FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2015
218 www.fondsprofessionell.at | 4/2015 steuer & recht I gewinnfreibetrag Foto: © Qualityrenders | Dreamstime.com; Marlene Fröhlich, Capital Bank D as Geschäft mit Investments für den Gewinnfreibetrag ist im vergangenen Jahr massiv eingebrochen. Die Nach- frage nach Wohnbauanleihen konnte die er- hofften Erwartungen nicht erfüllen. Zur Erin- nerung: Seit 2007 wurden Investmentfonds für die Veranlagung im Rahmen des Gewinn- freibetrags von der Finanz akzeptiert, sofern es sich um Fonds gemäß § 14 Einkommen- steuergesetz handelte. Sehr zum Leidwesen der heimischen Fondsgesellschaften und der Finanzberater wurde diese Möglichkeit mit der Verabschiedung des Abgabenänderungs- gesetzes 2014 abgedreht. Seit dem vergange- nen Jahr dürfen neben Wirtschaftsgütern nur noch Wohnbauanleihen steuerwirksam ge- kauft werden. Für das Jahresendgeschäft der Vermögensberater hatte das massive Folgen, wie sich nun anhand von Zahlen belegen lässt. Die Auswirkungen auf das Geschäft erklärt Reinhard Magg, der neue Leiter des Berater- und Kundenservice bei der Capital Bank Plattform, so: „Das Geschäft mit den Wohn- bauanleihen fiel im Vergleich zu 2013, als für den Gewinnfreibetrag noch Investmentfonds herangezogen werden konnten, deutlich schwächer aus. Während im Jahr 2013 über die Plattform noch 35 Millionen Euro in §- 14-Fonds flossen, lag der Absatz bei der Wohnbauanleihe im letzten Jahr bei lediglich zehn Millionen Euro.“ Auch Walter Larionows, Leiter des B2B-Geschäfts bei der Hello Bank, bestätigt diese Entwicklung: „Letztes Jahr betrug der Umsatz im Bereich der Wohnbauanleihen bei uns bei nur fünf Millionen Euro. Als noch in Investmentfonds investiert werden durfte, lag das Volumen bei einem Vielfachen davon. Vom Aufwand her hatten wir das Gefühl, dass es weitaus mehr Volumen war, tatsächlich handelte es sich aber in diesem Bereich um viele kleine Orders.“ Im vergangenen Jahr dürften die unab- hängigen Vermögensberater also einen Groß- teil des Geschäfts den Banken überlassen haben. Denn dass die KMU auf die Möglich- keit, den Gewinnfreibetrag in Anspruch zu nehmen, verzichten, nur weil ihr Berater nicht aktiv auf sie zukommt, ist eher unwahr- scheinlich. Nicht zuletzt, weil jeder gute Steu- erberater seine Kunden vor Jahresende noch einmal auf die attraktive Möglichkeit, Steuern zu sparen, hinweisen dürfte. Unwahrschein- lich ist auch, dass im vergangenen Jahr nun plötzlich ein Großteil der KMU in für den Gewinnfreibetrag begünstigte Wirtschafts- güter investiert hat. Zwei Prozent Abschlussprovision Magg führt diese Entwicklung daher auch vor allem darauf zurück, dass die Anleihen im Vergleich zu den Fonds für den Berater pro- visionsseitig einfach nicht attraktiv genug sind, der Beratungsaufwand lohnt sich, ge- messen an den Verdienstmöglichkeiten, hier nicht. Um die Attraktivität für den Vertrieb etwas zu erhöhen, hat man sich bei der Capi- tal Bank Plattform daher entschlossen, bei den aktuell imAngebot befindlichen Anleihen die Abschlussprovision auf bis zu zwei Prozent zu erhöhen. „Außerdem unterstützen wir den Vertrieb dahingehend, dass wir für Investitio- nen in diese Anleihen keine Ticketkosten ver- rechnen werden. Die Ticketkosten liegen bei 18 Euro und würden sonst von der Provision abgezogen werden“; erklärt der Plattform- leiter. Einen anderen Aspekt spricht hingegen Larionows an, er sieht das Problem auch im Anlagehorizont der Anleihen. „Ich glaube, dass viele Kunden nicht gezeichnet haben, weil ihnen die Laufzeiten der Anleihen ein- fach zu lang sind.“ Als Pensionsvorsorge Dabei wären diese Papiere für Personen, die in den kommenden 15 Jahren in den Ru- hestand treten wollen, grundsätzlich durchaus ein geeignetes Instrument. Die verhältnismä- ßig lange Laufzeit von zehn bis 15 Jahren wä- re für diese Zielgruppe kein Problem. Bei der Entscheidung für die einzelne An- leihe sollte die persönliche Einschätzung der weiteren Zinsentwicklung eine Rolle spielen. Angeboten werden aktuell Anleihen mit Fix- zins, mit Stufenzins sowie variabel verzinste Papiere, deren Kupon sich an der Entwick- lung des Euribor orientiert (siehe Tabelle). Fixzinsanleihen mit Laufzeiten von zehn und mehr Jahren würden im Fall eines Zinsan- stiegs Kursverluste erleiden, der bei einem Verkauf vor Ende der Laufzeit auch schlagend werden würde, sollten die Zinsen hingegen noch weiter sinken oder in den negativen Be- reich abrutschen, winkt hier noch Kurspoten- Die Nachfrage nach Wohnbauanleihen für den Gewinnfreibetrag hielt sich 2014 in Grenzen. Vermögensberater sollten das Geschäft nicht vernachlässigen. Verschmähtes Jahresendgeschäft Das Jahresende rückt näher, und Vermögensberater, die KMU als Kunden haben, sollten diese wieder auf die Möglich- keit hinweisen, den Gewinnfreibetrag in Wohnbauanleihen zu investieren.
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