FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2018

Foto: © pe3check - stock.adobe.com, Christoph Kerschbaum/ISHOOTPEOPLE.AT; Alfred Arzt F ür all jene Berater, die glauben, das Thema Mifid II sei erledigt, gibt es lei- der schlechte Nachrichten. Nachdem die EU-Richtlinie, die mit dem WAG 2018 auch in österreichisches Recht übergegangen ist, den heimischen Finanzvertrieb dieses Jahr durchaus in Atem gehalten hat, wird es 2019 eine weitere Premiere geben, die der Richtli- nie zu verdanken ist. Anfang nächsten Jahres muss allen Kunden nämlich erstmals der so- genannte Ex-post-Kostenausweis zugestellt werden. Zur Erinnerung: Mifid II zwingt be- kanntlich die Fondsindustrie – und damit die Plattformen – dazu, Banken und Vermittlern zahlreiche Gebührenangaben für die geforder- te Kostentransparenz zu geben. Der Kunde muss dabei gleich zweifach aufgeklärt wer- den: Vor der Vermittlung (ex ante) erhält er Informationen über sämtliche Kosten des Pro- dukts inklusive Depotgebühren und Provisio- nen. Danach (ex post) muss demAnleger ein- mal im Jahr offenlegt werden, was ihn sein Investment tatsächlich gekostet hat. In der Theorie hört sich das recht einfach an, in der Praxis tun sich jedoch jede Menge Fragen auf. Nicht zuletzt die, wer sich federführend um die Umsetzung der Vorschriften kümmert: Fondsplattform, Haftungsdach oder sogar der Berater? Derzeit sind unterschiedliche Arbeitskreise damit beschäftigt, Licht ins Dunkel zu brin- gen. Eine dieser Gruppen versucht im Rah- men des von der Wirtschaftskammer organi- sierten „Compliance-Roundtable“ offene Fra- gen zu klären. Parallel dazu sind Haftungs- dächer und Plattformen im Gespräch, um fest- zulegen, wer wofür verantwortlich ist. Insge- samt geben sich die Beteiligten etwas zuge- knöpft, was das Thema betrifft. So dürfte hin- ter verschlossenen Türen derzeit noch in- tensiv an der Ausgestaltung des Kosten- ausweises getüftelt werden. „Wir versu- chen gerade, uns mit anderen Plattformen abzustimmen, damit wir eine möglichst einheitliche Lösung haben. Es gilt noch einige offene Themen abzuklären“, meint etwa Markus Harrer, stellvertretender Be- reichsleiter der Capital-Bank-Plattform. Komplex wird das Thema etwa, wenn es um die Produktkosten geht. Die Manage- mentkosten der Fonds sind dabei das ge- ringere Problem, schwierig ist das Unter- fangen, weil auch alle anderen internen Fondskosten ausgewiesen werden müssen, etwa die Transaktionskosten. Regulierungs- experte Günther Ritzinger von Kapital- markt Consult geht daher gar davon aus, dass es in vielen Fällen in der Praxis nicht möglich sein wird, den regulatorischen Er- wartungen vollinhaltlich gerecht zu wer- den. Wirklich kompliziert könnte es laut Ritzinger für Portfolioverwalter werden, wenn diese etwa jede einzelne Transaktion sowie die Kosten der Produkte für jeden ein- zelnen Kunden berechnen müssen und in einer aggregierten Zahl darstellen sollen. Al- lerdings sieht der Experte hier zumindest einen letztlich von der Behördenauslegung ab- hängigen Hoffnungsschimmer: „Produktkos- ten sind im Wesentlichen dann offenzulegen, wenn man Finanzinstrumente empfiehlt oder anbietet. Zumindest Portfolioverwalter könn- ten aber damit argumentieren, dass sie keine Produkte empfehlen und auch nicht anbieten, da ausschließlich eine Wertpapierdienstleis- tung angeboten wird.“ Wer trägt Verantwortung? Auf ein derartiges Schlupfloch können die Wertpapierfirmen, die vertraglich gebundene Vermittler angeschlossen haben, mit Sicher- heit nicht hoffen. Denn diese müssen jedenfalls eine Kostenaufstellung in Form einer aggre- gierten Zahl zur Verfügung stellen. Eine ge- naue Einzelaufstellung ist allerdings nur auf Kundenwunsch zu liefern, so Ritzinger. Wäh- rend die einen dabei ganz auf die Lieferung der Zahlen durch die Depotbank setzen, sind sich andere noch nicht ganz sicher, ob sie Seit Jahresanfang gilt die EU-Richtlinie Mifid II. Bisher gehen Vertriebe gut mit den neuen Regeln um, doch mit Anfang 2019 kommt eine weitere Bewährungsprobe. Die langen Schatten von Mifid II Das Thema Mifid II wird die Branche auch noch im kommenden Jahr beschäftigen, erstmals müssen an alle Kunden Anfang 2019 die sogenannten Ex-post-Kostenausweise geliefert werden. » Die finale Verantwortung für das Einhalten der Mifid-II- Anforderungen hat prinzipiell das letzte Glied der Kette, sei es die Wertpapierfirma oder der Portfolioverwalter. « Mag. Günther Ritzinger, Kapitalmarkt Consult 192 www.fondsprofessionell.at | 4/2018 vertrieb & praxis I pools

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