FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2019

anderenicht.Sokannespassieren,dassein ImmobilienfondsuntermStrichvielleicht4,5 ProzentKostenausweist,andereabernur zweiProzent,obwohldietatsächlicheKosten- belastungähnlichist.„DagibtesnochDis- kussionendarüber,welcheKostengezeigt werdenmüssen“,bestätigtNonner. Mehrere Kostenausweise? EinweiteresProblemergibtsichdaraus, dassnichtnurdieDepotbankeneinenEx- post-KostenausweisanEndkundensenden müssen.Haftungsdächer,diedirektmitKun- denGebührenvereinbaren,müsseneinenei- genenKostenausweiserstellen,indemdie Produktkostendannauchaufgeführtwerden. EinfürbetroffeneWertpapierfirmen,wiedie Jung,DMS& Cie.(JDC),nichtganzleichtes Unterfangen–daJDCGebührendirektmit demKundenverrechnet,bleibtihrausheuti- gerSichtnichtsandersübrig,wieAlexander Varga,GeschäftsführerbeiJDC,bestätigt.Für Schwierigkeitensorgtdabei,dassJDCwiedie meistenPoolsmitverschiedenenFondsplatt- formenzusammenarbeitet.Undweilesbe- züglichderDarstellungderDateninnerhalb derEx-post-KostenausweisetrotzBranchen- bemühungenkeineneinheitlichenStandard beidenFondsplattformengibt,istdieErstel- lungeineHerausforderung. EinfacherhabenesjenePoolsundVertrie- be,dieServicegebührenfürdenKunden direktüberdieDepotbankabrechnen.„Diese Serviceentgeltewerdendirektimvonunsver- sandtenKostenausweisausgewiesen“,erklärt Nonner.ÄhnlichwirdessichlautHarrerauch beiderCapital-Bank-Plattformdarstellen: „HoltsichderVertriebdieGebührenselbst vomKunden,könnenwirnichtsmachen. WennwirdasInkassoübernehmen,dannist esimKostenbelegdrinnen.“InsolchenFällen musssichderVertriebnurvonderDepotbank bestätigenlassen,dassderEx-post-Kosten- ausweisandieEndkundengeliefertwurde. BeiderFFB könnensichdieWertpapierfir- menlautNonnerdannüberdasFrontenddie DokumentedesgesamtenKundenstamms herunterladen.DiesebenötigtdieWertpapier- firma,weildieFMAlautRitzingerinZukunft prüfenwird,obdieEx-post-Kostentranspa- renzgewährleistetwarundwiedieOffen- legunggegenüberdenKundenerfolgtist. „Blinddarfmansichallerdingsnichtaufdie Depotbankverlassen.DieWertpapierfirma mussdenEx-post-KostenausweisaufdasVor- handenseinderaufsichtsrechtlichgebotenen Inhalteprüfen,etwaobdiesereineDarstel- lungderGesamtkostensummeundderenAus- wirkungaufdieRenditezeigt“,erklärtder KCU-Geschäftsführer. Irritiert statt Informiert FürdiePraxisheißtdiesallerdingsauch, dassderEndkundeinvielenFällenmitmeh- rerenKostenausweisenkonfrontiertseinwird. UnddassehenvieleMarktteilnehmeralspro- blematischan.„SchickendieBankunddie WertpapierfirmaeinenKostenausweisanden Kunden,kanndieszuVerwirrungführen.Es bestehtdanndieGefahr,dassderKundedie Kosteneinfachaddiert,weilernichtsofort versteht,dassdiebeidenAusweiseetwasmit- einanderzutunhaben“,befürchtetNonner. UndauchRitzingersiehtdieGefahr,dass Kundenmehrverwirrtalsinformiertsein könnten.ErortethiereinenFehlerinder Gesetzgebung:„DassderEx-post-Kostenaus- weisnichtauseinerHandkommt,isteine AuswirkungdesgesetzgeberischenRahmens, dersosichernichtgewünschtseinkonnte,das istschließlichsichernichtimInteressedes Kunden.