FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2019
informationen mindestens einmal im Jahr zur Verfügung zu stellen. Die Mifid II trat bekanntlich am 3. Januar 2018 in Kraft. Ist die Jahresfrist also längst abgelaufen? So einfach lässt sich das laut Günther Ritzinger, Geschäftsführer von Ka- pitalmarkt Consult (KCU), nicht beantworten, der Teufel stecke im Detail. So steht im Ge- setz selbst nur der Passus, dass die Lieferung an den Kunden einmal jährlich erfolgen muss. Darüber, was in diesem Zusammenhang „jährlich“ bedeutet, kann man laut Ritzinger allerdings durchaus streiten: „Wenn ich einen Kunden ab März 2018 betreue, muss ich ihm dann im März 2019 oder schon per 31. 12. 2018 beziehungsweise im ersten Quartal den Kostenausweis liefern, oder kann ich mir ab März 2019 gar bis zu sechs Monate Zeit las- sen? Da gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Fest steht aus heutiger Sicht jedoch, dass sechs Monate ein zu langer Zeitraum sind. Laut FMA sollte in einer relativ angemesse- nen Frist nach Abschluss des Stichtags, unab- hängig vom Kalenderjahr, der Versand erfol- gen. Im Idealfall sollte das also im Folgequar- tal des Stichtags sein.“ Dass dieser zeitliche Rahmen beim erstmaligen Versand kaum ein- zuhalten ist, dürfte auch der Aufsichtsbehörde bewusst sein. Im Rahmen einer Wirtschafts- kammerveranstaltung ließ sie daher schon an- klingen, dass Wertpapierfirmen erst im dritten Quartal 2019 mit Überprüfungen in diesem Bereich zu rechnen haben. Und diese Galgen- frist können sowohl die Wertpapierfirmen als auch die Depotbanken gut gebrauchen, denn die Erstellung der Ex-post-Kostenberichte stellt sich in der Praxis leider als sehr kom- plexes Unterfangen dar. Problematisch ist vor allem, dass Informationen von mehreren Be- teiligten zusammengeführt werden müssen. FFB-Geschäftsführer Nonner: „Das Ganze ist ein relativ komplexer Prozess. Vor allem die Kosten der Finanzinstrumente zu erheben, ist sehr kompliziert.“ Es ist vor allem die Tat- sache, dass die Produktanbieter und andere Datenlieferanten die benötigten Informationen nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kön- nen, die den betroffenen Dienstleistungsunter- nehmen Sorgen bereitet. Zum Teil wird man sich also mit „Schätzungen“ behelfen müssen, Regulierungsexperte Ritzinger erklärt dazu: „Die meisten Daten werden nur Annäherungs- werte sein. Natürlich wird man dem Kunden auf den Cent genau sagen können, wie hoch seine Depotkosten waren, auch Provisions- kosten lassen sich einfach addieren und auf einen Nenner bringen. Das Schwierigste ist die Ex-post-Kostenoffenlegung bezogen auf die Produktkosten.“ Veraltete Daten Denn für Fonds rechnen die Banken zwangsläufig mit veralteten Daten. Am 1. Ja- nuar steht schließlich noch gar nicht fest, wie hoch die tatsächlichen Kosten eines Fonds in den vorangegangenen zwölf Monaten waren. Dafür muss erst der geprüfte Jahresbericht vorliegen. „Daher sprechen wir auch von ge- schätzten Produktkosten“, bestätigt etwa Mar- kus Harrer von der Capital-Bank-Plattform. In der Praxis bedeutet dies, dass bei Fonds, deren Geschäftsjahr von Januar bis Dezember reicht, in den Ex-post-Kostenausweis für das Jahr 2018 de facto die Produktkosten des Ka- lenderjahres 2017 einfließen. Womöglich wird im Kostenausweis für das Jahr 2018 daher eine Performance Fee für einen Fonds aufge- führt, der im Beobachtungszeitraum mangels Ertrag gar keine Erfolgsgebühr berechnet hat. Reicht das Geschäftsjahr von Juli bis Juni, sind die Zahlen zwar aktueller, mit dem Be- richtszeitraum des Kostenberichts stimmen sie dennoch nicht überein. Die tatsächlich ange- fallenen Kosten sieht der Anleger also weiter- hin nicht. Für irreführende Angaben können auch die Transaktionskosten sorgen (siehe Kasten nächste Seite): Genau wie im Ex-an- te-Kostenausweis wird auch beim Ex-post- Bericht mit Schätzungen gerechnet, die mit der Realität nicht unbedingt viel zu tun haben müssen. Spezielle Probleme ergeben sich etwa beim offenen Immobilienfonds, dem Lieblingsprodukt vieler konservativer Kun- den. Bei diesen Fonds herrscht nach wie vor kein Konsens, welche Komponenten im Kos- tenausweis berücksichtigt werden müssen. Manche Anbieter rechnen die Kosten für die Bewirtschaftung der Objekte und die Darle- henszinsen für die Objektfinanzierung ein, Peter Nonner, FFB: „Vor allem die Kosten der Finanz- instrumente zu erheben, ist sehr kompliziert.“ Günther Ritzinger, KCU: „Die meisten Daten werden nur Annäherungsdaten sein.“ Markus Harrer, die Plattform: „Daher sprechen wir auch von geschätzten Produktkosten.“ » Das Schwierigste ist die Ex-post-Kostenoffenlegung bezogen auf die Produktkosten. « Günther Ritzinger, KCU 183 www.fondsprofessionell.at | 2/2019
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