FONDS professionell Österreich, Ausgabe 3/2017
233 www.fondsprofessionell.at | 3/2017 der einmal Beratungsfehler nachsagen lassen und den Klägern hundertpro- zentigen Schadensersatz zahlen. Die Anleger wurden bei drei MPC-Betei- ligungen angeblich nicht über die ein- maligen Fondsanlaufkosten, die vom VKI und von den Gerichten fälsch- licherweise immer als „Weichkosten“ bezeichnet werden, aufgeklärt. Den Kapitalmarktprospekt, in dem die Kosten deklariert sind, haben die Anleger nicht gelesen und dem Ver- nehmen nach auch nicht erhalten. Die Hypo Steiermark verlor eine Revision beim OGH gegen das Oberlandesgericht Graz. Die Zurückweisung erfolgte zwar aus for- malen Gründen, weil rechtliche Mängel und ein Verfahrensfehler nicht festgestellt wurden. Die Entscheidung ist aber auch in der Sache ein harter Schlag, weil der OGH wie schon mehrmals in der Vergangenheit klargemacht hat, dass sich Anleger über die Details ihrer Investments nicht selbst informieren müssen. Diesen Ball nehmen Konsumentenschützer gerne auf. Neuer Frontalangriff Die Anlegeranwälte und die Gerichte bis zum Höchstgericht übersehen in der Dis- kussion über die Aufklärungspflicht der Berater immer, dass die Anleger über die Fondskosten in Unterlagen, die sie kennen müssen, aufgeklärt wurden. Denn in den Beitrittsunterlagen, die jeder Anleger auf jeden Fall erhalten und unterschrieben hat, war der Ge- sellschaftsvertrag mit einer Kostenauf- stellung enthalten. Auch der Wiener Rechtsanwalt Max Leitner, der nach eigenen Angaben 200 MPC-Anleger vertritt, ignoriert diese Tatsache. ImAugust erstattete der Jurist gegen die Raiffeisenlandesbank Nieder- österreich-Wien und die österreichische MPC- Tochtergesellschaft eine Strafanzeige bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwalt- schaft. Die Bank und der Fondsanbieter sollen in „gemeinsamer Gewinnerzielungsabsicht zu Lasten der Anleger“ zusammengearbeitet und die Investoren getäuscht haben. Durch das bewusste Verschweigen der sogenannten „Kickbacks“ sollen die Kunden geschädigt worden sein und sich umgekehrt MPC und die RLB bereichert haben. Im Gespräch mit FONDS professionell erklärte Leitner, dass die Anleger geglaubt hätten, dass die Bank nur das Agio als Ver- triebsprovision erhält. Dass MPC eine zusätz- liche Provision bezahlt habe, sei den Kunden mit Absicht verheimlicht worden. Nicht einmal in den Kapital- marktprospekten sei vollständig auf die Vertriebsvergütung hingewiesen worden. „Keiner meiner Mandanten hat gewusst, dass es die Außenpro- vision in Form des Agios und eine In- nenprovision durch den Kickback ge- geben hat“, meint Leitner. Provisionen rechtswidrig Der OGH habe zivilrechtlich fest- gestellt, dass die zusätzlichen Provi- sionen rechtswidrig seien. Nun solle die Staatsanwaltschaft strafrechtlich überprüfen, ob die Bank und auch der Anbieter die Inves- toren betrogen hätten. „Die Unsitte der Pro- visionszahlungen wurde in den bisherigen Strafanzeigen nach meinem Wissen nie the- matisiert“, so Leitner. Gegen MPC richte sich die Strafanzeige, weil sie davon ausgegangen sei, dass die Bank die Innenprovision gegenüber den Kunden nicht offenlegt. „Damit beteiligt sich der Anbieter am Betrug der RLB“, meint Leitner. Die Berater in den Filialen hätten selbst nichts über die „Kickbacks“ gewusst, weil sie in den Vertriebsvereinbarungen ge- regelt worden seien, die vertretungs- befugte Organe der Bank und MPC geschlossen hätten. MPC-Vertreter Kurt Cowling weist die Vorwürfe als „halt- los“ zurück: „Für die Fonds gab es Pro- spekte nach den Bestimmungen des Kapitalmarktgesetzes, die von einem unabhängigen Prospektprüfer geprüft wurden. Sowohl im Prospekt als auch in den Beitrittsunterlagen wurden die Anleger über die Vertriebskosten voll- ständig aufgeklärt.“ Jetzt ist die Justiz wieder am Zug. ALEXANDER ENDLWEBER | FP Erklärt, wie Vertriebskosten entstehen Im KMG-Prospekt zu „Holland 53“ wird auf Seite 35 darüber aufgeklärt, wie die Vertriebskosten entstehen. Die Angaben finden sich im Investi- tionsplan auf Seite 51 wieder. Vertriebskosten eindeutig erklärt Faksimile aus dem KMP-Prospekt zu „Holland 53“: Die Vertriebskosten sind eindeutig und vollständig erklärt. Der Investitionsplan kommt auch in den Beitrittsunterlagen der Anleger vor. Neues aus den MPC-Hollandfonds Die Holland-Immobilienfonds von MPC Capital haben zuletzt nur wenige gute Nachrichten produziert. Nur die Fonds Holland 70 bis 72 liegen noch einigermaßen im Plan, die meisten älteren Beteiligungen sind ins Schlin- gern geraten. Zuletzt gab es folgende Entwicklungen: Holland 44: Die Sparkasse Köln/Bonn fordert die Anleger zur Rückzahlung der Ausschüttungen auf. Nach langen Verhandlungen bietet die Bank an, auf einen Teil der Forderungen zu verzichten, wenn die Anleger den rest- lichen Teil der erhaltenen Auszahlungen bis 30.9.2017 retournieren. MPC befreit die Anleger von der Haftung für eventuell später auftretende Nachforderungen. Holland 47: Die finanzierende Bank Helaba hatte rund 600 Anleger geklagt, damit diese die Auszahlungen des Fonds zurückzahlen. Der VKI hat einen Deal mit der Bank aus- gehandelt, den fast alle Anleger angenommen haben. Holland 51: Der Insolvenzverwalter des Fonds fordert die Rückzahlung der Ausschüttungen. Die Anleger haben während der Fondslaufzeit 38 Prozent des eingesetzten Kapitals erhalten. Der VKI hat mit dem Masseverwalter ausgehandelt, dass dieser auf einen Teil der Forderungen verzichtet, wenn die Anleger den restlichen Teil der erhal- tenen Auszahlungen bis 15.9.2017 zurückzahlen. Holland 56: Die Anleger haben 2016 den Verkauf der beiden Fondsimmobilien beschlossen. Inzwischen gibt es einen Vorvertrag für den Verkauf der Bürogebäude. Die Anleger können wahrscheinlich die erhaltenen Ausschüt- tungen behalten und mit einer Schlussauszahlung von bis zu zehn Prozent rechnen. Holland 57, 59, 67 und 68: Die Anleger haben auf Druck des Investors, der die Bankkredite gekauft hatte, unlimi- tierte Verkaufsbeschlüsse für die Immobilien gefasst. Die Insolvenzgefahr ist vorerst gebannt, weil der Kreditgläu- biger mit dem Verkaufsbeschluss auf Nachforderungen verzichtet. Die Häuser befinden sich in einem Verkaufs- prozess. Quelle: eigene Recherche
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