“GEORG PANKL | FP Foto: © JDC Wirrwarr um die Transaktionskosten Ebenso wie die Ex-ante-Kosteninformation, mit der Ban- ken ihre Kunden vor Zeichnung eines Fonds über alle Kosten aufklären, muss auch der Ex-post-Ausweis die Transaktionskosten beinhalten. Der Unterschied: In der Vorabinformation ist auf die durchschnittlichen Trans- aktionskosten der vergangenen drei Jahre abzustellen, im Ex-post-Ausweis ist nur das zurückliegende Jahr zu berücksichtigen. In den Posten fließen sowohl explizite als auch implizite Transaktionskosten ein. Explizite Transaktionskosten: Zu diesen zählen etwa Börsenspesen oder Handelsgebühren. Solche Ausgaben werden in den Rechenschaftsberichten der Fonds aus- gewiesen, für die Kostenausweise können Vergangen- heitswerte herangezogen werden. Implizite Transaktionskosten: Implizite Transaktions- kosten stecken in der Geld-Brief-Spanne, also der Diffe- renz zwischen An- und Verkaufskurs eines Wertpapiers. Ein Beispiel zeigt, was gemeint ist: Eine Anleihe ist 100 Euro wert. Ein Broker erwirbt sie für 99 Euro und ver- kauft sie für 101 Euro. In diesem Fall läge die Geld-Brief- Spanne bei zwei Euro, die Transaktionskosten für Käufer und Verkäufer beliefen sich jeweils auf einen Euro. Für die Ermittlung der impliziten Kosten gibt es unter Mifid II jedoch keine einheitlichen Vorgaben. Daher wenden Fondsgesellschaften unterschiedliche Methoden an. Dies macht einen Vergleich der Transaktionskosten von Fonds verschiedener Häuser nahezu unmöglich. Schätzmethode: Bei der Schätzmethode wird vereinfacht gesagt die Hälfte der Geld-Brief-Spanne veranschlagt. Allerdings ziehen die Gesellschaften nicht zwingend das tatsächliche Portfolio heran. Stattdessen dient ihnen pro Anlageklasse oft eine bestimmte Benchmark als Orien- tierungswert. So werden etwa die durchschnittlichen Geld-Brief-Spannen von ETFs verwendet und mit der Umschlagshäufigkeit im Portfolio multipliziert. Arrival-Price-Verfahren: Beim Arrival-Price-Verfahren wird die Differenz des tatsächlichen Kauf- oder Ver- kaufspreises zum Kurs bei der Orderaufgabe errechnet. Ist dieser nicht bekannt, weil in der Vergangenheit nicht für jede einzelne Transaktion der Kurs bei Ordererteilung erfasst wurde, wird ein Referenzwert herangezogen. Dies kann der Eröffnungskurs des Papiers sein. Ist dieser ebenfalls nicht bekannt, so wird der Schlusskurs des Vortags verwendet. Würde ein Fondsmanager beispielsweise am Nachmit- tag eines Handelstages eine Aktie für 15,30 Euro kaufen, die am Morgen zu 15 Euro in den Handel gegangen ist, werden 30 Cent als implizite Transaktionskosten ver- anschlagt. Wäre der Kurs bis zum Kauf auf 14,70 Euro gesunken, hätte das Transaktionskosten von minus 30 Cent verursacht. So können auf dem Papier negative Transaktionskosten entstehen, obwohl diese mit der Realität wenig zu tun haben. » Schicken die Bank und die Wertpapierfirma einen Kostenausweis, kann dies zu Verwirrung führen. « Peter Nonner, FFB Alexander Varga, JDC: „Wir werden einen eigenen Ex-post-Kostenausweis erstellen.“ 184 www.fondsprofessionell.at | 2/2019 vertrieb & praxis I ex-post-kostenausweis

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