FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018

Altersvorsorge und finanzieren Unternehmen und Staaten. Einer Stärkung der EU-Finanzaufsicht, insbesondere einer direkten Beaufsichti- gung von Fonds durch die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA steht Ihr Verband sehr skeptisch gegenüber. Warum? Weil damit eine Verlagerung der Gesetzge- bungskompetenz auf die europäischen Auf- sichtsbehörden verbunden wäre und zudem die Balance zwischen europäischer und natio- naler Aufsicht unnötig aus dem Gleichgewicht gebracht würde. Nicht ohne Grund gilt in der Europäischen Union der Grundsatz der Sub- sidiarität. Die EU soll nur da regulieren, wo sie es besser kann als die Mitgliedsstaaten. Durch Zentralisierungsbestrebungen, wie sie die EU-Kommission vorgeschlagen hat, wür- de sich die Gemeinschaft nicht nur immer mehr vom sinnvollen Subsidiaritätsprinzip entfernen, eine direkte Beaufsichtigung von Fonds durch die ESMA würde auch die na- tionale Aufsicht schwächen. Außerdem triebe eine Doppelaufsicht durch nationale Behörden und ESMA am Ende nur die Kosten für die Anleger in die Höhe. Auf wenig Gegenliebe stoßen beim BVI auch die Initiativen zur Einführung eines sogenannten Staatsfonds, der im Wett- bewerb mit der Riesterrente stehen soll. Was sind Ihre Bedenken? Im Koalitionsvertrag ist von einem „standar- disierten Riester-Produkt“ die Rede. Welches das sein soll, wird unterschiedlich beurteilt. Die einen wollen die Riesterrente reformieren, die anderen einen Staatsfonds einführen. Wir treten dafür ein, am bewährten Drei-Säulen- Modell der Altersvorsorge festzuhalten, also Riester weiterzuentwickeln. Denn es wäre aus unserer Sicht falsch, dieses Gebäude einzurei- von Garantien verabschieden“ » Wir benötigen unsere Ressourcen, um uns auf unsere Wettbewerbsfähig- keit zu konzentrieren, eine Wettbewerbsfähigkeit, die von Skaleneffekten und technischen Ent- wicklungen abhängt. « Thomas Richter, BVI 285 www.fondsprofessionell.de | 4/2018

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