FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2015
221 www.fondsprofessionell.at | 4/2015 und die Risikohinweise weisen explizit auf die Risiken und auf die Struktur der Beteiligung hin. Merkwürdig ist, dass der Jurist eine Kommanditbeteiligung nicht von einem Investmentfonds unterscheiden konnte. Au- ßerdem klärte HCI in den Anlegerschreiben ab dem Krisenjahr 2009 eindeutig über das Verlustrisiko und die Anlegerhaftung auf. Es ist überdies gesetzlich geregelt, dass Kom- manditisten unter bestimmten Umständen Auszahlungen eines Fonds retournieren müs- sen, wenn das wirtschaftlich erforderlich ist („Wiederaufleben der Haftung“). Versäumnisse Das Problem ist, dass sich der Anleger von Anfang an nicht um seine Beteiligung ge- kümmert hat. Der Kläger hat, so steht es im OGH-Urteil, den Kapitalmarktprospekt weder gelesen noch von seinem Berater angenom- men. Den Verkaufprospekt habe er oberfläch- lich und die Risikohinweise und den Zeich- nungsschein gar nicht gelesen. Gleiches gilt für die Geschäftsberichte und Anlegerschrei- ben, die vom Treuhänder regelmäßig an die Anleger gesendet wurden. Trotzdem hat der Investor im Frühjahr 2010 freiwillig eine weitere Einlage geleistet. Dass die früheren Auszahlungen seines Fonds nicht nur Gewin- ne beinhalteten, will er zufällig im Jahr 2013 erfahren haben. Die späte Erkenntnis ist ein „Kunstgriff“, kalten Kaffee aufzuwärmen. Denn Beratungs- fehler verjähren grundsätzlich nach drei Jah- ren – und zwar ab dem Zeitpunkt, ab dem der Anleger Kenntnis vom Schaden und Schä- diger erhält. Die meisten Schiffsbeteiligungen wurden in Österreich zwischen 2005 und 2008 verkauft. Demzufolge können die Berater nicht mehr für Fehler in die Pflicht genommen werden, die der Anleger schon länger als drei Jahre kennt. Die Beraterhaftung greift also nicht mehr bei Fehlern, die etwa im Verkaufsgespräch passiert sind und von denen der Anleger weiß. Jeder Fehler verjährt einzeln Strittig ist die Frage, wie mehrere Bera- tungsfehler eines Beraters verjährungsrecht- lich behandelt werden. In diesem Verfahren hat der OGH zugunsten des Anlegers ent- schieden, dass jeder Fehler einzeln zu betrach- ten sei. Verschiedene Sachverhaltsvarianten seien in Wahrheit zwei Ansprüche, die verjäh- rungsrechtlich getrennt zu beurteilen seien, meinten die Richter. Sie beriefen sich dabei auch auf einen Aufsatz des Rechtsanwalts Max Leitner, der den Anleger in diesem Ver- fahren vertreten hat. Unbeachtet ließ der OGH allerdings einen Aufsatz des Juristen Georg Graf von der Universität Salzburg, der Leit- ners Thesen mit einer ausführlichen Begrün- dung widerspricht. Im Ergebnis dieses Rechts- streits ging der Anleger erfolgreich gegen den Berater vor, obwohl die Beratungsfehler 2004 geschehen sind. Im Übrigen steht diese Ent- scheidung im Widerspruch zu einem OGH- Urteil vom 31. August 2015 (Az. 6 Ob 90/15a). Hier ging es ebenfalls um einen Schiffsfonds, und die Richter stellten fest, dass nach Kenntnis des Erstschadens weitere Schä- den als Folgeschäden zu qualifizieren seien und deshalb etwaige Ansprüche gleichzeitig mit dem ersten Schaden verjähren. Brisant ist die aktuelle OGH-Entscheidung auch beim strittigen „Ausschüttungsschwin- del“. Der OGH erkannte zwar, dass die Schreiben des Treuhänders an die Anleger vom November 2009, Februar 2010 und April 2010 im Gegensatz zum Verkaufsprospekt und Zeichnungsschein auf die Rückforderbar- keit der Auszahlungen hinweisen. Die Anle- gerbriefe hätten den Anleger sogar zu „weite- ren Nachforschungen veranlassen müssen“. Es stehe aber nicht fest und könne vom Bera- ter nicht belegt werden, ob der Investor die Treuhandschreiben erhalten hat. Daher treffe ihn keine Pflicht zur Nachforschung, womit der „Ausschüttungsschwindel“ nach Auffas- sung des OGH bei der Klage im Herbst 2013 nicht verjährt gewesen ist. Der Anleger be- kommt seine Einlage abzüglich erhaltener Auszahlungen zuzüglich Zinsen erstattet. ALEXANDER ENDLWEBER | FP Die Flotte des HCI Renditefonds IV Name Typ Größe Status Kapitalanteil Frisian Sky Containerschiff 1.118 TEU Verkauft 2010 8,00 % Euro Max Containerschiff 2.732 TEU Im Portfolio 12,97 % Patagonia Bulker 160.000 tdw Verkauft 2013 17,41 % HR Marion Mehrzweckfrachter 17.063 tdw Verkaufsbeschluss 2015 4,32 % HR Margaretha Mehrzweckfrachter 17.063 tdw Verkaufsbeschluss 2015 4,32 % Stadt Flensburg Containerschiff 1.096 TEU Insolvent 2015 8,00 % Stadt Bremen Containerschiff 1.096 TEU Insolvent 2015 8,00 % Stadt Emden Containerschiff 1.096 TEU Insolvent 2015 8,00 % Berta Containerschiff 645 TEU Insolvent 2013 6,49 % MarChaser Containerschiff 907 TEU Im Portfolio 6,49 % Frisian Pioneer Containerschiff 1.118 TEU Insolvent 2014 8,00 % Frisian Star Containerschiff 1.118 TEU Insolvent 2014 8,00 % Die lang anhaltende Krise in der Schifffahrt hat auch in diesem Fonds Opfer gefordert. Nächstes Jahr dürfte das Portfolio nur noch aus zwei von ursprünglich 12 Schiffen bestehen. Quelle: Fondsunterlagen, Stand: 12.10.2015 HCI Renditefonds IV (Dachfondskapital) Kommanditkapital 23.124.000 Euro Emissionskapital 23.100.000 Euro Initiatorenkapital 24.000 Euro Neukapital 1.333.639 Euro Kapitalerhöhung 72.002 Euro Wiedereinlage 1.261.637 Euro Fremdkapital auf Zielfondsebene In der Krise benötigten die Schiffe einige Finanzspritzen (Neukapital). Quelle: Fondsunterlagen, Stand: 31.12.2013 HCI Renditefonds IV: Entwicklung ab 2007 2014 2013 2012 2011 2010 2009 2008 2007 Reiseüberschuss n.a. n.a. 1.545 TEUR 5.476 TEUR 4.995 TEUR 6.876 TEUR 10.071 TEUR 10.546 TEUR Schiffsbetriebskosten n.a. n.a. 1.759 TEUR 3.664 TEUR 3.731 TEUR 4.502 TEUR 4.617 TEUR 4.659 TEUR Kumulierte Tilgung IST * n.a. n.a. 20.035 TEUR 19.582 TEUR 18.332 TEUR 16.813 TEUR 15.004 TEUR n.a. Kumulierte Tilgung SOLL * n.a. n.a. 22.787 TEUR 21.821 TEUR 19.501 TEUR 16.999 TEUR 13.960 TEUR n.a. Kumulierte Auszahlung IST ** 31,50 % 31,50 % 31,50 % 31,50 % 31,50 % 31,50 % 31,50 % 28,50 % Kumulierte Auszahlung SOLL ** 135,50 % 93,50 % 76,50 % 65,50 % 55,50 % 49,50 % 36,50 % 28,50 % Über den gesamten Zeitraum liegen die Überschüsse sehr stark unter den Planzahlen, während die Schiffsbetriebskosten höher sind als prognostiziert. *Fremdkapital wurde auf Ebene der Zielfonds aufgenommen | **Auszahlungen bezogen auf das ursprüngliche Investorenkapital im Dachfonds Quelle: Fondsunterlagen
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