FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2018

220 www.fondsprofessionell.de | 4/2018 lauten: „Gibt es in Ihrer Firma einen Notfall- plan für den Fall eines Cyberangriffs?“ Einer aktuellen Allensbach-Umfrage zufolge fehlt ein solches Konzept in 40 Prozent der Pro- duktionsfirmen, bei 33 Prozent der Dienstleis- ter und sogar bei 47 Prozent der Handels- unternehmen. Viele probieren sich schon aus Schon mehr als jeder fünfte Makler ist im Geschäft mit der gewerblichen Cyberdeckung aktiv, zeigt eine im Januar 2018 vorgelegte Studie des Marketing Research Teams Kiese- ler (MRTK), das 300 Vermittler befragte. Die Einnahmen bewegen sich allerdings meist noch auf sehr überschaubarem Niveau: Bei mehr als der Hälfte der Befragten machen Cyberdeckungen höchstens zwei Prozent des Gesamtumsatzes aus. Am meisten vermitteln Makler im gewerblichen Cybergeschäft laut MRTK an Hiscox, Allianz, R+V, Axa, Markel und HDI. Gut 40 Prozent der von MRTK befragten unabhängigen Vermittler gaben an, sich noch nie mit Cyberpolicen beschäftigt zu haben. Hierzu gehören vor allem Mitarbeiter kleine- rer Maklerbüros und Vermittler, die älter als 50 Jahre sind. 41 Prozent dieser Gruppe er- klärten die eigene Zurückhaltung damit, dass es keine Anfragen der Kunden beziehungs- weise keinen Bedarf gebe. Gut möglich, dass der Makler diesen Bedarf erst wecken muss. Preisbeispiel Wie teuer eine Police ist, hängt natürlich stark von Branche, Umsatz und Kundendaten ab. Sven Erichsen, Spezialmakler aus Essen, nennt auf Anfrage von FONDS professionell ein Preisbeispiel für eine typische Elektro- installationsfirma, die in gemieteten Gewer- beräumen drei Vollzeitkräfte sowie die mitarbeitende Ehefrau beschäf- tigt, auf 750.000 Euro Jahresumsatz kommt und 160.0000 Euro Brutto- lohn im Jahr zahlt. Die Beispiel- firma besitzt Maschinen, Waren und Vorräte im Wert von 270.000 Euro und hat eine Kundendatei mit insge- samt 500 Adressen. Die benötigte Deckungssumme schätzt Erichsen auf 500.000 Euro. Bei 1.000 Euro Selbstbehalt im Schadensfall kostet die Police rund 520 Euro zuzüglich Versicherungsteuer. Der Makler könne in diesem Fall mit einer Courtage von 15 bis 22,5 Prozent rechnen, so Erichsen. Erste Vergleichsportale Der Vergleich mehrerer Tarife ist sehr auf- wendig. Eine erste Orientierung kann das jüngst veröffentlichte Rating von Franke und Bornberg geben (siehe Seite 216). Unterstüt- zung versprechen auch einige Internetportale. So betreibt der Mehrfachvermittler Cari, der Tarife der Versicherer AIG, CNA Hardy, Hiscox, HDI und Markel vertreibt, seit diesem Jahr das Portal Cyberdirekt.de, auf dem künf- tig auch Angebote anderer Gesellschaften ge- listet sind. Cari kooperiert auch mit Maklern. Sie erhalten Angaben des Unternehmens zu- folge eine spezielle Beratungssoftware, einen bedingten Marktvergleich mit über 40 Tarif- merkmalen, einen vollständig digitalisierten Antragsprozess sowie das kostenlose Angebot onlinebasierter Sicherheitstrainings für versi- cherte Maklerkunden. Auch das Portal Gewerbeversicherung24.de hat derzeit vier Cyberversicherer gelistet: AIG, Dual Deutschland, Hiscox und Markel. Selbst wenn das Portal in Konkurrenz zu klassischen Maklern tritt: Solche Vergleichsplattformen können Vermittlern helfen, den passenden Versicherungsschutz für Gewerbekunden zu finden. „Der Kunde kann ohne Experten- wissen eine schlechte kaum von einer guten Police unterscheiden“, sagt Sascha Michel Kessel, Leiter des Competence-Centers Cyber beim internationalen Assekuranzmakler Schunck Group. DSGVO schafft Nachfrage Dass der Bedarf an Cyberschutz weiter steigen wird, steht außer Frage – eine Steilvor- lage hierfür bietet der Gesetzgeber mit der seit Mai geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die bei Verstößen drakonische Bußgelder vorsieht. Laut Beschluss des Land- gerichts Würzburg vom 13. September 2018 können Verstöße gegen die DSGVO außer- dem einen abmahnfähigen Wettbewerbsver- stoß darstellen (Gz.: 11 O 174/18 UWG). Damit wurde einer Rechtsanwältin der Betrieb einer unverschlüsselten Homepage untersagt, die zudem keine ausreichenden Datenschutz- hinweise enthielt. „Wenn nicht zügig das schon avisierte Gesetz zur Ein- dämmung des Abmahnunwesens kommt, kann die DSGVO-Ab- mahnwelle noch anrol- len“, befürchtet der Ber- liner Rechtsanwalt Norman Wirth. Die DSGVO sieht auch Schaden- ersatz für immaterielle Schäden und die Möglichkeit von Verbandskla- gen vor. Rollt also tatsächliche eine Abmahnwelle an, dürfte das die Beiträge für Cyberversicherungen explodieren lassen. Ein weiteres Beispiel, das zeigt, dass Makler für Firmenkunden auch als IT-Organi- sationsberater gefragt sein dürften. DETLEF POHL | FP cyber-spezial I maklerpositionierung Frank Huy, Gothaer: „Die Einschätzung von IT und Daten als wichtigstes Risiko wächst von Jahr zu Jahr.“ Ein Nischenprodukt – noch „Mit welchen Versicherungen sichern Sie Ihr Unternehmen derzeit ab?“ Erst 13 Prozent der befragten kleinen und mittleren Firmen haben eine Cyber- police abgeschlossen. Der Beratungsbedarf ist groß. Quelle: Gothaer KMU-Studie 2018 Andere D&O -Versicherung Cyber -Versicherung Transport versicherung Gruppenunfall versicherung Betriebsunterbrechung s-Versicherung Maschinen versicherung Geschäftsinhalt -Versicherung Elektronik -Versicherung Betriebliche Gebäude versicherung Betriebs haftpflicht -Versicherung 83 % 57 % 3 % 7 % 13 % 17 % 20 % 22 % 23 % 25 % 30 % » Ohne richtige Prävention können die Gesellschaften den Firmen keinen guten Cyber- versicherungs- schutz anbieten. « Peter Groß, GDV Foto: © Gothaer

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