FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2017

Für Wirtschaftsjahre, die ab dem 1.1.2017 beginnen, kann man wieder in eine breitere Palette von Wertpapieren investieren, um den Gewinnfreibetrag zu nutzen. Dazu zählen die §14-EStG-Fonds! Beschränkung aufgehoben Bis 2014 war der Gewinnfreibetrag im §10 Einkommensteuergesetz so geregelt, dass alle Wertpapiere, die dem §14 Abs. 7 Z. 4 EStG entsprachen, für den Freibetrag genutzt werden konnten, also auch bestimmte Fonds. Mit der Steuerreform 2014 (§124b Abs. 252 EStG) wurden plötzlich nur noch Veranlagungen in Wohnbauanleihen be- günstigt. Die Beschränkung der Veranlagungsmöglichkeiten wurde von vornherein auf drei Jahre begrenzt und bei der letzten Gesetzes- änderung auch nicht verlängert. Daher gilt jetzt wieder die §10-EStG- Regelung vor 2014. Selbständige können somit für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2016 beginnen, wieder §14-EStG-Fonds nutzen, um Gewinnsteuern zu sparen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nut- zungsdauer von mindestens 4 Jahren). Daran ändert auch nichts, dass in der aktuellen §10-EStG-Regelung (in der Fassung des Bundes- gesetzes BGBl. I Nr. 13/2014) nur Wohnbauanleihen erwähnt sind. Steuerzuckerl für Selbständige seit 2017 Einkommensteuern sparen mit Fonds! C-QUADRAT Wealth Management GmbH . Schottenfeldgasse 20 . A-1070 Wien . Telefon +43 1 51566-0 . www.gfb-rechner.c-quadrat.com Diese Marketingmitteilung dient ausschließlich unverbindlichen Informationszwecken und stellt kein/e Angebot oder Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar, noch ist sie als Aufforderung anzusehen, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über eine Wertpapierdienstleistung oder Nebenleistung abzugeben. Dieses Dokument kann eine Beratung durch Ihren per- sönlichen Anlageberater nicht ersetzen. Die konkrete steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftigen Änderungen unterworfen sein bzw. rückwirkende Auswirkungen haben. Diese Information kann eine individuelle steuerliche Beratung keinesfalls ersetzen! Anleger sollten sich bei Ihrem Steuerberater über die steuerlichen Regelungen und über damit verbundene Auswirkungen auf ihre persönliche Steuererklärung informieren. Grundlage für den Kauf von Investmentanteilen sind der jeweils gültige Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anlegerinformationen (»KID«, »KIID«) sowie der Jahresbericht und, falls älter als acht Monate, der Halbjahresbericht. Diese Unterlagen stehen dem Interessenten bei der Kapitalan- lagegesellschaft Ampega Investment GmbH, Charles-de-Gaulle-Platz 1, D-50679 Köln und bei der C-QUADRAT Wealth Management GmbH, Schottenfeldgasse 20, A-1070 Wien sowie am Sitz der Zahl- und Informationsstelle in Deutschland, Hauck & Aufhäuser Privatbankiers KGaA, Kaiserstraße 24, D-60311 Frankfurt am Main, sowie im Internet unter www.ampega.de und www.c-quadrat.com kostenlos in deutscher Sprache zur Verfügung. Dieses Dokument wurde von C-QUADRAT Wealth Management GmbH erstellt. Alle Rechte vorbehalten. Stand: Oktober 2017 ANZEIGE Einkunftsart als Einzelunternehmer Gewinn Pauschaliert Freibetrags- fähiger Gewinn Gewinnfreibetrags- Obergrenze Grund- freibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag in der Land- und Forstwirtschaft 50.000 Nein 50.000 6.417 6.417 mit Gewerbebetrieb 25.000 Ja 18.750 2.406 2.406 mit selbständiger Arbeit 75.000 Nein 75.000 9.625 9.625 mit sonstiger selbständiger Arbeit 15.000 Ja 11.250 1.444 1.444 als Gesellschafter Personengesellschaft 1 25.000 Nein 25.000 2.800 50 2.750 als Gesellschafter Personengesellschaft 2 als Gesellschafter Personengesellschaft 3 Gesamt: 190.000 180.000 22.692 3.900 18.792 Beispielhaftes Ergebnis für eine mögliche Investition in den C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG Sie könnten bis zu EUR 18.792 steuerschonend in den C-QUADRAT ARTS Total Return Vorsorge §14 EStG investieren! Berechnen Sie jetzt Ihren Gewinnfreibetrag auf www.gfb-rechner.c-quadrat.com

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