FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

241 www.fondsprofessionell.at | 4/2017 möglichen und zweitens eine laufend aktua- lisierte, weitgehend lückenlose Liste aller Per- sonen enthalten, die als PEPs zu behandeln sind. Die Einkommensdatenbank WIS (Wealth and Income Statistics) setzt auf den Daten eines internationalen Informations- dienstleisters auf und berücksichtigt dabei auch Daten der Statistik Austria. Sie enthält statistische Gehaltsdaten aller Branchen und Berufe, womit sich im Einzelfall sehr leicht überprüfen lässt, ob die Investitionen oder Käufe einer Person zu ihrem Einkommen pas- sen. Kennt man Branche und Funktion des Kunden, liefert diese Datenbank die statistisch wahrscheinliche monatliche Liquidität nach Haushaltskosten sowie das in einem bestimm- ten Zeitraum realistischerweise angesparte Vermögen. Abweichungen von diesen Werten zeigt das System an, sodass die Geldwäsche- verantwortlichen in einem Unternehmen Lis- ten erhalten, bei denen weitere Rückfragen notwendig sind, will man die Kontrollpflich- ten nicht vernachlässigen. Grundsätzlich ist auch eine Integration dieser Datenbank via Schnittstelle in die Kundendatenbanken der Anwender möglich, konzipiert ist sie aber als Stand-alone-Lösung. Strengere Gewerbeordnung Was vermutlich manche Unternehmen in Österreich noch gar nicht vollinhaltlich ver- standen haben, ist die Tatsache, dass die Geld- wäschethematik auch in die Gewerbeordnung eingearbeitet wurde. Gewerbetreibende haben bei Verdacht auf Geldwäsche und auch bei der Aufnahme längerer Geschäftsbeziehungen die Pflicht zur Identitätsfeststellung, Aufbewah- rungs- und gegebenenfalls Meldepflichten. Das heißt, auch Immobilienmakler, Unter- nehmensberater, Versicherungsvermittler und Handelsunternehmen – vom Juwelier bis zum Autohändler – sind hier zu besonderer Sorgfalt verpflichtet. Enzi über ein heimisches Spezi- fikum: „In Österreich hat der Gesetzgeber auf Forderung der Finanzmarktaufsicht für die Finanzbranche eine besonders strenge Mittel- herkunftsprüfung vorgeschrieben. Aber auch in der Gewerbeordnung sind gemäß einer EU- Vorgabe seit Juli 2017 bereits Bargeldbeträge ab 10.000 Euro zu plausibilisieren.“ PEP-Liste Die Überprüfung, ob es sich bei einer Per- son, zu der eine Geschäftsbeziehung besteht, um eine PEP handelt, ist dann der nächste Schritt. Hierfür bietet Enzis zweite Firma DataVendor eine weitere Datenbank an, die unter der Bezeichnung PEP-WIS  (Wealth and Income Statistics für politisch exponierte Personen) vermarktet wird. Sie enthält für den deutschsprachigen Raum eine vollständige Liste aller PEPs, für Gesamteuropa und hier vor allem für Osteuropa eine weitestgehend vollständige Liste. Als Zielgruppe für sein Angebot sieht der Jurist und Unternehmens- berater alle Firmen, die mit größeren Kunden- zahlen arbeiten. Enzi: „Wer 100 Kunden hat und diese alle kennt, wird unsere Datenbank nicht benötigen.“ Grundsätzlich, so merkt er an, könnte sich jedes Unternehmen selbst eine solche Liste erarbeiten, denn als Ausgangsbasis nehmen seine Datenbankrechercheure die Kontrollliste des Österreichischen Rechnungshofs. Aller- dings warnt er davor, den laufenden Aufwand zu unterschätzen: „Wir haben 2015 mit der Erfassung dieser Daten begonnen, obwohl damals noch nicht ganz klar war, wie der Begriff exakt definiert wird. Mittlerweile gibt es hier keine Unsicherheiten mehr. Allerdings ist die Erstellung einer solchen Liste auch nur ein erster Schritt. Die laufende Pflege verur- sacht einen beträchtlichen Arbeitsaufwand.“ Enzi beschäftigt dafür in seiner eigenen Firma drei darauf spezialisierte Mitarbeiter und kauft darüber hinaus die Leistungen eines externen Unternehmens zu, in dem sieben Personen daran arbeiten. Obwohl relativ klar definiert ist, wer als PEP zu behandeln ist, glaubt der Unterneh- mensberater nicht, dass alle betroffenen Per- sonen selbst wissen, dass sie zu diesem Perso- nenkreis zählen. „Ein Beispiel, das ich in Schulungen immer wieder vorbringe, ist der Geschäftsführer der Parkgaragen Bad Ischl. Das Unternehmen steht zu 100 Prozent im Eigentum des Landes Oberösterreich und er- wirtschaftet mehr als eine Million Euro Jah- resumsatz, womit der Geschäftsführer in die Kategorie PEP fällt.“ Damit wird auch klar, dass es vergleichsweise leicht passieren kann, dass man die Sorgfaltspflichten in solchen Fällen verletzt – ob dies unbeabsichtigt ge- schieht oder nicht, spielt keine Rolle. Abge- sehen von den politisch tätigen Personen muss man daher die leitenden Angestellten von rund 6.000 staatsnahen heimischen Betrieben im Auge haben. Das Gesetz schreibe zwar nicht definitiv vor, dass die Bank in jedem Einzelfall zu prüfen hat, ob ein Kunde als PEP zu kategorisieren ist, die FMA habe aber inzwischen klargestellt, dass man sich nicht darauf berufen könne, wenn ein Kunde nicht selbst darauf hingewiesen habe. Der Firmengründer verschweigt nicht, dass DataVendor nicht der einzige Anbieter von PEP-Datenbanken ist, allerdings sehen sich die Wiener selbst als Lieferanten der am sorg- fältigsten gepflegten Liste. Die am Markt erhältlichen Alternativen seien sehr umfang- reich, enthalten aber vielfach auch veraltete Daten, was sehr viel Nacharbeit notwendig mache. Dass auch dabei Know-how und Sorgfalt erforderlich sind, erkennt man etwa daran, dass jede politisch exponierte Person auch nach ihremAusscheiden aus einemAmt oder einer leitenden Funktion in einem Staatsbetrieb weitere zwölf Monate PEP-Sta- tus genießt, erst danach sie ist als „Normal- bürger“ zu behandeln. Hinzu kommt, dass während der aktiven Zeit auch Ehepartner, Kinder und Eltern PEP-Status haben. Vor allem angesichts der Preise der Data- Vendor-Datenbanken dürfte es nur für sehr große Finanzdienstleister sinnvoll sein, selbst entsprechende Lösungen zu entwickeln. Die PEP-WIS-Datenbank kostet pro Anwender monatlich 139 Euro, für die WIS-Datenbank, die nicht nur die Plausibilitätsprüfung der Mittelherkunft ermöglicht, sondern auch bei der ab 2018 vorgeschriebenen Analyse der finanziellen Verlusttragfähigkeit verwendet werden kann, fallen weitere 89 Euro im Mo- nat an. Der Verzicht auf ein solches Werkzeug kann hingegen unangenehm teuer werden. Das Strafmaß reicht von 150.000 bis zu fünf Millionen Euro. GERHARD FÜHRING | FP Mag. Volker Enzi, DataVendor: „Wir bieten eine vollständige PEP-Liste für die DACH-Region.“

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