FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2019

Foto: © peterschreiber.media | stock.adobe.com, Axel Gaube; Alfred Arzt D ass die letzten Monate des Jahres für Finanzberater traditionell zu den um- satzstärksten zählen, liegt nicht zuletzt daran, dass jeder Steuerpflichtige vor dem Jahreswechsel noch möglichst jede Chance nutzen will, die Steuerlast für das endende Jahre zu minimieren. Profiteure dieser Hal- tung sind seit einigen Jahren wieder verstärkt Paragraf-14-Investmentfonds. Finanzadmin- Geschäftsführer Michael Veit beobachtet, dass das Interesse an dem Thema seit dem Jahr 2017 kontinuierlich steigt, seit KMU und Selbstständige nicht ent- nommene Gewinne wieder in Para- graf-14-Investmentfonds investieren dürfen. In den Jahren 2014 bis 2016 akzeptierte die Finanz nur den Kauf von Wohnbauanleihen zur Inan- spruchnahme des Gewinnfreibe- trags, inzwischen sind neben ausge- wählten Fonds auch wieder Staats- anleihen, Bundesschatzscheine so- wie Garantieprodukte, die 100 Pro- zent Kapitalgarantie gewährleisten, zulässig. Damit ihre Vertriebspart- ner zu diesem Thema kompetent Auskunft geben können, bietet Finanzadmin sogar einschlägige Fachveranstaltungen an. „Bereits zum zweiten Mal haben wir in Wien und Graz Anfang November wieder eine In- formationsveranstaltung mit Produktpartnern und einem Steuerexperten von NWT organi- siert, die von unseren Vertriebspartnern sehr gut angenommen wurde“, berichtet Veit. Er empfiehlt Beratern, ihre Kunden mög- lichst früh auf das Thema Gewinnfreibetrag anzusprechen, damit diese ausreichend hohe Rücklagen für dieses Investment bilden kön- nen. Sollten die Rücklagen nicht ausreichen, kann übrigens auch über eine kurzfristige Fremdfinanzierung nachgedacht werden, die gekauften Wertpapiere können dabei sogar als Sicherstellung genutzt werden (siehe Berech- nungsbeispiel im Kasten). Laut Steuerberater Herbert Konrad von der Wiener Kanzlei Witago ist das kaufmännisch sinnvoll: „Die steuerliche Ersparnis liegt in der Regel deut- lich über den Zinsaufwendungen. Wenn aus Sicht der Bank sehr sichere Wertpapiere ge- kauft werden, sind die Finanzierungskonditio- nen meistens attraktiv. In der Praxis greifen viele Unternehmen, falls notwendig, einfach auf ihren Betriebsmittelkredit zurück, um Wertpapiere anzuschaffen.“ Einkunftsarten Vor der Auswahl der passenden Wertpapie- re muss geklärt werden, welche selbstständi- gen Einkunftsarten zu berücksichtigen sind, um die Höhe des zu investierenden Gewinn- freibetrags zu ermitteln. Am einfachsten geht das mithilfe des Gewinnfreibetrags-Rechners, den Arts Asset Management im Internet (gfb- rechner.arts.co.at ) kostenlos zur Verfügung stellt. Selbst bei komplizierteren Fällen, wenn mehrere selbstständige Einkunftsarten zu be- rücksichtigen sind, ermöglicht das Tool eine rasche Berechnung. Das Programm erstellt ein PDF-Dokument, mit dessen Übermittlung an den Kunden auch belegt ist, dass alle Ein- kunftsarten mit ihm geklärt wurden. Arts- Geschäftsführer Gunther Pahl ist mit den Zu- griffszahlen auf diese Serviceseite im Internet zufrieden: „Laut Feed- back der Berater wird der Rechner vor allem bei Neukunden verwen- det. Das heißt, er eignet sich scheinbar gut, um das Thema ei- nem Kunden erstmals vorzustel- len.“ Die tatsächliche Höhe des zu in- vestierenden Gewinnfreibetrags sollte der Steuerberater des Kunden liefern können, der Maximalbetrag liegt bei 41.450 Euro. Vor einem Kauf muss klar sein, dass dieses Kapital vier Jahre lang im Anlage- Die Uhr zur Nutzung des Gewinnfreibetrags 2019 tickt. Berater, die Unternehmer und Freiberufler betreuen, sollten ihre Kunden nun rasch informieren. Mit Vollgas zum Jahresende Kurz vor dem Jahresende sollten Berater ihre Kunden, sofern diese KMU oder Selbstständige sind, auf die Möglichkeit hinweisen, ihren Gewinnfreibetrag in Paragraf-14-Fonds zu investieren. Gewinnfreibetrag: Fremdfinanzierung möglich Die Geltendmachung des Gewinnfreibetrags bringt eine nennenswerte Steuerer- sparnis mit sich – daher lohnt es sich, mitunter sogar über eine Fremdfinanzierung nachzudenken und die angeschafften Wertpapiere als Sicherstellung zur Verfügung zu stellen, falls im Vorfeld nicht genügend Rücklagen gebildet wurden. Rechenbeispiel: Einzelunternehmen 75.000 Euro Gewinn und Grenzsteuersatz von 48 Prozent Grundfreibetrag 3.900,00 Euro Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag Wertpapiere 5.850,00 Euro Steuerlicher Gewinn 65.250,00 Euro Einkommensteuer 21.000,00 Euro Steuerersparnis durch Investition in Wertpapiere 2.808,00 Euro Kosten bei Fremdfinanzierung über 48 Monate* 411,12 Euro Steuerersparnis nach Abzug der Kreditkosten 2.396,88 Euro *Soll-/Effektivzinssatz 3,30 % p.a. / 3,40 % p.a. Quelle: Eigenberechnung 242 www.fondsprofessionell.at | 4/2019 steuer & recht I gewinnfreibetrag

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