FONDS professionell Österreich, Ausgabe 4/2015
165 www.fondsprofessionell.at | 4/2015 Besonders schwierig wird es beim Thema Geldwäsche, wenn es um Definitionen geht. Angelika Trautmann, Vorstandsmitglied von Transparency International und Leiterin der Abteilung Geldwäscheprävention der Bawag PSK, ging in ihrem Vortrag auf die Auswir- kungen der viertenAnti-Geldwäsche-Richtlinie ein. Die Richtlinie samt Verordnung ist seit 25. Juni in Kraft, und die Mitgliedsstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die neuen Regelungen der Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Trautmann betonte dabei die verschärften Vor- schriften in Bezug auf politisch exponierte Per- sonen (PEPs). Die vierte Anti-Geldwäsche- Richtlinie sehe vor, dass in Zukunft auch bei inländischen politisch exponierten Personen verschärfte Sorgfaltspflichten auf die Branche zukommen. Darüber, wer am Ende zu den PEPs zu zählen ist, herrscht allerdings Unklar- heit. Ob das für den Durchschnittsberater be- deutet, dass er schon aufpassen muss, wenn er einem Bürgermeister eine Lebensversicherung vermittelt, ist derzeit noch offen. Dass die Einhaltung der Richtlinien grund- sätzlich einigen zusätzlichen Aufwand für die Finanzbranche bringt, steht hingegen schon fest. In einer Podiumsdiskussion zum Thema äußerten sich die Teilnehmer (Ingo Hofmann, Gothaer Lebensversicherung AG, Werner Painsy, Deutsche Asset & Wealth Manage- ment, Philip Steiner, Nürnberger Versicherung und Ralph Weckler, Capco) entsprechend kritisch und brachten Probleme aus der Praxis zur Sprache, die bei der Formulierung der Vorgaben wahrscheinlich gar nicht bedacht wurden. So erklärte etwa Painsy, dass die Deutsche Bank ihre österreichischen Kunden seit Jahren auch in Richtung PEPs überprüft und dies einen enormen verwaltungstechnischen Auf- wand mit sich bringt. „PEPs gibt es mittler- weile in jedem größeren Unternehmen, und wir müssen diese jedes Jahr überprüfen. Spe- ziell für kleinere Unternehmen wird dies sehr aufwendig.“ Eine weitere Problematik be- schreibt Nürnberger-Vorstand Steiner: „Nur weil jemand zu Beginn einer Vertragslaufzeit keine politisch exponierte Person war, be- deutet dies nicht, dass er nicht im Verlauf der Vertragslaufzeit zu einer werden kann.“ Da- rüber, wer nun tatsächlich als PEP einzustufen Mag. Georg Kainz von Quintessenz referierte zum Thema „Verantwortungsvolle Verwendung von Kundendaten“. Dr. Angelika Trautmann, Transparency Int. & Bawag PSK, gab einen Überblick zur 4. Anti-Geldwäsche-Richtlinie. AFPA-Vorstand Klaus Schönfelder begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste der Veranstaltung. Versicherungsmakler Andreas Reinthaler meldete sich aus dem Publikum zu Wort. Mag. Constantin Veyder-Malberg, Vorstand der Capital Bank und Gastgeber der Veranstaltung. Dass es durchaus Informationsbedarf zum Thema Geld- wäsche gibt, zeigten die zahlreichen Besucher. Josef Mahr, Leiter der österreichischen Geldwäsche- meldestelle, gab einen Praxisbericht über seine Arbeit. » Nur weil einer zu Beginn einer Vertragslaufzeit keine politisch exponierte Person war, bedeutet dies nicht, dass er nicht im Verlauf der Vertragslaufzeit zu einer werden kann. « Dr. Philip Steiner, Nürnberger
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