FONDS professionell Österreich, Ausgabe 2/2019
höhere Bandbreite rutschen (siehe Tabelle). Im Detail handelt es sich dabei um folgende Unternehmen: BAF, Dr. Samhaber & Partner sowie Privatconsult. Für BAF-Geschäftsführer Prietl könnte der Trend in Zukunft – auch wenn sich das in den aktuellen FMA-Zahlen nich nicht widerspiegelt – wieder stärker in Richtung WPV gehen. Viele Berater entschie- den sich in der Vergangenheit schließlich für den vgV, weil sie sich auf diese Weise die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung im Bereich des WPV ersparten. Durch Mifid II ist dieser Vorteil nun obsolet – jetzt müssen sich alle gewerblichen Vermögensberater jähr- lich in ähnlichem Umfang weiterbilden. Nun könnten viele Berater wieder die Vorteile des WPV entdecken: allem voran die Tatsache, dass man seine Kunden nicht auf das neue Haftungsdach übertragen muss und auch wei- terhin Zugriff auf alle Daten hat. Natürlich muss dabei auch das Haftungsdach mitspie- len, einige Unternehmen machen schließlich kein Hehl daraus, dass sie lieber nur vgVs anbinden, nicht zuletzt aufgrund der Solidar- haftung. Für Prietl ist das allerdings kein Thema, so erklärt er weiter: „Mir ist es völlig egal, ob sch jemand als vgV oder WPV an- schließt. Der Berater muss selbst entscheiden können, ob er sich einem oder mehreren Haf- tungsdächern anschließen möchte. Eine künf- tige Bewegung hin zumWPV halte ich daher durchaus für möglich.“ Im aktuellen Zuzug von WPVs sieht Prietl allerdings keine Ver- bindung zu den Abgängen im Bereich der vgVs. „Ich sehe da keinen Zusammenhang. Jene Berater, die in der Vergangenheit das Wertpapiergeschäft nur nebenbei gemacht haben, tun sich das mit den neuen Auflagen nicht mehr an. Da haben sich sicher einige aus dem Markt verabschiedet.“ Einen positiven Trend im Bereich der WPVs verzeichnet auch die Privatconsult: So konnte man sich von über 20 auf über 30 WPVs im Jahresvergleich steigern. Der posi- tive Trend im Bereich der WPVs ist laut Pri- vatconsult-Geschäftsführer Peter Gross dabei schnell erklärt: „Wir bieten natürlich am liebs- ten unsere eigenen Vermögensverwaltungen an, allerdings zwingen wir niemanden dazu, diese zu nehmen. Wir lassen auch fremde Ver- mögensverwaltungen durch bei uns angebun- dene WPVs oder auch vgVs vermitteln. Wenn jemand also WPV oder vgV ist und bei sei- nem bisherigen Haftungsdach keine oder nur eine spezielle Vermögensverwaltung bekom- men hat, kann man über uns aus einem brei- teren Angebot wählen, und diese Möglichkeit wird immer stärker auch in Anspruch genom- men. Im Übrigen kann man auch ohne An- bindung über uns eine Vermögensverwaltung vermitteln. Aufgrund unserer Kompetenz als konzessionierter Vermögesnsverwalter können wir schließlich auch fremde Vermögensver- waltungen an Kunden vermitteln, damit bieten wir aufsichtsrechtlich ein rundes Paket.“ Dabei gibt Gross zu, dass auch er – könnte er es sich aussuchen – am liebsten nur vgVs an- binden würde, allerdings meint er weiter: „Ich kann einen WPV, der – aus welchen Gründen auch immer – mit anderen Wertpapierfirmen zusammenarbeitet, nicht zwingen, nur bei uns zu sein, und möchte das eigentlich auch nicht.