FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2018

Zgubic: So ganz glaube ich nicht, dass sich das alles nicht rechnet. Raab: Wir verdienen schon etwas, aber das ist minimal und nicht das, was Sie jetzt glauben. Wir machen hier nicht den großen Gewinn. Prantner: Es gibt die umfassenden Dienstleis- tungspakete aus einer Hand, mit denen den Kun- den alles abgenommen wird. Sie müssen Ihre Wohnung nicht einmal selbst ansehen. Hain: Aber das ist doch etwas Gutes. Das ist ein super Angebot für den Kunden. Prantner: Das ist per se nicht schlecht. Raab: Wenn der Kunde auf Qualität setzt, muss er wissen, dass Qualität etwas kostet. Hain: Und dafür hat der Kunde keine Arbeit. Zgubic: Das geht natürlich zu Lasten der Ren- dite. Raab: Der Kunde muss sich überlegen, ob ihm die Dienstleistung etwas wert ist oder nicht. Hardt: Wer seine Wohnung nicht selbst putzen will, muss halt für eine Putzfrau zahlen. Endlweber: Der Punkt ist doch, dass die Dienstleistungsverträge sauber sein müssen, die Dienstleistung selbst muss passen, und die Vergütung muss fair sein. Zgubic: Genauso ist es. Wir haben uns die Qua- lität der Verträge sehr genau angesehen und das hat dazu geführt, dass wir gegen einzelne An- bieter mit Verbandsklagen vorgegangen sind. Dabei es geht es imWesentlichen um rechtswid- rige Klauseln in Kauf- und Mietverträgen. Es gibt Verträge, in denen aus unserer Sicht über 60 Klauseln rechtswidrig sind. Wenn der Käufer der Vorsorgewohnung die Klauseln aus den Muster- verträgen übernimmt, muss er das verantworten. Wie kommt der Käufer dazu, dass er für die Musterverträge zahlt und gleichzeitig einem Rechtsrisiko ausgesetzt ist? Und in den Kaufver- trägen gibt es Klauseln, die den Käufer benach- teiligen. Dagegen gehen wir vor, und es gibt auch schon einige Unterlassungserklärungen. Hain: Das ist auf Einzelfälle bezogen und trifft nicht die gesamte Branche! Raab: Das Vorgehen ist vernünftig, denn die Verträge müssen rechtlich sauber sein und ver- nünftig abgewickelt werden. Hardt: Kein seriöser Anbieter macht Verträge, die nicht rechtsgültig sind. Außerdem müsste der Kunde gegen den Anwalt, der die Verträge auf- gesetzt hat, vorgehen. Und wenn das nicht er- folgreich ist, muss der Kunde dessen Honorar und das seines Anwalts zahlen. Viele Klauseln werden bis zum Obersten Gerichtshof geprüft. Zgubic: Der Punkt ist, dass man als Kunde schon erwarten kann, dass die Vertragsmuster nicht vor rechtswidrigen Klauseln nur so strotzen. Prantner: Mehr Rechtssicherheit ist gut für den Verkäufer, Käufer und Mieter und für die Bran- che als solche. Das betrifft nicht nur die Informa- tions- und Beratungsqualität, sondern auch die Verträge. Und aus dem Rechtsrisiko resultiert für den Käufer ein Kostenrisiko. Hain: Sie schreiben bei den Nachteilen, dass sich Steuer- und Mietgesetze ändern können. Das kann sich auch positiv ändern, deswegen müsste das auch bei den Chancen stehen. Sie stellen das aber einseitig dar, obwohl es genauso gut auch in die andere Richtung gehen kann. Prantner: In der Studie steht schon, dass sich die Gesetze auch zum Vorteil ändern können. Hardt: Die Vorsorgewohnung ist ein steuerlich ausgegorenes Produkt. Da wird sich aus heutiger Sicht nichts ändern. Raab: Sie fordern in Ihrer Studie, dass Vorsor- gewohnungseigentümer „faire Vermieter“ sein sollen. Wir hätten auch gern faire Mieter! Endlweber: Wir bedanken uns bei allen Teil- nehmern für die interessante Diskussion. ALEXANDER ENDLWEBER | FP » Sie fordern in Ihrer Studie, dass die Eigentümer › faire Vermieter ‹ sein sollen. Wir hätten gerne faire Mieter. « Dr. Manfred Raab, Raab & Raab Link zur AK-Studie „Geldanlage Vorsorgewohnung: QR-Code scannen oder www.fponline.de/Vorsorge318 eingeben  Dr. Helmut Hardt, Wiener Privatbank: „Ich war immer gegen einen hohen Fremdkapitalhebel und gegen Fremdwährungs- kredite, weil eine Vorsorgewohnung kein Spekulationsobjekt ist.“ 160 www.fondsprofessionell.at | 3/2018 roundtable I vorsorgewohnungen

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