FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2016
lassen, sondern selbst entscheiden können, was für uns und unseren jeweiligen Kunden wichtig und der bessere Weg sein würde und wie wir un- ser Unternehmen weiter entwickeln möchten. Deshalb möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal kurz zurückkommen auf die Situa- tion in England und die grundsätzliche Frage der Sinnhaftigkeit eines Provisionsverbots. Es kann doch nicht sein, dass Menschen mit einem An- lagevolumen von unter 100.000 Euro am Ende keine Beratung mehr erhalten. Das wäre der ab- solute Irrweg. Von daher bin ich froh, dass es in Deutschland nicht zu einem kompletten Provi- sionsverbot kommen wird. Und auch wenn ich nicht unbedingt der Verfechter einer Bestands- provision bin, so kann ich nur sagen, dass wir noch nie ein Problem damit hatten, Provisionen offenzulegen. Wir machen das schon seit rund zehn Jahren, weil es aus unserer Sicht normal und durchaus legitim ist, dass ein Kunde die Kosten unserer Dienstleistung kennen möchte. Und wer nachgefragt hat, hat auch auch in der Vergangenheit schon immer eine Zahl genannt bekommen. Das war für uns seit jeher selbst- verständlich. Heuser: Wie geht man bei der Plansecur mit dem Thema Vergütung um, Herr Rieger? Kai-Uwe Rieger (Plansecur): Zunächst noch kurz ein Wort zum Thema Honorarberatung, die hier in Deutschland aktuell noch so eine Art kleines Pflänzchen darstellt. Auch wenn das Thema aus meiner Sicht weiter zuneh- men wird, dürfte es – ohne nun irgendwel- che Schätzungen über Größenordnungen anstellen zu wollen – auch künftig eher ein Nischendasein führen, zumindest auf Sicht der nächsten fünf bis zehn Jahre. Bei der Plansecur setzen wir stark auf die Service- gebühr. Im Investmentfondsbereich wird dieses Vergütungssystem bereits bei über 25 Prozent des Gesamtvolumens angewandt. Wir sehen darin einfach die fairste Lösung für den Kunden, denn wie hier bereits ange- klungen ist, bietet die Servicegebühr in Ver- bindung mit der Bestandsprovision immer noch die besten Möglichkeiten, einen Kun- den optimal zu beraten und gleichzeitig für beide Seiten – Kunde und Berater – zu einer fairen Gebührengestaltung zu kommen. Es wäre sicher so, wie es Herr Bauer soeben gesagt hat: Was hätte unser Kunde mit seinem Depot für Möglichkeiten, wenn wir ihn nicht mehr beraten, weil wir keine Be- standsprovision oder Servicegebühr bekom- men? Wie könnte dann meine Vergütung erfolgen? Ich müsste den Kunden anrufen und sagen: „Ich möchte Sie gern aus dem aktu- ellen Grund XY zu Ihren Investmentfondsanla- gen beraten, aber dann wird ein Honorar oder irgendeine andere Vergütung fällig. Die Zeit läuft ab jetzt. Sind Sie damit einverstanden?“ Mir ist es letztlich egal, welche Art der Vergütung ich erhalte, aber sie muss fair sein, und zwar für bei- de Seiten. Deckenbach: Aus meiner eigenen praktischen Erfahrung kann ich sagen, dass ich vor sieben oder acht Jahren noch deutlich mehr über Ser- vicegebührverträge beraten habe. Inzwischen kommen mehr und mehr Kunden auf mich zu und möchten die Vergütung wieder anders auf- gestellt wissen. Das betrifft vor allem eher defensive Kunden, bei denen relativ wenige Umschichtungen im Depot anfallen. Viele fragen sich einfach, warum sie eine Servicegebühr be- zahlen sollen, wenn im Depot ohnehin relativ wenig passiert. Daher haben mich damals viele Kunden gebeten, das wieder umzustellen. Heuser: Was heißt umstellen in diesem Fall? Deckenbach: Weg von der Servicegebühr und wieder hin zu einer provisionsbasierten Abrech- nung. Diese Kunden sind aber auch bereit, einen Ausgabeaufschlag zu bezahlen, der dann in der Regel entsprechend rabattiert wird. Kornmayer: Aus Sicht des Kunden ist die Be- standsprovision ja in der Regel auch die günsti- gere Variante. Bei Fondsnet betreuen wir rund 2,3 Millionen Kunden, die ein Depot unterhal- ten. Und die via Servicegebühren geführten Depots sind durchweg teurer für den Kunden als jene, die über Bestandsprovisionen abgerechnet werden. Fast kein Vermittler begnügt sich heute – und wir leben in einer Zeit extrem niedriger Zinsen – mit Bestandsprovisionen von im Schnitt 0,25 bis 0,5 Prozent, wie das früher bei einem defensiven oder ausgewogenen Portfolio der Fall war. Das gibt es, ist aber nicht die Regel. Im Schnitt liegt die Belastung durch die Service- gebühr für den Kunden irgendwo zwischen 0,7 bis 0,9 Prozent für die wirklich günstigen Depots, oft aber sogar zwischen 1,0 und 1,5 Pro- zent. Und darauf zahlen Kunden auch noch Steuern. Ich verstehe deshalb auch nicht, warum der Kunde angeblich einen immensen Vorteil haben soll, wenn sein Berater auf Bestandspro- visionen verzichten würde. Wobei ich betonen möchte, dass unsere Partner im Maklerpool oder im Haftungsdach sich absolut frei entscheiden können für das Vergütungsmodell, das ihnen am besten zusagt. Aber ich persönlich bin eigentlich immer noch ein Verfechter der Abrechnung über die Bestandsprovision. Deshalb empfinde ich es aus Sicht des Kunden keineswegs als Nachteil, es dabei zu belassen. Heuser: Wie stehen Sie aus Bankensicht dazu, Herr Gründl? Gründl: Glücklicherweise sieht Mifid II nach derzeitigem Umsetzungsstand kein generelles Provisionsverbot vor, wenngleich die Voraus- setzungen, unter denen zum Beispiel Bestands- provisionen eingenommen werden dürfen, noch- mals verschärft werden. Durch die Auflage un- Kai-Uwe Rieger (Plansecur): „Die wirkliche Risikotrag- fähigkeit eines Kunden zu ergründen ist für mich eine der wichtigsten Aufgaben des Beraters.“ 186 www.fondsprofessionell.de | 4/2016 roundtable I ver trieb Foto: © Cornelis Gollhardt » Wenn man sich die Ergebnisse solcher Robo-Advisor über die vergangenen Jahre anschaut, so sind sie nach dem, was ich bisher wahrgenommen habe, nicht wirklich zwingend überzeugend. « Marco Schmitz, AAB Asset Services
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