FONDS professionell Deutschland, Ausgabe 4/2016

land schwer sein wird, flächendeckend die Ho- norarberatung einzuführen. Daher arbeiten wir seit Jahren darauf hin, unsere transaktionsabhän- gigen Erträge aus der Beratung so weit wie möglich in die Bedeutungslosigkeit zu verban- nen. Wir beobachten die Themen der zunehmen- den Regulierung und eines möglichen Verbots von Abschlussgebühren schon sehr lange, daher kann ich mich in dem Fall der Meinung meiner Vorredner nicht anschließen. Wir sind davon überzeugt, dass die Volatilität und auch die Re- gulierung dazu führen werden, dass für die Mehrzahl der Kunden Vermögensverwaltungs- depots und auch andere vermögensverwaltende Konzepte vorteilhaft sind. Wir bei der Fürstlich Castell’schen Bank bieten die Konzepte in ver- schiedenen Formen an, wie Vermögensverwal- tungsdepots, vermögensverwaltende Fonds und Family Fonds. Aufgrund dieser strategischen Überlegungen setzen wir immer stärker auf transaktionsunabhängige Erträge in der Bera- tung. Dass wir auf diesem Weg richtig sind, zeigt auch das Interesse anderer Häuser an un- seren Produkten und Lösungen. Bauer: Im Zusammenhang mit einer transakti- onsunabhängigen Vergütung wird gern das Bei- spiel England angeführt. Das hat sich aber aus meiner Sicht inzwischen vom Positiv- zum Negativbeispiel entwickelt. Gründl: Dem muss ich widersprechen. Nach meiner Wahrnehmung werden in der der Politik eher positive als negative Aspekte in dem englischen Modell gesehen. Nicht zuletzt, weil es derzeit politisch als richtig betrachtet wird, einem Finanzdienstleister seine auf Transaktionen basierende Erlös- grundlage zu erschweren. Kornmayer: Ich bin in dieser Frage aller- dings auch der Ansicht von Herrn Bauer. Nach dem was ich beobachte, hat der enor- me Druck in Richtung Provisionsverbot, den es anfangs gegeben hat, erheblich abgenom- men. Und zwar konkret im Zusammenhang mit der Brexit-Entscheidung in Großbritan- nien. Schließlich war England so etwas wie der Bluthund, der die EU in dieser Frage re- gelrecht getrieben hat. Mit der Entscheidung, dass Großbritannien aus der EU ausscheiden will, kam die Wende. Im Grunde freuen sich die meisten Marktteilnehmer hier in Konti- nentaleuropa darüber, dass dieser Kelch an ihnen vorbeigegangen ist, und dass es auch künftig die Möglichkeit geben wird, eine Be- standsprovision für die Beratung eines Kun- den zu vereinnahmen. Und so wie es aussieht, wird das auch noch viele Jahre so bleiben. Heuser: Sowohl fürAlt- wie auch für Neuver- träge? Kornmayer: Sicher, auch unter Mifid II wird es weiterhin möglich sein, auf Basis von Bestands- provisionen zu beraten. Zumal auch der Gesetz- geber durchaus verstanden hat, dass bei einer rei- nen Servicegebühr die Gesamtbelastung für den Kunden mit der Zeit natürlich immer weiter an- steigen wird. Deshalb gibt es ja durchaus auch die Befürchtung, dass es bei einem Wegfall der Provision zu einer Unterversorgung gerade von weniger vermögenden Kunden kommen würde. Eine flächendeckende Honorarberatung würde zudem eben dazu führen, dass auch Sparkassen und Volksbanken sich immer weiter aus der Flä- che zurückziehen. Und der Kleinanleger würde ja nicht automatisch zum „Digital Native“, der auf Robo-Advisor oder Fintech ausweicht, nur weil die Sparkasse vor Ort nicht mehr da ist. Das wird auf Dauer den Berater eher extrem stärken, als dass es ihn schwächen wird. Lang: Über die Vermittlerverbände erfahren wir doch gerade wieder, dass England inzwischen eher zum Negativbeispiel wird. Und auch die Politik signalisiert inzwischen, dass es nicht zu einem Beratungsverzicht für große Teile der Be- völkerung kommen darf, wenn Banken sich im- mer mehr aus der Fläche zurückziehen. Deshalb sehe ich es als eine gute Entwicklung an, dass es neue Lösungen wie standardisierte Vermö- gensverwaltungsmodelle gibt. Die Kunst des Fi- nanzdienstleisters wird künftig sein, eher wie ei- ne Art kleines Family Office zu agieren, um sich mit vier oder fünf entsprechenden Strategien als echter Kümmerer des Kunden zu etablieren. Heuser: Herr Bauer, Ihr Unternehmen nimmt eine Art Zwitterstellung ein, weil Sie über verschiedene Gesellschaften sowohl über eine KWG-32-Lizenz wie auch über die Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung verfü- gen. Wird es möglich sein, unterschiedliche Vergütungsmodelle anzuwenden, je nachdem in welchem Bereich man sich bewegt? Bauer: Es wird sich erst noch zeigen müssen, erstens ob das erlaubt sein wird, und zweitens, ob es sinnvoll wäre. Eine endgültige Meinung dazu haben wir uns noch nicht bilden können. Aber es könnte durchaus sein, dass sich damit vielleicht der eine oder andere interessante Weg eröffnet. Ob es dann wirklich im Endeffekt auch so funktionieren wird wie gedacht, kann ich heu- te noch nicht endgültig sagen. Ich persönlich ste- he der Sache eher ein wenig skeptisch gegen- über, ob so eine Zwitterlösung wirklich funktio- nieren wird. Aber wir haben uns natürlich durch die beiden Gesellschaftsformen alle Möglichkei- ten offen gehalten. Heuser: Was war denn ursprünglich der Grund, zwei Gesellschaften zu gründen? Bauer: Im Prinzip war die Zielsetzung, uns ge- wisse Spielräume offen zu halten. Wir wollten uns einfach nicht von der Regulierung treiben Oliver Lang (BCA): „Unser Credo: Trotz aller Regulierung und trotz vieler neuer Themen ist das Glas für einen freien Finanzdienstleister eher halb voll als halb leer.“ 184 www.fondsprofessionell.de | 4/2016 roundtable I ver trieb Foto: © Cornelis Gollhardt » Es wird derzeit politisch als richtig betrachtet, einem Finanzdienstleister seine auf Transaktionen basierende Erlösgrundlage zu erschweren. « Sascha Gründl, Fürstlich Castell’sche Bank

RkJQdWJsaXNoZXIy ODI5NTI=