FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2018

Foto: © oatawa | stock.adobe.com D ie letzten Monate des Jahres zählen im Finanzvertrieb erfahrungsgemäß zu den umsatzstärksten, zum zweiten Mal in Folge wird dabei die Nachfrage nach Para- graf-14-Investmentfonds eine besondere Rolle spielen. Finanzadmin organisierte dazu An- fang November sogar eigene Informationsver- anstaltungen in Wien und Graz. „Das Interes- se war groß, an die 100 Berater kamen, um sich über die Möglichkeiten und entsprechen- de Produkte zu informieren“, freut sich Ge- schäftsführer Reinhard Magg. Bereits seit dem vergangenen Jahr dürfen KMU und Selbst- ständige ihre nicht entnommenen Gewinne wieder in spezielle Paragraf-14-Investment- fonds investieren. Sobald der Jahresgewinn feststeht, können sie somit maximal 13 Prozent be- ziehungsweise bis zu 41.450 Euro „steuerfrei“ stellen, sofern die Fonds vier Jahre lang imAnlage- vermögen gehalten werden. Nach Inkrafttreten des Abgabenände- rungsgesetzes 2014 waren für diesen Zweck drei Jahre lang nur der Kauf von Wohnbauanleihen beziehungs- weise die Anschaffung von Investitionsgütern erlaubt. Walter Larionows, Bereichsleiter B2B-Geschäft bei der Hello Bank, blickt zu- rück: „Nachdem das Geschäft mit den Wohn- bauanleihen in den Jahren zuvor eher schwach war, haben wir Ende vergangenen Jahres wieder mehr Bewegung in diesem Be- reich gesehen. Auch aktuell be- merken wir, dass das Interesse am Jahresendgeschäft mit dem Gewinnfreibetrag beziehungs- weise den Paragraf-14-Fonds wieder deutlich gestiegen ist.“ Volumen ermitteln Im Vorfeld der Beratung soll- ten Vermögensberater jedoch die Höhe des zu investierenden Ge- winnfreibetrags sowie die ver- schiedenen selbstständigen Ein- kunftsarten des Kunden ermit- teln. Ersteres sollte der Steuer- berater des Kunden liefern kön- nen, für die Ermittlung der Ein- kunftsarten kann der Gewinnfrei- betrags-Rechner von C-Quadrat herangezogen werden. Dieser steht kostenlos unter gfb-rech- ner.arts.co.at zur Verfügung. Selbst bei kom- plizierten Fällen mit verschiedenen selbststän- digen Einkunftsarten ermöglicht das Tool eine Berechnung. Am Ende wird ein PDF gene- riert, in dem alle Informationen dargestellt werden. Mit der Übermittlung des PDF-Do- kuments an den Kunden dokumentiert der Berater auch, dass er alle Einkunftsarten mit dem Kunden durchgegangen ist. Ausschütter oder Thesaurierer? Ist dies geschafft, gilt es für die Berater, den für die Kunden geeigneten Fonds zu identifi- zieren. Deutlich über 100 stehen dabei zur Auswahl bereit (siehe Tabelle ab Seite 236). Die erste Entscheidung sollte sein, ob der Kunde lieber einen thesaurierenden oder einen aus- schüttenden Fonds haben will. Der Vorteil des Thesaurierers liegt darin, dass man den Zinseszins- effekt besser nützen kann und nur beimWertpapierverkauf nach vier Jahren eine Steuererklärung ab- geben muss. Beim Ausschütter Der Gewinnfreibetrag kann 2018 wieder in Fonds investiert werden. Berater sollten sich dieses aufgelegte Geschäft nicht entgehen lassen. Jahresend geschäft Kurz vor dem Jahresende sollten Berater ihre Kunden, sofern diese KMU oder Selbstständige sind, auf die Möglichkeit hinweisen, ihren Gewinnfreibetrag in Paragraf-14-Fonds zu investieren. » Die jährlichen Ausschüttungen der Paragraf-14-Fonds verbessern die Liquiditätssituation des Unternehmens. « Mag. Gregor Nadlinger, Advisory Invest Fonds mit der höchten Ausschüttungsrendite A-Rendite Performance in % Name ISIN in %* 5 J 3 J 2 J 2018 Managed Profit Plus (kurz: MPP) AT0000A06VB6 7,05 16,2 16,9 11,2 -0,2 Global Emerging Markets Bond F. AT0000837091 4,03 3,8 -0,5 -7,3 -10,7 Schoellerbank Global Pension AT0000814991 3,13 24,8 7,3 6,5 -1,7 * Ausschüttungsrendite. Letzte Ausschüttung geteilt durch den aktuellen Fondspreis (2. 11. 2018), Perf. kumuliert. Lediglich drei §-14-Fonds schaffen es, mit ihrer Ausschüttung (nach KESt) über der aktuellen österreichischen Inflationsrate zu liegen. Quelle: ÖKB 232 www.fondsprofessionell.at | 4/2018 steuer & recht I gewinnfreibetrag

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