus Straftaten zu waschen. Bei fast allen Vortaten ist Bargeld im Spiel. l Laut konservativer Europol-Schätzung werden in der EU jährlich Bargeldtrans- fers mit kriminellem Ursprung in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro aufgedeckt. l In Österreich wurde 2018 ein Betrag von 9.883.226 Euro aufgrund von Ver- dachtsmeldungen sichergestellt. l Mit der 4. und 5. EU-Geldwäscherichtlinie (umzusetzen bis Juni 2017 bzw. Jänner 2020) reagierte die EU auf Skandale wie die Panama Papers und Geopolitik (Ter- rorismusfinanzierung). Österreich hat die Regeln unter anderem im Finanzmarkt- Geldwäschegesetz (FM-GwG) und in der Gewerbeordnung umgesetzt. l Alle Branchen, die mit Vermögenswerten zu tun haben, müssen Mittelherkunft und persönlichen Hintergrund von Kun- den seither besonders genau prüfen. Ge- werbetreibende, also auch gewerbliche Vermögensberater, müssen ab 10.000 Euro besondere Sorgfaltspflichten an- legen, Banken ab 15.000 Euro. Das gilt für Einmalbeträge, bei dauerhafter Ge- schäftsbeziehung (Sparbuch, etc.) gilt generell oberste Sorgfaltspflicht. Quelle: Bundeskriminalamt, FMA Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capitalbank: „Der Weg des Vermögens muss nachvollziehbar sein.“ » Es passiert häufig, dass die Bank Geld nicht nehmen kann, obwohl sie alle Gründe hat anzunehmen, dass es redlich verdient ist. « Volker Enzi, C-Suite www.fondsprofessionell.at | 2/2020 257
RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=