FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2015

220 www.fondsprofessionell.at | 4/2015 steuer & recht I ogh-ur teil Foto: © HCI D ie österreichi- sche Rechtspre- chung in Sachen geschlossene Fonds ist bekanntermaßen relativ anlegerfreundlich, insbe- sondere an den Wiener Gerichten. Im Septem- ber hat der Oberste Ge- richtshof (OGH) nachge- legt und sich in einem bemerkenswerten Urteil auf die Seite der Anleger geschlagen. Bemerkens- wert deshalb, weil das Gericht den von „Anle- gerschützern“ geprägten Begriff „Ausschüttungs- schwindel“ quasi über- nommen hat. Das ist sach- lich betrachtet Unsinn und zeigt, dass nicht immer recht hat, wer recht be- kommt. Haftung in der Krise In dem Streitfall geht es um eine Beteili- gung am „Renditefonds IV“ des Hamburger Initiators HCI Capital. Es handelt sich um einen Dachfonds, der Ende 2003 aufgelegt wurde und das Anlegerkapital in zwölf ver- schiedene Schiffe investiert hat (siehe Tabel- le). An den Schiffsgesellschaften sind auch andere Investoren beteiligt. Bis 2008 haben die Anleger Auszahlungen von insgesamt 31,50 Prozent ihres eingesetzten Kapitals er- halten. Schließlich wurde die Flotte von der heftigen Schifffahrtskrise, die im Jahr 2008 ihren Lauf nahm, eingeholt. Im November 2009 hat HCI den Anlegern für fünf krisen- gebeutelte Containerschiffe Rettungskonzepte zur Abstimmung vorgelegt. „Die Erlöse der Berta reichen nicht aus, um in 2009 und in 2010 alle Kosten aus dem laufenden Schiffs- betrieb zu decken“ , hieß es zur „MS Berta“ in dem Begleitschreiben an die Investoren. Die Finanzierungskonzepte erhielten zwar die Zustimmung der Anleger, wurden finan- ziell aber nicht wie gefordert unterstützt. Des- halb schrieb HCI im Februar 2010 den Inves- toren: „Sollten (…) nicht die notwendigen Mittel zugesagt oder eine an- derweitige Lösungen gefunden werden, wären die Geschäftsführungen der Zielfondsgesell- schaften gezwungen, Insolvenz anzumelden.“ Schlimmstenfalls müssten Schiffe notverkauft oder durch einen Insolvenzverwalter zwangs- versteigert werden, wobei die Gefahr bestehe, dass mit den Erlösen nicht alle Schulden ge- tilgt werden können. „In einem solchen Fall besteht das Risiko, dass der jeweilige Insol- venzverwalter die Gesellschafter einer Ziel- fondsgesellschaft (und somit auch den Dach- fonds) wegen der erfolgten Ausschüttungen gegebenenfalls maximal bis zu der im Han- delsregister eingetragenen Haftsumme in An- spruch nimmt. Wenn diese Inanspruchnahme aufgrund fehlender Liquidität auf Dachfonds- ebene nicht bedient werden kann, droht auch die Insolvenz des Dachfonds“ , wies HCI die Anleger unmissverständlich auf die schlechte Lage und den drohenden Kapitalverlust hin. Bereits imApril und September 2010 infor- mierte der Initiator über den Sanierungsbedarf bei weiteren Schiffen, denen ohne Unterstüt- zung ebenfalls die Zahlungsunfähigkeit droh- te. Im Frühjahr 2011 schlitterte die Beluga- Gruppe in Bremen in die Insolvenz. Die Reederei war auf Schwergutschiffe spe- zialisiert und der HCI- Fonds war an zwei Beluga- Schiffen beteiligt, die später ebenfalls mit Notprogram- men vor dem wirtschaftli- chen Untergang bewahrt werden mussten. Die Zielfonds und der Dachfonds haben sich seither nicht wieder erholt und mussten in den ver- gangenen Jahren weitere Sanierungsmaßnahmen ergreifen. Trotzdem wur- den inzwischen drei Schiffe insolvent und zwei Schiffe in der Not verkauft (siehe Tabelle). Aufklärung in den Unterlagen Der Anleger, um dessen Beteiligung es bei dem OGH-Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 Ob 112/15i geht, wirft seinem Berater vor, falsch beraten worden zu sein. Der Investor, ein Rechtsanwalt, brachte aber erst im Sep- tember 2013, also etwa neun Jahre nach dem Investment, die Klage beim Handelsgericht Wien ein. Streitgegenstand sind mehrere Be- ratungsfehler: Der Anleger sei nicht über die Risiken aufgeklärt worden und habe aufgrund der Beratungsgespräche den Eindruck gewon- nen, dass es sich um eine Veranlagung in Form eines Investmentfonds handle. Außer- dem wirft der Investor seinem Berater einen „Ausschüttungsschwindel“ vor, weil die pro- gnostizierten Auszahlungen des Fonds an die Anleger fälschlicherweise als Rendite und nicht als Rückzahlung des eingesetzten Inves- torenkapitals, die der Fonds noch dazu zu- rückfordern kann, dargestellt worden seien. Darauf will der Anleger aber erst im Frühjahr 2013 durch den Berufskollegen, der ihn in diesem Verfahren vertritt, erfahren haben. Die Fondsunterlagen zeigen, dass das eigentlich nicht der Fall sein kann. Denn der Kapitalmarktprospekt, der Zeichnungsschein Hartes Urteil IHRCAPITAL VERDIENTMEHR. Capitalanlage „HCI Renditefonds IV“ Stille Beteiligungen mit Wandlungsrecht Renditestark und sicherheitsorientiert Der Oberste Gerichtshof hat kürzlich im Falle einer Beteiligung am „Renditefonds IV“ des Hamburger Initia- tors HCI Capital, einem geschlossenen Schiffsfonds, ein ausgesprochen anlegerfreundliches Urteil gefällt. Ein Anleger, dessen Schiffsfonds seit Jahren in der Krise ist, klagt plötzlich seinen Berater und bekommt trotz eigener Versäumnisse beim OGH recht.

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