“ Auf der anderen Seite gibt Gross auch zu bedenken, dass man mit vgVs zwar nicht Gefahr läuft, im Bereich der Solidarhaftung ein Problem zu bekommen, ganz aus dem Schneider sei man allerdings auch hier nicht. „.Eine Haftungsproblematik kann man nie ganz ausschließen.Wenn man sich etwa über- legt, welche Geschäftstätigkeiten ein vgV ab- seits der Wertpapierdienstleistung und somit außerhalb der lückenlosen Überprüfbarkeit des Haftungsdachs tätigt. Natürlich stellen wir, wie von der FMA auch explizit gefordert, re- gelmäßig fest, welche Nebentätigkeiten die angebundenen Berater zusätzlich zur Wertpa- pierdienstleistung anbieten, dennoch kann ich einen selbstständigen Berater nicht zwingen, keinen Tätigkeiten außerhalb des Haftungs- dachs. – sei es die Vermittlung von Versiche- rungen, Krediten, Edelmetallen oder auch Be- teiligungen und Nachrangdarlehen nachzuge- hen. Man darf ja auch nicht vergessen, dass die Berater in der Lage sein müssen, ihre Rechnungen am Monatsende zu bezahlen, nur die wenigsten Berater können allein vom Wertpapiergeschäft leben.“ GEORG PANKL | FP Siegfried Prietl, BAF: „Eine künftige Bewegung hin zum WPV halte ich daher durchaus für möglich.“ Entwicklung der vgVs und WPVs 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 FDLAs/WPVs – natürliche Personen 6.753 5.118 4.408 3.724 2.171 1.343 692 695 672 536 446 vgVs – natürliche Personen 1 3.072 2.558 2.111 1.902 2.384 2.487 2.440 2.424 2.194 1.944 1.816 vgVs – juristische Personen 2 74 96 96 100 122 203 222 241 240 244 220 FMA-Zahlen gesamt 9.899 7.772 6.615 5.726 4.677 4.033 3.354 3.360 3.106 2.724 2.482 Vermögensberater + WPVs WK-Zahlen 5.431 5.201 4.942 4.667 4.348 3.873 3.928 3.874 3.677 3.609 3.504 1 Inklusive Mitarbeiter von juristischen Personen 2 Als juristische Person registrierte vgVs arbeiten mit mehreren Angestellten aus der eigenen Organisation heraus Quelle: FMA, Wirtschaftskammer Vertraglich gebundene Vermittler Ten- 2018 * 20172016 2015 2014 Unternehmen denz vgV vgV vgV vgV vgV DVAG >200 >200 >200 – – Swiss Life Select >200 >200 >200 308 387 Bank Austria Finanzs. >100 >200 >100 198 161 Jung, DMS & Cie. >100 >100 >100 202 239 Finanzadmin >100 >100 >100 87 70 OVB >100 >100 >100 188 195 EFS >100 >100 >100 88 95 Surpris >100 >100 >100 267 373 Partner Bank > 50 >100 >100 – – Bawag P.S.K. > 50 >100 >200 – – Privatconsult > 50 > 50 > 50 30 13 Top Ten > 50 > 50 > 50 54 23 Allianz Investmentb. > 10 > 10 > 10 – – Invest-Con > 10 > 10 > 10 19 0 MFC Mikulik > 10 > 10 > 10 19 0 Vermögens- u. V. GmbH > 10 > 10 > 10 18 17 Wertpapiervermittler Ten- 2018 * 20172016 2015 2014 Unternehmen denz WPV WPVWPV WPV WPV Jung DMS & Cie. > 50 >100 >100 300 256 Bank Austria Finanzs. > 50 >30 >100 103 116 Finanzadmin > 50 >100 >100 103 103 Dr. Samhaber & Partner > 50 >30 >30 55 62 Privatconsult >30 >20 >30 25 26 FinanzPuls >10 >20 >20 22 24 Capital Concept >10 >20 >30 36 44 Invest-Con >10 >10 >10 11 18 Supris >10 >10 >20 31 51 Top Ten >10 >20 >20 23 31 Auxus < 10 < 10 < 10 2 2 Dialog & Konzept < 10 < 10 < 10 3 5 EFS < 10 < 10 >10 49 32 FG Investment-C. < 10 < 10 < 10 5 6 P&F P < 10 < 10 < 10 2 2 KD Kapitalberatung < 10 < 10 < 10 3 3 Quelle: FMA, *Stand zum 31.3.2019 177 www.fondsprofessionell.at | 2/2019
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